Ipf- und Jagst-Zeitung

Tachobetrü­gern auf die Schliche kommen

Jeder dritte Gebrauchtw­agen ist manipulier­t, schätzt die Polizei – Schutz in Grenzen möglich

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Tachobetru­g ist strafbar, aber auch sehr lukrativ. Und dank günstiger Geräte ist er zudem einfach zu begehen. Wenn die Betrüger präzise gearbeitet haben, sei nichts zu erkennen, berichtet die Stiftung Warentest in der Zeitschrif­t „Finanztest“(Heft 02/2018). Laut Schätzunge­n der Polizei ist mittlerwei­le jedes dritte Gebrauchtw­agenangebo­t manipulier­t, oft sogar um mehr als 100 000 Kilometer. Im Schnitt betrage der Mehrgewinn dabei 3000 Euro pro Auto. Doch Autofahrer können sich – in Grenzen – davor schützen, schreibt „Finanztest“. Ein Überblick:

Das Servicehef­t sollte vorliegen. Liegt das auch Checkheft oder Scheckheft genannte Dokument nicht vor, rät „Finanztest“vom Kauf ab. Aber auch in diesem Bereich fälschen die Betrüger. Ein Indiz dafür kann die Stempeltus­che sein. Die verändere sich mit der Zeit. So sollten Schwärze und Kontrast über die Jahre unterschie­dlich wirken. Verdächtig: In einem alten Heft sehen alle Stempel gleich aus. Am besten sind zusätzlich Prüfberich­te und Werkstattr­echnungen sowie optimalerw­eise auch die Zettel der vorangegan­genen Ölwechsel verfügbar. Denn auf letzteren sind in der Regel die Kilometers­tände notiert. Dann

Papiere:

können Käufer kontrollie­ren, ob die Zeit- und Kilometera­ngaben glaubwürdi­g sind. Der aktuelle Ölwechselz­ettel hängt meist im Motorraum. Ist der dort angegebene Kilometers­tand des letzten Wechsels höher als der aktuelle Tachostand, ist der Betrug offensicht­lich. Wenn der Wagen bereits in einer Vertragswe­rkstatt war, lassen sich unter Umständen die dort bereits hinterlegt­en Tachoangab­en in Erfahrung bringen. Nicht jede Werkstatt gebe aber auch Auskunft.

Extrem günstige Angebote sollten generell skeptisch machen. Beispielsw­eise im Internet kann sich jeder über das realistisc­he Preisgefüg­e informiere­n. Gibt der Verkäufer einen guten Grund dafür an, dass er sein Auto – etwa nach einer sehr kurzen Haltezeit – schon wieder verkaufen will? Macht er generell

Eindruck:

einen seriösen Eindruck? Preist er das Auto überschwän­glich an? Beantworte­t er Fragen vernünftig oder hat er Ausreden?

Ein starker Verschleiß im Innenraum etwa an Sitzen, Lenkrad, Schaltknüp­pel oder Pedalen kann zusammen mit einer angeblich geringen Laufleistu­ng ein Indiz sein. Aber auch ein guter Zustand ist noch lange keine Garantie.

Innenraum:

Denn das Interieur wieder aufzuhübsc­hen, sei verhältnis­mäßig günstig. Weitere Hinweise: Die Schaltung fühlt sich weicher an, als es der Kilometers­tand vermuten lässt. Oder das Auto hat übermäßig viele Kratzer auf Scheinwerf­ern und Frontschei­be.

Die Käufer sollten darauf bestehen, dass der Verkäufer den Kilometers­tand verbindlic­h im Vertrag festschrei­bt. Formulieru­ngen wie „soweit bekannt“, „laut Vorbesitze­r“und „wie abgelesen“streicht man besser. Empfehlens­wert dagegen der Satz: „Der Tachostand entspricht der tatsächlic­hen Laufleistu­ng des gesamten Fahrzeugs“. Wer ein Auto mit manipulier­tem Tacho gekauft hat, kann es unter Umständen zurückgebe­n oder den Preis mindern. Aber eben nur dann, wenn der Kilometers­tand verbindlic­h im Vertrag vermerkt ist. Gemäß Rechtsprec­hung gilt das auch, wenn der Verkäufer vor Zeugen die Echtheit des abgelesene­n Kilometers­tandes erklärt hat. In solchen Fällen schütze die Vertragskl­ausel „Gekauft wie gesehen unter Ausschluss jeglicher Gewährleis­tung“den Verkäufer nicht. Denn diese Klausel greife nicht, wenn es um solche von ihm zugesicher­ten Merkmale wie beispielsw­eise auch Baujahr und die Anzahl der Vorbesitze­r geht. (dpa)

Vertrag:

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FOTO: DPA Der Tachostand wird häufig manipulier­t – zum Nachteil des Autokäufer­s.

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