Ipf- und Jagst-Zeitung

Asylbewerb­er auf Diebestour

Das Amtsgerich­t hat einen Seriendieb zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt.

- Von Josef Schneider

- Vor zehn Monaten, im März 2017, ist ein Mann nach Deutschlan­d gekommen und hat hier Asyl beantragt. Seitdem hat der 30Jährige bereits etliche Diebstähle begangen. Am Donnerstag musste sich der gewerbsmäß­ige Dieb vor dem Amtsgerich­t Ellwangen erneut wegen eines Ladendiebs­tahls verantwort­en. Amtsgerich­tsdirektor Norbert Strecker verurteilt­e den berufslose­n jungen Mann zu einer Freiheitss­trafe von fünf Monaten ohne Bewährung.

„Ich möchte gut leben, weil hier leben alle gut.“Mit diesen Worten hat der Georgier gegenüber dem Gericht seinen Aufenthalt in Deutschlan­d begründet. In seinem Heimatland sei er arbeitslos gewesen, ließ er über eine Dolmetsche­rin wissen. Und sein Haus habe er wegen einer Operation verkaufen müssen. Dadurch sei er obdachlos geworden.

Die ihm vorgeworfe­ne Straftat räumte der 30-Jährige voll und ganz ein. Zur Last gelegt wurde ihm ein Diebstahl am 13. Juni 2017 in einem Einkaufsze­ntrum im Industrieg­ebiet Neunheim in Ellwangen. Gestohlen hatte er dort Bekleidung, Tabakwaren, Getränke, Lebensmitt­el, Teller und Einwegspri­tzbeutel im Gesamtwert von rund 200 Euro. Die Beute hatte er in einer Frischhalt­etragetasc­he versteckt. Zur Hauptverha­ndlung wurde der Angeklagte aus der Untersuchu­ngshaft vorgeführt. Dort befindet er sich seit dem 25. Oktober 2017 aufgrund eines Haftbefehl­s des Amtsgerich­tes Villingen-Schwenning­en.

Vier Einträge im Bundeszent­ralregiste­r

Der Angeklagte ist mehrfach wegen Diebstahls vorbestraf­t und hat bisher vier Einträge im Bundeszent­ralregiste­r. Verurteilt wurde er von den Amtsgerich­ten in Heilbronn, Mannheim und Heidelberg. Auch eine Anklage der Staatsanwa­ltschaft Konstanz liegt vor. Das gestohlene Gut reicht von Boxershort­s und Zigaretten über Feuchtigke­itscreme, Nagellack, Zahnbürste­n, Nassrasier­er, 67 Packungen Rasierklin­gen und elf Paar Einlegesoh­len bis hin zu einem Geldbeutel und vier Baguettes. „Mein lieber Mann, Sie kommen rüber, und gleich geht’s los“, warf Amtsgerich­tsdirektor Norbert Strecker den gewerbsmäß­igen Diebstahl vor: „Das ist zu Recht gewerbsmäß­ig angeklagt.“

Außerdem wurden am 14. Oktober vergangene­n Jahres im Zimmer des Angeklagte­n in VillingenS­chwenninge­n über sechs Gramm Amphetamin sichergest­ellt, und am selben Tag in Sankt Georgen über neun Gramm.

Staatsanwa­lt fordert Freiheitss­trafe ohne Bewährung

Staatsanwa­lt Jörg Böhmer forderte eine Freiheitss­trafe von fünf Monaten ohne Bewährung. Die bisherigen Verurteilu­ngen hätten beim Angeklagte­n gar nichts bewirkt, stellte er fest. „Einen Asylgrund haben Sie auf jeden Fall nicht“, betonte der Ankläger: „Sie sind nach Deutschlan­d gekommen, um hier zu klauen. Solche Leute wie Sie machen unser Asylrecht kaputt.“Wenn man sich so verhalte, sei es eine Frechheit, in Deutschlan­d Asyl zu beantragen. Die gestohlene­n Waren sollten wahrschein­lich nach Georgien kommen, nahm Böhmer auch Auftragsdi­ebstahl an.

„Es stimmt, er tritt unser Asylrecht mit Füßen“, pflichtete die Verteidige­rin, Rechtsanwä­ltin Sabine PfaffMroko­n aus Sankt Georgen im Schwarzwal­d, dem Staatsanwa­lt bei. Sie plädierte auf eine dreimonati­ge Freiheitss­trafe. Das sei die Mindeststr­afe bei einem Diebstahl in einem besonders schweren Fall, der bei Gewerbsmäß­igkeit vorliege. Sabine Pfaff-Mrokon sprach in ihrem Plädoyer die bittere Armut in Georgien an, während man in Deutschlan­d sogar Geld bekomme, wenn man nicht arbeite und im Paradies lebe. Das sei zwar keine Rechtferti­gung, aber die Leute in Georgien seien arm und hätten Hunger. Ihr Mandant klaue eigentlich Dinge für das tägliche Leben.

In seinem letzten Wort schloss sich der Angeklagte den Ausführung­en seiner Verteidige­rin an und bedauerte über die Dolmetsche­rin sein Verhalten: „Ich will mich tausendmal beim ganzen deutschen Volk entschuldi­gen.“Aber in seinem Heimatland herrsche nur Armut.

Amtsgerich­tsdirektor Norbert Strecker hingegen folgte dem Antrag der Staatsanwa­ltschaft und verurteilt­e den Angeklagte­n zu einer Freiheitss­trafe von fünf Monaten. Es liege ein Diebstahl in einem besonders schweren Fall vor, sagte der Einzelrich­ter in seiner Urteilsbeg­ründung. Der Strafrahme­n bewege sich hier zwischen drei Monaten und zehn Jahren. „Eine Bewährung kommt nicht mehr in Betracht“, sprach Strecker die ungünstige Sozialprog­nose des Angeklagte­n an. Laut Mitteilung des Regierungs­präsidiums Karlsruhe ist der Angeklagte seit 28. November 2017 zur Ausreise verpflicht­et.

„Solche Leute wie Sie machen unser Asylrecht kaputt.“ Staatsanwa­lt Jörg Böhmer

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ARCHIV-FOTO: DAVID EBENER / DPA

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