Asylbewerber auf Diebestour
Das Amtsgericht hat einen Seriendieb zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt.
- Vor zehn Monaten, im März 2017, ist ein Mann nach Deutschland gekommen und hat hier Asyl beantragt. Seitdem hat der 30Jährige bereits etliche Diebstähle begangen. Am Donnerstag musste sich der gewerbsmäßige Dieb vor dem Amtsgericht Ellwangen erneut wegen eines Ladendiebstahls verantworten. Amtsgerichtsdirektor Norbert Strecker verurteilte den berufslosen jungen Mann zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten ohne Bewährung.
„Ich möchte gut leben, weil hier leben alle gut.“Mit diesen Worten hat der Georgier gegenüber dem Gericht seinen Aufenthalt in Deutschland begründet. In seinem Heimatland sei er arbeitslos gewesen, ließ er über eine Dolmetscherin wissen. Und sein Haus habe er wegen einer Operation verkaufen müssen. Dadurch sei er obdachlos geworden.
Die ihm vorgeworfene Straftat räumte der 30-Jährige voll und ganz ein. Zur Last gelegt wurde ihm ein Diebstahl am 13. Juni 2017 in einem Einkaufszentrum im Industriegebiet Neunheim in Ellwangen. Gestohlen hatte er dort Bekleidung, Tabakwaren, Getränke, Lebensmittel, Teller und Einwegspritzbeutel im Gesamtwert von rund 200 Euro. Die Beute hatte er in einer Frischhaltetragetasche versteckt. Zur Hauptverhandlung wurde der Angeklagte aus der Untersuchungshaft vorgeführt. Dort befindet er sich seit dem 25. Oktober 2017 aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichtes Villingen-Schwenningen.
Vier Einträge im Bundeszentralregister
Der Angeklagte ist mehrfach wegen Diebstahls vorbestraft und hat bisher vier Einträge im Bundeszentralregister. Verurteilt wurde er von den Amtsgerichten in Heilbronn, Mannheim und Heidelberg. Auch eine Anklage der Staatsanwaltschaft Konstanz liegt vor. Das gestohlene Gut reicht von Boxershorts und Zigaretten über Feuchtigkeitscreme, Nagellack, Zahnbürsten, Nassrasierer, 67 Packungen Rasierklingen und elf Paar Einlegesohlen bis hin zu einem Geldbeutel und vier Baguettes. „Mein lieber Mann, Sie kommen rüber, und gleich geht’s los“, warf Amtsgerichtsdirektor Norbert Strecker den gewerbsmäßigen Diebstahl vor: „Das ist zu Recht gewerbsmäßig angeklagt.“
Außerdem wurden am 14. Oktober vergangenen Jahres im Zimmer des Angeklagten in VillingenSchwenningen über sechs Gramm Amphetamin sichergestellt, und am selben Tag in Sankt Georgen über neun Gramm.
Staatsanwalt fordert Freiheitsstrafe ohne Bewährung
Staatsanwalt Jörg Böhmer forderte eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten ohne Bewährung. Die bisherigen Verurteilungen hätten beim Angeklagten gar nichts bewirkt, stellte er fest. „Einen Asylgrund haben Sie auf jeden Fall nicht“, betonte der Ankläger: „Sie sind nach Deutschland gekommen, um hier zu klauen. Solche Leute wie Sie machen unser Asylrecht kaputt.“Wenn man sich so verhalte, sei es eine Frechheit, in Deutschland Asyl zu beantragen. Die gestohlenen Waren sollten wahrscheinlich nach Georgien kommen, nahm Böhmer auch Auftragsdiebstahl an.
„Es stimmt, er tritt unser Asylrecht mit Füßen“, pflichtete die Verteidigerin, Rechtsanwältin Sabine PfaffMrokon aus Sankt Georgen im Schwarzwald, dem Staatsanwalt bei. Sie plädierte auf eine dreimonatige Freiheitsstrafe. Das sei die Mindeststrafe bei einem Diebstahl in einem besonders schweren Fall, der bei Gewerbsmäßigkeit vorliege. Sabine Pfaff-Mrokon sprach in ihrem Plädoyer die bittere Armut in Georgien an, während man in Deutschland sogar Geld bekomme, wenn man nicht arbeite und im Paradies lebe. Das sei zwar keine Rechtfertigung, aber die Leute in Georgien seien arm und hätten Hunger. Ihr Mandant klaue eigentlich Dinge für das tägliche Leben.
In seinem letzten Wort schloss sich der Angeklagte den Ausführungen seiner Verteidigerin an und bedauerte über die Dolmetscherin sein Verhalten: „Ich will mich tausendmal beim ganzen deutschen Volk entschuldigen.“Aber in seinem Heimatland herrsche nur Armut.
Amtsgerichtsdirektor Norbert Strecker hingegen folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten. Es liege ein Diebstahl in einem besonders schweren Fall vor, sagte der Einzelrichter in seiner Urteilsbegründung. Der Strafrahmen bewege sich hier zwischen drei Monaten und zehn Jahren. „Eine Bewährung kommt nicht mehr in Betracht“, sprach Strecker die ungünstige Sozialprognose des Angeklagten an. Laut Mitteilung des Regierungspräsidiums Karlsruhe ist der Angeklagte seit 28. November 2017 zur Ausreise verpflichtet.
„Solche Leute wie Sie machen unser Asylrecht kaputt.“ Staatsanwalt Jörg Böhmer