Gericht erklärt Entlassung von Pfullendorfer Soldaten für rechtens
(dpa) - Die Entlassung von Bundeswehrsoldaten wegen ihrer Teilnahme an demütigenden Aufnahmeritualen in Pfullendorf war nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) rechtens. Jeder „Spaß“ende dort, wo er die Würde, die Ehre und/oder die körperliche Unversehrtheit eines Kameraden verletze, hieß es am Freitag in der Begründung des VGH in Mannheim. Selbstgeschaffene bundeswehrinterne Aufnahmerituale würden die generelle Gefahr des Ausartens in sich tragen. Das Gericht wies damit die Anträge von drei Soldaten zurück, gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen in Berufung zu gehen. Die Fälle sind somit rechtskräftig abgeschlossen.
Vor einem Jahr hatten Berichte aus der Staufer-Kaserne die Öffentlichkeit schockiert. Es ging um angebliche sexuell-sadistische Praktiken – die Justiz bestätigte diese Vorwürfe nicht – und um quälerische Rituale. Wegen der quälerischen Aufnahmerituale waren vier Soldaten Anfang 2017 aus der Truppe ausgeschlossen worden – zu Recht, wie das Verwaltungsgericht Sigmaringen entschied. Gegen dieses Urteil hatten die Betroffenen beim VGH die Zulassung auf Berufung beantragt. Ein vierter gefeuerter Soldat hatte seinen Antrag zurückgenommen.
Unabhängig davon ermittelte die Staatsanwaltschaft Hechingen wegen möglicherweise strafbarem Verhalten gegen sieben Soldaten in der Staufer-Kaserne. Die Ermittlungen wurden eingestellt, es habe kein strafbares Verhalten nachgewiesen werden können, teilte die Behörde am Freitag mit. Lediglich ein Rekrut habe angegeben, dass er das Ritual als unangenehm empfunden habe. Die Anderen hätten ausgesagt, dass sie einverstanden gewesen seien.