Testkaufaktion für den Jugendschutz
Verkauf von Alkohol überprüft - Polizei und Verwaltung noch nicht zufrieden
(an) - Stadtverwaltung und Polizei haben in Schwäbisch Gmünd eine Testkaufaktion durchgeführt. Damit sollte geprüft werden, ob Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden.
Der Schwerpunkt richtete sich dabei auf den Verkauf von „hartem" Alkohol an Jugendliche. Rein rechnerisch gesehen ist im Vergleich zur letztjährigen Aktion ein Hauch von Besserung festzustellen. Zufrieden sind die Vertreter der Behörden deshalb nicht. Vor allem die Eltern, aber auch die Gesellschaft und somit auch Stadt und Polizei seien dem Jugendschutz verpflichtet. Letztere sind durch das Ergebnis abermals bestärkt, sich nicht nur durch präventive Aufklärungsarbeit, sondern eben auch durch repressive Maßnahmen für den Jugendschutz einzusetzen. Insbesondere jetzt in der Faschingszeit sind weitere Kontrollen geplant. Vier von zehn im Stadtgebiet überprüfte Supermärkte, Kioske und Tankstellen mussten von den Prüfern beanstandet werden, was eine Beanstandungsquote von 40 Prozent darstellt. Letztes Jahr lag diese nur leicht über 40 Prozent, als sieben von 17 kontrollierten Betriebe beanstandet werden mussten. Den beiden minderjährigen Testkäufern wurden in den betreffenden Geschäften branntweinhaltige Getränke beziehungsweise Wodka verkauft. In drei Fällen verlangten die Verkäufer weder einen Ausweis noch fragten sie nach dem Alter der Jugendlichen. Dies obwohl die Verkäufer durch die vorhandenen Kassensysteme daran erinnert wurden, dass es sich um Produkte handelt, die erst an Volljährige verkauft werden dürfen und zum Teil das erforderliche Geburtsdatum auf den Tag genau angezeigt wurde. In einem Fall wurde zwar der Ausweis der 16-jährigen Käuferin verlangt, den Wodka bekam sie aber dennoch. Mit den vier Verkäuferinnen und Verkäufern, die Alkohol verkauft hatten, wurde unmittelbar nach dem Verkauf ein Gespräch geführt. Es stellte sich heraus, dass alle durch die jeweiligen Inhaber über die Jugendschutzbestimmungen aufgeklärt waren. Die Verkäufer müssen nun mit einer Anzeige sowie einem entsprechenden Bußgeld seitens des Ordnungsamtes rechnen.
Lob für richtiges Verhalten
Auch die Verkäuferinnen und Verkäufer, die sich an das Verkaufsverbot hielten, wurden nach dem jeweiligen Testkauf angesprochen sowie informiert. Sie durften sich über ein entsprechendes Lob freuen.