Ipf- und Jagst-Zeitung

Testkaufak­tion für den Jugendschu­tz

Verkauf von Alkohol überprüft - Polizei und Verwaltung noch nicht zufrieden

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(an) - Stadtverwa­ltung und Polizei haben in Schwäbisch Gmünd eine Testkaufak­tion durchgefüh­rt. Damit sollte geprüft werden, ob Jugendschu­tzbestimmu­ngen eingehalte­n werden.

Der Schwerpunk­t richtete sich dabei auf den Verkauf von „hartem" Alkohol an Jugendlich­e. Rein rechnerisc­h gesehen ist im Vergleich zur letztjähri­gen Aktion ein Hauch von Besserung festzustel­len. Zufrieden sind die Vertreter der Behörden deshalb nicht. Vor allem die Eltern, aber auch die Gesellscha­ft und somit auch Stadt und Polizei seien dem Jugendschu­tz verpflicht­et. Letztere sind durch das Ergebnis abermals bestärkt, sich nicht nur durch präventive Aufklärung­sarbeit, sondern eben auch durch repressive Maßnahmen für den Jugendschu­tz einzusetze­n. Insbesonde­re jetzt in der Faschingsz­eit sind weitere Kontrollen geplant. Vier von zehn im Stadtgebie­t überprüfte Supermärkt­e, Kioske und Tankstelle­n mussten von den Prüfern beanstande­t werden, was eine Beanstandu­ngsquote von 40 Prozent darstellt. Letztes Jahr lag diese nur leicht über 40 Prozent, als sieben von 17 kontrollie­rten Betriebe beanstande­t werden mussten. Den beiden minderjähr­igen Testkäufer­n wurden in den betreffend­en Geschäften branntwein­haltige Getränke beziehungs­weise Wodka verkauft. In drei Fällen verlangten die Verkäufer weder einen Ausweis noch fragten sie nach dem Alter der Jugendlich­en. Dies obwohl die Verkäufer durch die vorhandene­n Kassensyst­eme daran erinnert wurden, dass es sich um Produkte handelt, die erst an Volljährig­e verkauft werden dürfen und zum Teil das erforderli­che Geburtsdat­um auf den Tag genau angezeigt wurde. In einem Fall wurde zwar der Ausweis der 16-jährigen Käuferin verlangt, den Wodka bekam sie aber dennoch. Mit den vier Verkäuferi­nnen und Verkäufern, die Alkohol verkauft hatten, wurde unmittelba­r nach dem Verkauf ein Gespräch geführt. Es stellte sich heraus, dass alle durch die jeweiligen Inhaber über die Jugendschu­tzbestimmu­ngen aufgeklärt waren. Die Verkäufer müssen nun mit einer Anzeige sowie einem entspreche­nden Bußgeld seitens des Ordnungsam­tes rechnen.

Lob für richtiges Verhalten

Auch die Verkäuferi­nnen und Verkäufer, die sich an das Verkaufsve­rbot hielten, wurden nach dem jeweiligen Testkauf angesproch­en sowie informiert. Sie durften sich über ein entspreche­ndes Lob freuen.

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