Drogenkurier schützt Hintermann
- Am zweiten Tag der Verhandlung gegen einen mutmaßlichen Drogenkurier vor dem Ellwanger Landgericht (wir berichteten) haben Rauschgiftermittler der Polizei ausgesagt. Die Fäden der Organisation laufen in Konstanz und Aalen zusammen. Die Haupttäter sind in Aalen gemeldet und pendelten regelmäßig zwischen den „Knotenpunkten“Konstanz und Aalen. Im März wird ihnen im Landgericht der Prozess gemacht.
Im Verfahren gegen den mutmaßlichen Drogenlieferanten ist die Erste Große Strafkammer um akribische Beweisaufnahme bemüht. Die Kammer, so der Vorsitzende Richter Gerhard Ilg, habe erhebliche Zweifel am Geständnis des 59-jährigen Angeklagten. Möglicherweise schütze der aus dem Kosovo stammende Mann eine andere Person.
„Können wir jemanden verurteilen aufgrund eines Geständnisses, das wir nicht glauben? Wir meinen, nein“, führte Ilg am zweiten Prozesstag aus. Ist der Angeklagte tatsächlich derjenige, der in Bad Wurzach 28 000 Euro Drogengeld entgegennahm und dafür 9000 Euro kassierte? Ist er der Fahrer des Autos, mit dem rund 21 Kilo Marihuana von Zagreb nach Konstanz gebracht wurden? Vielleicht, so die Kammer, sei er lediglich ein Gehilfe. Die Entscheidung darüber ist für das Urteil maßgeblich. Der Hintermann des 59-Jährigen blieb bisher auf diffuse Weise im Dunkeln und ist als Person nicht fassbar.
Auswertung von Handydaten
Rauschgiftermittler der Polizei aus Göppingen, Waiblingen, Aalen und Ellwangen berichteten am Montag über die Observation des Angeklagten, die Auswertung von Handydaten und des Navigationssystems seines Fahrzeugs. In Konstanz wurde er am Tag seiner Festnahme beobachtet, als er die Abdeckung des Reserverads im Kofferraum öffnete, eine Sporttasche hervorholte und diese einem zweiten Mann übergab. Als letztes Ziel hatte er eine abgelegene Straße in Aalen in sein Navi eingegeben, überlegte es sich jedoch anders und war auf dem Weg zurück nach Zagreb, als er an einer Raststätte festgenommen wurde.
Der Kammer fehle, wie Ilg sagte, eine plausible Erklärung für die belegte Tatsache, dass sich der Angeklagte zwischen dem 19. und 22. Juli 2017, also vier Wochen vor seiner Festnahme, in einer ländlichen Gegend seiner Heimat aufhielt.
Waren womöglich Cannabisplantagen der Grund? Die Gewinnspanne ist immens, nimmt man für 20 Kilo Marihuana einen Einkaufspreis von 37 000 Euro (28 000 Euro plus 9000 Euro Kurierlohn) und einen Verkaufspreis von rund 200 000 Euro an.
Das Urteil wird am Donnerstag erwartet.