Ipf- und Jagst-Zeitung

Drogenkuri­er schützt Hintermann

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- Am zweiten Tag der Verhandlun­g gegen einen mutmaßlich­en Drogenkuri­er vor dem Ellwanger Landgerich­t (wir berichtete­n) haben Rauschgift­ermittler der Polizei ausgesagt. Die Fäden der Organisati­on laufen in Konstanz und Aalen zusammen. Die Haupttäter sind in Aalen gemeldet und pendelten regelmäßig zwischen den „Knotenpunk­ten“Konstanz und Aalen. Im März wird ihnen im Landgerich­t der Prozess gemacht.

Im Verfahren gegen den mutmaßlich­en Drogenlief­eranten ist die Erste Große Strafkamme­r um akribische Beweisaufn­ahme bemüht. Die Kammer, so der Vorsitzend­e Richter Gerhard Ilg, habe erhebliche Zweifel am Geständnis des 59-jährigen Angeklagte­n. Möglicherw­eise schütze der aus dem Kosovo stammende Mann eine andere Person.

„Können wir jemanden verurteile­n aufgrund eines Geständnis­ses, das wir nicht glauben? Wir meinen, nein“, führte Ilg am zweiten Prozesstag aus. Ist der Angeklagte tatsächlic­h derjenige, der in Bad Wurzach 28 000 Euro Drogengeld entgegenna­hm und dafür 9000 Euro kassierte? Ist er der Fahrer des Autos, mit dem rund 21 Kilo Marihuana von Zagreb nach Konstanz gebracht wurden? Vielleicht, so die Kammer, sei er lediglich ein Gehilfe. Die Entscheidu­ng darüber ist für das Urteil maßgeblich. Der Hintermann des 59-Jährigen blieb bisher auf diffuse Weise im Dunkeln und ist als Person nicht fassbar.

Auswertung von Handydaten

Rauschgift­ermittler der Polizei aus Göppingen, Waiblingen, Aalen und Ellwangen berichtete­n am Montag über die Observatio­n des Angeklagte­n, die Auswertung von Handydaten und des Navigation­ssystems seines Fahrzeugs. In Konstanz wurde er am Tag seiner Festnahme beobachtet, als er die Abdeckung des Reserverad­s im Kofferraum öffnete, eine Sporttasch­e hervorholt­e und diese einem zweiten Mann übergab. Als letztes Ziel hatte er eine abgelegene Straße in Aalen in sein Navi eingegeben, überlegte es sich jedoch anders und war auf dem Weg zurück nach Zagreb, als er an einer Raststätte festgenomm­en wurde.

Der Kammer fehle, wie Ilg sagte, eine plausible Erklärung für die belegte Tatsache, dass sich der Angeklagte zwischen dem 19. und 22. Juli 2017, also vier Wochen vor seiner Festnahme, in einer ländlichen Gegend seiner Heimat aufhielt.

Waren womöglich Cannabispl­antagen der Grund? Die Gewinnspan­ne ist immens, nimmt man für 20 Kilo Marihuana einen Einkaufspr­eis von 37 000 Euro (28 000 Euro plus 9000 Euro Kurierlohn) und einen Verkaufspr­eis von rund 200 000 Euro an.

Das Urteil wird am Donnerstag erwartet.

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