Fußballclubs sollen Polizeikosten zahlen
Bremer Gericht hält Beteiligung bei Hochrisikospielen für rechtens – DFL geht in Revision
- Auf Deutschlands Profifußball kommen womöglich Millionenforderungen für erhöhte Polizeikosten bei sogenannten Hochrisikospielen der Bundesliga zu. Am Mittwoch billigte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen entsprechende Gebührenbescheide des Stadtstaates Bremen an die Deutsche Fußball Liga (DFL). „Ein guter Tag für den Steuerzahler“, freute sich Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD), der auf Nachahmer in anderen Bundesländern hofft und hierfür bei der nächsten Innenministerkonferenz werben will.
Einigkeit herrscht in dieser Frage jedoch nicht. So erklärte BadenWürttembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) am Mittwoch auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“: „Ein Kostenersatz erhöht die Sicherheit bei Fußballspielen nicht und entlastet auch nicht die Polizei. Uns geht es um Sicherheit, nicht ums Abkassieren.“Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte: „Für Bayern wie für die meisten anderen Länder kommen Kostenbescheide an die Vereine beziehungsweise an die Deutsche Fußball Liga wegen Polizeikosten bei Fußballspielen nicht infrage.“Ähnliche Signale kamen aus Nordrhein-Westfalen und Hamburg. Zustimmung gab es aus dem SPD-geführten Innenministerium von Rheinland-Pfalz.
In dem Streit geht es grundsätzlich um die Frage, ob der Profifußball an den Kosten für polizeiliche Mehrkosten bei Hochrisikospielen, etwa den wichtigen Derbys, beteiligt werden darf. Bei solchen Spielen entstehen durch potenzielle Krawalle Mehrkosten für verstärkte Polizeieinsätze. In der Urteilsbegründung wurde die Gewinnorientierung der Spiele hervorgehoben. Deswegen dürfe die DFL als Mitveranstalter auch zur Kasse gebeten werden.
Bei den Clubs herrscht Empörung. Die DFL, die das operative Geschäft des Ligaverbandes führt, dem die 36 Vereine der Bundesligen angehören, kündigte Revision beim Bundesverwaltungsgericht an. „Der Fußball ist nicht Verursacher von Gewalt“, sagte Liga-Präsident Reinhard Rauball. Die öffentliche Sicherheit sei Kernaufgabe des Staates. DFBPräsident Reinhard Grindel erklärte: „Der Kampf gegen Gewalt darf nicht privatisiert und kommerzialisiert werden, sondern ist Aufgabe der Polizei.“
(sal) - Die FDP-Fraktion im Bundestag hat dem Verteidigungsausschuss vorgeschlagen, einen Unterausschuss zur Einsatzbereitschaft der Bundeswehr einzurichten. Nach dem Bekanntwerden von großen Ausrüstungsdefiziten sieht Marco Buschmann, der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, eine Verantwortung auch beim Parlament. Schließlich sei die Bundeswehr eine Parlamentsarmee. „Daraus folgt auch eine Fürsorgepflicht. Wir müssen uns darum kümmern, dass die Bundeswehr anständig ausgestattet ist“, so Buschmann.
Der Vorschlag traf bei den anderen Fraktionen aber auf Ablehnung. Sie halten die etablierten Verfahren für ausreichend. „Wenn dem so wäre, müsste die Truppe in einem Musterzustand sein“, sagt Agnes StrackZimmermann, die verteididungspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion. Die ablehnende Haltung zeige, dass die anderen Fraktionen den Ernst der Lage nicht erkannt hätten und insbesondere die Versprechen von Union und SPD nur Lippenbekenntnisse seien. So werde an der desolaten Ausrüstung der Bundeswehr nichts ändern, befürchtet StrackZimmermann. „Das belegt den mangelnden Respekt gegenüber unseren Soldatinnen und Soldaten.“