Niederlage für den Profifußball
Bremer Senat gewinnt den Prozess um Polizeikosten für Risikospiele
- Die Deutsche Fußball-Liga (DFL) muss sich an den Polizeieinsatzkosten bei Risikospielen in Bremen beteiligen. Das hat am Mittwoch das Bremer Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden und damit ein anderslautendes Urteil der ersten Instanz aufgehoben. DFL-Präsident Reinhard Rauball bekräftigte anschließend, dass der Verband Revision beim Bundesverwaltungsgericht einlegen werde. Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) sprach von einem „großen Schritt nach vorne“und einem „guten Tag für die Steuerzahler“. Mäurer will jetzt bei den anderen Bundesländern dafür werben, dass sie dem bisher einzigartigen Bremer Beispiel folgen und ebenfalls eine solche Gebührenregelung einführen.
In dem Musterprozess ging es um die erste von mittlerweile sieben zugestellten oder angekündigten Polizeirechnungen an die DFL im Gesamtumfang von mehr als zwei Millionen Euro. Die erste Rechnung von 2015 für ein Spiel Werder Bremen gegen den HSV belief sich ursprünglich auf 425 718,11 Euro; wegen strittiger Einzelposten reduzierte der Innensenator den Betrag inzwischen auf 415 000 Euro.
Nach Ansicht des Gerichts ist die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit zwar eine Kernaufgabe des Staates. Für „individuell zurechenbare“Leistungen dürften aber Gebühren erhoben werden. Veranstalter von Großereignissen hätten ein Interesse an der störungsfreien Durchführung ihrer Events und zögen daraus wirtschaftlichen Nutzen. Daher stünden sie einem vergrößerten Polizeiaufgebot „näher als die Allgemeinheit“. Sie könnten deshalb zu den Kosten der „überdurchschnittlichen Beanspruchung des staatlichen Sicherheitsapparates“herangezogen werden, wie die Gerichtsvorsitzende Ilsemarie Meyer sagte. Die Bremer Gebührenregelung verstößt laut Urteil auch nicht gegen das Grundgesetz. Weder die Eigentumsgarantie noch die Berufsfreiheit der DFL oder das Gleichheitsgebot würden dadurch verletzt. Strittig war auch, ob die Polizei ihre Rechnung nicht eher an Werder als an den Ligaverband hätte adressieren müssen. Dazu stellte das OVG fest, dass die DFL zumindest Mitveranstalterin der Bundesliga-Begegnungen sei. Sie sei für die übergreifende Organisation zuständig und besitze die Vermarktungsrechte. Bei mehreren „Kostenschuldnern“könnten Behörden weitgehend frei entscheiden, wem sie die Rechnung zustellen. Wie die Kosten zwischen den einzelnen Mitveranstaltern aufgeteilt würden, sei deren Sache.
In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht 2017 vor allem gerügt, dass die Höhe der zu erwartenden Gebühren für die DFL nicht genug vorhersehbar sei. Das OVG als Berufungsinstanz meinte dazu, die genauen Kosten hingen von etlichen Faktoren ab, die vorher nicht genau zu beziffern seien; diese Ungenauigkeit bewege sich aber „im Bereich des rechtsstaatlich Vertretbaren“. Auch die Höhe der einzelnen Rechnungsposten sei nicht zu beanstanden. Bezahlt werden müssten nur die Auslagen der auswärtigen Polizeikräfte, hier zum Beispiel 80 Euro pro Hoteldoppelzimmer und neun Euro pro Frühstück. „Das hält sich im Rahmen des Angemessenen.“Insgesamt waren damals 969 Polizisten im Einsatz.
Wegen der besonderen Bedeutung des Falles ließ das OVG eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu.
Revision angekündigt
Liga-Präsident Rauball erklärte anschließend in einer Pressemitteilung: „Die rechtliche Wertung des Oberverwaltungsgerichts ist aus Sicht der DFL bei allem Respekt unzutreffend. Die DFL wird daher Revision gegen das Urteil einlegen.“Fußball sei nicht Verursacher von Gewalt. „Es ist für uns weiterhin nicht nachvollziehbar, dass der Fußball für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, die eine Kernaufgabe des Staates ist und der Allgemeinheit zugutekommt, verantwortlich sein soll.“
Innensenator Mäurer freute sich darüber, dass künftig der Profifußball nicht mehr „die Milliarden einstreichen“und die Lasten auf die Steuerzahler abwälzen könne. Mäurer will jetzt „durch die Lande ziehen und dafür werben“, dass auch die anderen Bundesländer dem Bremer Beispiel folgen. „Die Sympathie der Bevölkerung haben wir schon immer gehabt.“