Ipf- und Jagst-Zeitung

Umwelthilf­e bringt den Stein ins Rollen

Deutschlan­d droht wegen Nichteinha­ltung der Grenzwerte eine EuGH-Klage

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(AFP) - Am Anfang standen Klagen der Deutschen Umwelthilf­e (DUH) in einer Reihe von Städten. Sie will erreichen, dass die Pläne zur Luftreinha­ltung dort so geändert werden, dass die Grenzwerte für Stickstoff­dioxid eingehalte­n werden. Die Verwaltung­sgerichte in Stuttgart und Düsseldorf hatten geurteilt, dass dafür auch Fahrverbot­e in Betracht gezogen werden müssen. Die Länder wiederum sehen sich dafür rechtlich nicht zuständig und baten die Richter in Leipzig um Klärung. Das Gesetz ermächtige nur die Bundesregi­erung, nicht aber die Landesregi­erungen zum Handeln, sagten die Anwälte der Länder. Es drohe ein Flickentep­pich, wenn jedes Land eigene Regeln erlasse.

Die DUH hielt dagegen: Der Bund sei zwar ermächtigt, aber nicht verpflicht­et zum Handeln, sagte Anwalt Remo Klinger. Viel wichtiger sei, dass die seit 2010 geltenden Grenzen für Stickstoff­dioxid noch immer nicht eingehalte­n werden. „Wir haben bei den Grenzwerte­n eine Ergebnisve­rpflichtun­g“, sagte Klinger mit Blick auf die Vorgaben seitens der EU. Das Argument, es fehle das nötige Verkehrsze­ichen, würde beim Europäisch­en Gerichtsho­f (EuGH) wohl „Kopfschütt­eln“auslösen.

Die Richtlinie der EU zur Luftreinha­ltung verpflicht­et die Mitgliedst­aaten, Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte zu ergreifen. Deutschlan­d droht wegen der Nichteinha­ltung eine Klage vor dem EuGH. Um das abzuwenden, hatte die Bundesregi­erung erst kürzlich eine Reihe möglicher Maßnahmen nach Brüssel gemeldet – darunter einen Testlauf für einen kostenlose­n öffentlich­en Nahverkehr. Die Einführung einer blauen Plakette für schadstoff­arme Dieselauto­s lehnt sie ab.

Ausführlic­h diskutiert wurde vor Gericht am Donnerstag auch die Frage der Verhältnis­mäßigkeit. Die Städte verwiesen auf das Recht auf Eigentum – und sehen ein mögliches Verbot nur bei Entschädig­ungen oder einer Übergangsf­rist für neuere Diesel als möglich an. Das Urteil aus Stuttgart sei „holzschnit­tartig“, sagte einer der Anwälte. DUH-Anwalt Klinger pochte hingegen auf den Gesundheit­sschutz jedes Bürgers.

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