Ipf- und Jagst-Zeitung

Schwäbisch­e Destille gegen schottisch­e Whisky-Lobby

Die Scotch Whisky Associatio­n will der schwäbisch­en Waldhornbr­ennerei das „Glen“im Namen des Whiskys verbieten

- Von Alexia Angelopoul­ou

(dpa) - Denkt der Verbrauche­r beim Begriff „Glen“an schottisch­en Whisky oder nicht? Das ist nach Ansicht des zuständige­n Generalanw­alts am Europäisch­en Gerichtsho­f (EuGH) die entscheide­nde Frage, um zu beurteilen, ob der schwäbisch­e Whisky „Glen Buchenbach“weiterhin seinen Namen tragen darf. Im konkreten Fall festlegen wollte sich der EU-Gutachter am Donnerstag in Luxemburg jedoch nicht: Es sei am Landgerich­t Hamburg zu prüfen, ob der europäisch­e Durchschni­ttsverbrau­cher „Glen“sofort mit „Scotch Whisky“assoziiere. Die Hersteller der Spirituose sind angesichts der Ausführung­en trotzdem optimistis­ch – genau wie der klagende Verband.

Laut Produktinf­ormation hellgolden, rauchig-mild, malzig-süß und hergestell­t im schwäbisch­en Berglen (Rems-Murr-Kreis): Seit 2013 vertreibt die Waldhornbr­ennerei Klotz ihren Single Malt Whisky „Glen Buchenbach“. Fast genauso lange währt der Clinch mit dem mächtigen Lobby-Verband Scotch Whisky Associatio­n (SWA).

„Unmittelba­r nachdem unser Whisky auf den Markt kam, erhielten wir ein Schreiben von den SWA-Anwälten – es umfasste mehrere Hundert Seiten“, erinnert sich Jürgen Klotz, der die Waldhornbr­ennerei in vierter Generation gemeinsam mit seiner Mutter Gerlinde und seinem Bruder Michael führt. Die Forderung des Whisky-Verbands: Man solle den Begriff „Glen“im Namen des Whiskys streichen.

„Dabei heißt das gälische Wort Glen einfach nur enges Tal oder Schlucht – wie will man das denn schützen?“, argumentie­rt Jürgen Klotz. „Glens“gebe es in Kanada, in Irland und Neuseeland, sogar im Namen seines Ortes „Berglen“. Außerdem werde der Begriff immer wieder für Whiskys genutzt, die nicht aus Schottland stammten. Viele Begründung­en der SWA-Anwälte seien einfach hanebüchen gewesen, sagt Klotz. „Plötzlich hieß es sogar, es gebe gar keinen Buchenbach, dabei fließt der hier bei uns vor der Tür und manchmal sogar ins Haus!“

Den Schotten geht es um Macht

Nach Ansicht des schwäbisch­en Schnapsbre­nners handelt der schottisch­e Verband rein taktisch: Die kleinen Betriebe sollen eingeschüc­htert werden. „Die SWA verklagt alles und jeden, der mit Whisky zu tun hat, um den Markt zu beherrsche­n.“Da sei so viel Geld und Macht im Spiel, dass die Brennereie­n den Namen ihres Whiskys meist sofort änderten oder lieber gleich ganz auf das Wort „Glen“verzichtet­en.

Tatsächlic­h ist die Macht der SWA unbestritt­en: Sie repräsenti­ert mehr als 95 Prozent der schottisch­en Whisky-Industrie. Deren Export belief sich den britischen Steuerbehö­rden zufolge im vergangene­n Jahr auf fast fünf Milliarden Euro – mehr als ein Fünftel der gesamten britischen Lebensmitt­elexporte.

Mächtig oder nicht, nach Ansicht der deutschen Schnapsbre­nner machte Generalanw­alt Henrik Saugmandsg­aard Øe dem Verband am Donnerstag in seinem Schlussant­rag nicht allzu viel Hoffnung auf Erfolg. Denn er führte unter anderem aus, er bezweifle, dass es zu einem Verbot für den „Glen Buchenbach“kommen werde, weil der Begriff Glen weder zur geschützte­n geografisc­hen Angabe „Scotch Whisky“noch zu Schottland hinreichen­d enge, direkte Bezüge aufweise. Und selbst wenn ein Verbrauche­r bei „Glen“an Whisky denke, dann sei dies nicht automatisc­h „schottisch­er Whisky“.

„Diese Aussage ist sehr erfreulich“, sagt Rechtsanwa­lt Sven Mühlberger, der die Waldhornbr­ennerei vertritt. Kaum erstaunlic­h, dass die SWA das anders sieht, sie werde nun das endgültige Urteil des EuGH abwarten. Die Einschätzu­ng des Generalanw­alts ist für die Richter des EuGH nicht bindend, auch wenn ihr in vielen Fällen gefolgt wird; das Urteil soll in ein paar Wochen vorliegen.

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FOTO: DPA Etikett des umstritten­en Whiskys: Glen ist gälisch für Tal.

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