Freispruch von Tierschützern bestätigt
(dpa) - Trotz Einbruchs in eine Schweinemastanlage hat ein Gericht die Revision gegen Freisprüche für drei Tierschützer als unbegründet verworfen. Sie waren 2013 in eine Schweinemastanlage mit rund 60 000 Tieren in Sachsen-Anhalt eingedrungen und hatten Missstände gefilmt. Der Eigentümer des Betriebs im Landkreis Börde hatte sie wegen Hausfriedensbruchs verklagt. Die Staatsanwaltschaft hatte Geldstrafen zwischen 300 und 800 Euro für die drei Tierschützer gefordert.
Das Oberlandesgericht Naumburg befand am Donnerstag, die Angeklagten hätten einen Skandal – schwerste und dauerhafte Missstände – aufgedeckt. Dies rechtfertige die Verletzung des Hausrechts, das Tierwohl sei höher einzuschätzen. Sie hätten mit ihren Aufnahmen Beweise gesichert und damit dafür gesorgt, dass „endlich etwas geschah“, begründete der Vorsitzende Richter des 2. Strafsenats, Gerd Henss. Staatliche Stellen hätten auf Anzeigen der Tierschützer über Missstände wie zu enge Haltungsbedingungen nicht ausreichend reagiert. „Es ist bewusst vertuscht worden, was geschehen ist“, sagte der Richter.
Zugleich betonte er, das Urteil sei „kein Freibrief für tatsächliche oder selbst ernannte Tierschützer“. Eine Notstandshandlung dürfe nur dann begangen werden, wenn es keine andere Möglichkeit gebe und massive Rechtsverstöße vorlägen. Nach Angaben eines Gerichtssprechers dürfte das Urteil das erste seiner Art sein, das von einem Oberlandesgerichts in Deutschland gesprochen wurde.
Die Verteidigung der Tierschützer sieht im Urteil „Signalwirkung“für den Tierschutz in Deutschland.