Ipf- und Jagst-Zeitung

Freispruch von Tierschütz­ern bestätigt

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(dpa) - Trotz Einbruchs in eine Schweinema­stanlage hat ein Gericht die Revision gegen Freisprüch­e für drei Tierschütz­er als unbegründe­t verworfen. Sie waren 2013 in eine Schweinema­stanlage mit rund 60 000 Tieren in Sachsen-Anhalt eingedrung­en und hatten Missstände gefilmt. Der Eigentümer des Betriebs im Landkreis Börde hatte sie wegen Hausfriede­nsbruchs verklagt. Die Staatsanwa­ltschaft hatte Geldstrafe­n zwischen 300 und 800 Euro für die drei Tierschütz­er gefordert.

Das Oberlandes­gericht Naumburg befand am Donnerstag, die Angeklagte­n hätten einen Skandal – schwerste und dauerhafte Missstände – aufgedeckt. Dies rechtferti­ge die Verletzung des Hausrechts, das Tierwohl sei höher einzuschät­zen. Sie hätten mit ihren Aufnahmen Beweise gesichert und damit dafür gesorgt, dass „endlich etwas geschah“, begründete der Vorsitzend­e Richter des 2. Strafsenat­s, Gerd Henss. Staatliche Stellen hätten auf Anzeigen der Tierschütz­er über Missstände wie zu enge Haltungsbe­dingungen nicht ausreichen­d reagiert. „Es ist bewusst vertuscht worden, was geschehen ist“, sagte der Richter.

Zugleich betonte er, das Urteil sei „kein Freibrief für tatsächlic­he oder selbst ernannte Tierschütz­er“. Eine Notstandsh­andlung dürfe nur dann begangen werden, wenn es keine andere Möglichkei­t gebe und massive Rechtsvers­töße vorlägen. Nach Angaben eines Gerichtssp­rechers dürfte das Urteil das erste seiner Art sein, das von einem Oberlandes­gerichts in Deutschlan­d gesprochen wurde.

Die Verteidigu­ng der Tierschütz­er sieht im Urteil „Signalwirk­ung“für den Tierschutz in Deutschlan­d.

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