Finanzbeamtin wegen Untreue verurteilt
Amtsgerichtsdirektor Strecker verhängt Bewährungsstrafe von 15 Monaten
- Wegen Steuerhinterziehung in zwölf Fällen in Tateinheit mit Untreue hat Amtsgerichtsdirektor Norbert Strecker eine 43-jährige Frau verurteilt. Die verhängte Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Pikante an der Sache: Die Täterin ist Finanzbeamtin. Nach Aufdeckung der Steuerhinterziehung, mit einem Schaden von rund 5300 Euro ist sie seit 10. Juni 2016 unter Weiterzahlung ihrer Beamtenbezüge freigestellt.
Die Angeklagte arbeitet seit 1989 beim Finanzamt. Sie räumte die fingierten Angaben zu ihren Steuererklärungen, die ihr vorgeworfen wurden, voll und ganz ein. Zum Motiv sagte sie, sie habe „aus Verzweiflung“ gehandelt. „Es war der allergrößte Fehler meines Lebens. Das weiß ich“, sagte sie. Bis jetzt bekommt die Beamtin immer noch ihr volles Gehalt.
Angeklagte hatte „hohe kriminelle Energie“
Staatsanwältin Mayer plädierte auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. „Ich gehe davon aus, dass Sie aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden“, fügte sie hinzu. Zu den Taten über einen längeren Zeitraum, von 2014 bis 2016, meinte Mayer, die Angeklagte habe diese auch zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts begangen.
Der Strafrichter warf der Angeklagten eine relativ hohe kriminelle Energie vor, und zwar unter Ausnutzung ihrer Stellung als Amtsträgerin. Sie sei bei den Taten gewerbsmäßig vorgegangen. Strecker sprach von Untreue in besonders schwerem Fall und von Steuerhinterziehung in besonders schwerem Fall. Der Strafrahmen für Steuerhinterziehung sehe hierfür eine Mindeststrafe von sechs Monaten vor. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Rainer Schwarz aus Crailsheim, hielt für die bislang noch nicht vorbestrafte Frau eine einjährige Bewährungsstrafe für ausreichend.
Amtsgerichtsdirektor Norbert Strecker verurteilte die Angeklagte zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Als Bewährungsauflage muss die 43-Jährige 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Dass sie den verursachten Schaden von insgesamt rund 5300 Euro wiedergutmachen muss, liegt auf der Hand. Bisher wurden von ihr knapp 3500 Euro an Schadenswiedergutmachung geleistet. Auf die Beamtin kommt noch ein disziplinarrechtliches Verfahren zu. „Da sind Sie kraft Gesetzes nicht mehr Beamtin. Mit allen Folgen, was die Altersversorgung angeht“, so Strecker: „Letztendlich haben Sie sich das selbst zuzuschreiben.“
„Ich werde nicht ganz schlau aus Ihnen“, sagte Strecker in der Urteilsbegründung: „Sie haben sich relativ wenig Gedanken gemacht, wie es mit Ihnen weitergeht.“Die Angeklagte gab an, dass sie jede Arbeit annehmen würde, beispielsweise im Büro, aber auch als Verkäuferin, sagte sie in ihrer Einlassung vor Gericht. Doch beworben hat sie sich bislang noch nirgends.