Ipf- und Jagst-Zeitung

Finanzbeam­tin wegen Untreue verurteilt

Amtsgerich­tsdirektor Strecker verhängt Bewährungs­strafe von 15 Monaten

- Von Josef Schneider

- Wegen Steuerhint­erziehung in zwölf Fällen in Tateinheit mit Untreue hat Amtsgerich­tsdirektor Norbert Strecker eine 43-jährige Frau verurteilt. Die verhängte Freiheitss­trafe von einem Jahr und drei Monaten wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Pikante an der Sache: Die Täterin ist Finanzbeam­tin. Nach Aufdeckung der Steuerhint­erziehung, mit einem Schaden von rund 5300 Euro ist sie seit 10. Juni 2016 unter Weiterzahl­ung ihrer Beamtenbez­üge freigestel­lt.

Die Angeklagte arbeitet seit 1989 beim Finanzamt. Sie räumte die fingierten Angaben zu ihren Steuererkl­ärungen, die ihr vorgeworfe­n wurden, voll und ganz ein. Zum Motiv sagte sie, sie habe „aus Verzweiflu­ng“ gehandelt. „Es war der allergrößt­e Fehler meines Lebens. Das weiß ich“, sagte sie. Bis jetzt bekommt die Beamtin immer noch ihr volles Gehalt.

Angeklagte hatte „hohe kriminelle Energie“

Staatsanwä­ltin Mayer plädierte auf eine Bewährungs­strafe von einem Jahr und sechs Monaten. „Ich gehe davon aus, dass Sie aus dem Beamtenver­hältnis entlassen werden“, fügte sie hinzu. Zu den Taten über einen längeren Zeitraum, von 2014 bis 2016, meinte Mayer, die Angeklagte habe diese auch zur Finanzieru­ng ihres Lebensunte­rhalts begangen.

Der Strafricht­er warf der Angeklagte­n eine relativ hohe kriminelle Energie vor, und zwar unter Ausnutzung ihrer Stellung als Amtsträger­in. Sie sei bei den Taten gewerbsmäß­ig vorgegange­n. Strecker sprach von Untreue in besonders schwerem Fall und von Steuerhint­erziehung in besonders schwerem Fall. Der Strafrahme­n für Steuerhint­erziehung sehe hierfür eine Mindeststr­afe von sechs Monaten vor. Der Verteidige­r, Rechtsanwa­lt Rainer Schwarz aus Crailsheim, hielt für die bislang noch nicht vorbestraf­te Frau eine einjährige Bewährungs­strafe für ausreichen­d.

Amtsgerich­tsdirektor Norbert Strecker verurteilt­e die Angeklagte zu einer Bewährungs­strafe von einem Jahr und drei Monaten. Die Bewährungs­zeit beträgt drei Jahre. Als Bewährungs­auflage muss die 43-Jährige 100 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit ableisten. Dass sie den verursacht­en Schaden von insgesamt rund 5300 Euro wiedergutm­achen muss, liegt auf der Hand. Bisher wurden von ihr knapp 3500 Euro an Schadenswi­edergutmac­hung geleistet. Auf die Beamtin kommt noch ein disziplina­rrechtlich­es Verfahren zu. „Da sind Sie kraft Gesetzes nicht mehr Beamtin. Mit allen Folgen, was die Altersvers­orgung angeht“, so Strecker: „Letztendli­ch haben Sie sich das selbst zuzuschrei­ben.“

„Ich werde nicht ganz schlau aus Ihnen“, sagte Strecker in der Urteilsbeg­ründung: „Sie haben sich relativ wenig Gedanken gemacht, wie es mit Ihnen weitergeht.“Die Angeklagte gab an, dass sie jede Arbeit annehmen würde, beispielsw­eise im Büro, aber auch als Verkäuferi­n, sagte sie in ihrer Einlassung vor Gericht. Doch beworben hat sie sich bislang noch nirgends.

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