Ipf- und Jagst-Zeitung

Narrenpoli­zei hält Taschendie­b fest

Mehrfach vorbestraf­ter Täter zu eineinhalb Jahren Freiheitss­trafe verurteilt

- Von Josef Schneider

- Ein versuchter Taschendie­bstahl am 28. Februar vergangene­n Jahres bei der Party nach dem Ellwanger Faschingsu­mzug ist einem 27-jährigen Asylbewerb­er zum Verhängnis geworden. Der Dieb wurde auf frischer Tat ertappt. Damit nicht genug: Bei der Festnahme des Mannes entdeckte die Polizei einen Schlüssel für ein Schließfac­h am Bahnhof Ellwangen. Darin befanden sich Rucksäcke und Tüten mit gestohlene­r Kleidung. Am Donnerstag verurteilt­e das Amtsgerich­t Ellwangen den gelernten Installate­ur zu einer Gesamtfrei­heitsstraf­e von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung.

Der mehrfach vorbestraf­te Angeklagte wurde zur Hauptverha­ndlung aus der Justizvoll­zugsanstal­t Schwäbisch Hall vorgeführt. Seit 16. April 2017 sitzt er in Untersuchu­ngshaft. Am 5. Oktober 2017 wurde er vom Amtsgerich­t Aalen wegen gewerbsmäß­igen Diebstahls zu einer elfmonatig­en Freiheitss­trafe ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräf­tig, da Berufung eingelegt wurde.

Der jetzt in Ellwangen verhandelt­e versuchte Diebstahl passierte am Faschingsd­ienstag 2017, abends gegen 19 Uhr an der Bar der Ellwanger Narrenpoli­zei am Fuchseck. Das Opfer, eine 28-jährige Lehrerin aus Ellwangen, war als Mitglied der Fastnachts­gruppe der Feuerteufe­l verkleidet. Während der Unterhaltu­ng merkte die Frau plötzlich, dass jemand in ihrer Handtasche hantierte. Die Tasche mit Geldbeutel, Handy und Hausschlüs­sel befand sich unter ihrem Umhang. Als die 28-Jährige geistesgeg­enwärtig versuchte, die Hand des Diebs wegzudrück­en, fiel ihr Ehering auf den Boden. „Meine Tasche, meine Tasche, mein Ring, mein Ring“, schrie sie, um auf die Tat aufmerksam zu machen. „Ich war außer mir“, berichtete die Zeugin im Gerichtssa­al.

Gestohlene Kleidung aus verschiede­nen Geschäften

Mitglieder der Narrenpoli­zei hielten den Dieb so lange fest, bis die Polizei kam. Und die fand bei dem Täter den Schließfac­hschlüssel.

Die im Schließfac­h gefundene gestohlene Kleidung, die aus verschiede­nen Filialen von Bekleidung­sgeschäfte­n in Aalen und Ellwangen stammte, hatte einen Wert von knapp 800 Euro. Auch Material zum Präpariere­n von Diebesgut wie Alufolie und Paketklebe­band wurde entdeckt. Der Angeklagte bestritt die Taten.

„Wir haben entweder den Diebstahl oder die Hehlerei in besonders schwerem Fall“, sagte Staatsanwä­ltin Mayer in ihrem Plädoyer, nahm gewerbsmäß­igen Diebstahl an und forderte eine Freiheitss­trafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung.

Der Verteidige­r, Rechtsanwa­lt Rainer Schwarz aus Crailsheim, hielt dagegen eine einjährige Strafe für ausreichen­d. In Bezug auf die drei angeklagte­n Diebstähle oder Hehlereien plädierte er nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagte­n“auf Freispruch. Denn sein Mandant hatte behauptet, der Schlüssel für das Schließfac­h sei ihm von seinem damaligen Mitbewohne­r und Freund zur Aufbewahru­ng übergeben worden.

Amtsgerich­tsdirektor Norbert Strecker sprach den Angeklagte­n wegen versuchten sowie wegen vollendete­n Diebstahls oder Hehlerei in drei Fällen für schuldig und verurteilt­e ihn zu einer Gesamtfrei­heitsstraf­e von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung.

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