Viereinhalb Jahre Haft für Drogenkurier
59-Jähriger schmuggelte kiloweise Marihuana über die Balkanroute
AALEN (R.) - Ist es Profitgier oder wirtschaftliche Not gewesen, die den Drogenkurier dazu gebracht hat, am 16. August 2017 mindestens 18 Kilo Marihuana nach Deutschland zu schmuggeln? (Wir berichteten mehrfach). Am Donnerstag hat die Erste Große Strafkammer des Ellwanger Landgerichts den 59-Jährigen wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Beihilfe zum Handel damit zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Damit blieb sie unten, ter dem Antrag von Staatsanwalt Armin Burger (sechs Jahre) und über dem des Verteidigers (maximal dreieinhalb Jahre). Der Verurteilte wird am 1. März im Landgerichtsprozess gegen drei Männer aus dem Raum Aalen, die des Rauschgifthandels im großen Stil angeklagt sind, als Zeuge aussagen. Am 23. April soll er im Landgericht Konstanz in dieser Sache gehört werden.
Sein Geständnis wirke sich für den Angeklagten positiv aus, doch sollte man es auch nicht überbewer- sagte der Vorsitzende Richter Gerhard Ilg in der Urteilsbegründung. Er habe keine Aufklärung geleistet und nur gestanden, was man ihm aufgrund der polizeilichen Überwachung ohnehin nachweisen konnte. Auch die Tränen des Mannes, der seine Tat bedauerte („Ich habe Schande über meine Familie gebracht“), änderten nichts.
Letztlich sei es unerheblich, ob er als Kurier nur eine untergeordnete Rolle gespielt habe: „Fakt ist, dass ohne ihn das Marihuana nicht nach Deutschland gelangt wäre. Er war das Bindeglied zwischen Kosovo, Kroatien, Albanien und der Bundesrepublik und Teil des eingespielten Liefersystems einer internationalen Rauschgiftmafia, die Marihuana über die Balkanroute nach Deutschland schmuggelte“, so Ilg.
Pures Gewinnstreben und hohe kriminelle Energie
Der 59-Jährige habe mindestens 18 Kilo Marihuana (rund 146 000 Konsumeinheiten) „aus purem Gewinnstreben“ und mit hoher krimineller Energie, so Ilg, in seinem hochprofessionell manipulierten Auto von Zagreb nach Konstanz transportiert und damit die strafbare Grenze um das 266-fache überschritten. Der Schmuggel sei konspirativ vorbereitet gewesen. Ob die 2000 Euro, die er in Konstanz dafür kassierte, eine Teilzahlung für die Drogen oder sein Kurierlohn waren, sei ebenso unerheblich wie die Frage, warum er nicht nach Aalen weiterfuhr, um dort die restliche Summe zu kassieren. Möglicherweise sei er unterwegs gewarnt worden.
Zuvor hatte die Kammer das Verfahren hinsichtlich der Übergabe von 28 000 Euro Drogengeld in Bad Wurzach am 18. Juni 2017 vorläufig eingestellt. Der Schmuggel-Pkw des Kuriers wird als Tatmittel ebenso eingezogen wie die 2000 Euro, die er in Konstanz kurz vor seiner Verhaftung in Empfang genommen hatte. Der Haftbefehl bleibt in Kraft. Der Verurteilte trägt die Kosten des Verfahrens.