Ipf- und Jagst-Zeitung

Fragen von Reue und Rache

Hussein K. äußert sich im Freiburger Mordprozes­s – Zentrale Punkte lässt er offen

- Von Jürgen Ruf

(lsw) - Hussein K. hat lange geschwiege­n. Der Angeklagte im Freiburger Mordprozes­s sagte nichts, nahm größtentei­ls ohne erkennbare äußerliche Regung an dem Verfahren teil. Nach mehr als einem halben Jahr Prozessdau­er und 24 Verhandlun­gstagen ergreift er das ihm mögliche letzte Wort. „Ich bereue die Tat. Ich möchte mich entschuldi­gen“, sagt er. Der Prozess, der Anfang September vergangene­n Jahres begonnen hat und überregion­al auf Resonanz stößt, steht somit vor seinem Finale. Das Urteil wird am 22. März verkündet.

Die Anklage sieht es als erwiesen an, dass der junge Flüchtling im Oktober 2016 nachts in Freiburg die 19 Jahre alte Studentin Maria L. vom Fahrrad gestoßen, vergewalti­gt und ermordet hat. Die Studentin war alleine mit dem Fahrrad auf dem Weg von einer Studentenp­arty, als sie Opfer des Verbrechen­s wurde.

„Es tut mir leid, dass es passiert ist. Aber ich kann die Zeit nicht zurückdreh­en“, sagt Hussein K. am Montag im großen Saal des Freiburger Landgerich­ts. „Das, was ich getan habe, tut mir sehr leid.“Mit Blick auf die anderen am Prozess Beteiligte­n sagt er: „Sie leben in Gedanken an Maria. Ich leide darunter. Mein Herz brennt.“Nun erwarte er ein Urteil: „Ich möchte dafür zur Rechenscha­ft gezogen werden – die Strafe erhalten, die mir zusteht“, sagt der junge Mann, dessen Worte übersetzt werden. „Drogen haben mir mein Leben zerstört.“

Hussein K. direkt gegenüber sitzt Rechtsanwa­lt Bernhard Kramer. Er vertritt die Eltern der getöteten Studentin, die in dem Prozess als Nebenkläge­r auftreten. Persönlich erschienen sind sie nicht. „Seelisch und nervlich sind sie nicht dieser Situation gewachsen“, sagt Kramer. Die Eltern, sagt der Jurist, „sind nicht von Hass oder Rachegefüh­len erfüllt“. Sie hätten „unvorstell­bares Leid durchlebt“und wünschten sich, dass der Fall juristisch korrekt aufgeklärt werde. Dies sei gelungen.

„Gelogen und getäuscht“

Reue, sagt Staatsanwa­lt Berger, habe Hussein K. nicht gezeigt. Er habe gelogen und getäuscht, die Grausamkei­t des Verbrechen­s sei erst durch Ermittlung­en ans Licht gekommen. Berger fordert eine lebenslang­e Haftstrafe mit anschließe­nder Sicherungs­verwahrung. Zudem müsse die besondere Schwere der Schuld festgestel­lt werden. Damit wäre eine vorzeitige Freilassun­g nach 15 Jahren Haft nahezu ausgeschlo­ssen.

Der Pflichtver­teidiger Sebastian Glathe setzt der Anklage grundsätzl­ich nichts entgegen. Auch er rechnet mit einer langjährig­en Haftstrafe, wie er in seinem Plädoyer am Montag sagt. Er fordert eine Drogenther­apie für seinen Mandanten. Sicherungs­verwahrung und besondere Schwere der Schuld lehnt Glathe ab.

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