Ein Bauvorhaben mobilisiert die Zipplinger
Wegen geplanter Biogasanlage: Großes Bürgerinteresse an der Ortschaftsratssitzung
- Die jüngste Zipplinger Ortschaftsratssitzung am Donnerstagabend ist auf großes öffentliches Interesse gestoßen. Der Grund dafür ist der geplante Bau einer Biogasanlage am südöstlichen Dorfrand – auf halbem Wege zwischen der Wilflinger Straße im Norden und der Munzinger Straße. Wegen des großen Bürgerandrangs musste die Sitzung sogar kurzerhand vom kleinen in den großen Sitzungssaal des Zipplinger Rathauses verlegt werden.
Der Bauherr der geplanten Biogasanlage, die Biogas Lechner GbR, hatte schon im Vorjahr geplant, von ihrer bestehenden Biogasanlage im Süden Zipplingens eine Gasleitung in Richtung Zipplingen zu verlegen, um dort mit einem Blockheizkraftwerk sowohl Strom für das Netz der EnBW als auch Wärme für einen benachbarten Schweinestall zu erzeugen. Ein Plan, der in den Gremien der Gemeinde kontrovers diskutiert worden und am Ende mehrheitlich abgelehnt worden war. Unter anderem deshalb, weil es in Zipplingen bereits zwei weitere Betriebe gibt, die mittels Warmwasserleitung immissionsfrei Wärme in den Ort transportieren.
Jetzt unternimmt die Lechner GbR einen neuen Anlauf. Allerdings soll nun keine Gasleitung mehr gebaut werden. Stattdessen soll ein Biogas-Blockheizkraftwerk samt direkt benachbarten Gärbehältern errichtet werden.
Ortsvorsteher Anton Diebold wies am Donnerstag darauf hin, dass der Gemeinde- und Ortschaftsrat über den Eingang des neuen Baugesuchs informiert seien. Man habe die Planung bisher aber „nur zur Kenntnis“genommen. Über weitere Details könne man zum jetzigen Zeitpunkt noch keinerlei Aussagen machen.
Das Landratsamt ist am Zug
Bürgermeister Nikolaus Ebert ergänzte, dass die Gremien erst über dieses Vorhaben beraten und entscheiden können, wenn die fachliche Stellungnahme vom Landratsamt als zuständiger Baurechtsbehörde vorliege. Das werde voraussichtlich aber noch mehrere Wochen dauern. „Wir können derzeit nur abwarten, bis diese Stellungnahme vom Landratsamt bei uns eingegangen ist“, machte Ebert klar.
Den knapp 20 Zuhörern im Saal reichten diese eher spärlichen Informationen nicht. Es wurde unter anderem gefragt, was geschehen würde, wenn der Gemeinderat auch dieses neue Gesuch der Lechner GbR ablehnt. Bürgermeister Ebert zeigte die weiteren rechtlichen Schritte auf – bis zum möglichen Gang vor das Verwaltungsgericht.
Auf eine weitere Frage aus den Reihen der Zuhörer im Bezug auf das Planverfahren betonte Ebert mit Nachdruck, dass das Landratsamt sich bei seiner Entscheidung selbstverständlich an die Vorgaben des Baugesetzbuches halten werde.