Hund getötet: Peta stellt Strafanzeige gegen Halter
Tierrechtsorganisation wertet Vorfall als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz
(ij) - Nachdem ein Hundehalter aus Stödtlen vergangenen Mittwoch seinen Jagdhund nach einer Beißattacke getötet hatte (wir berichteten), hat nun die Tierrechtsorganisation Peta Strafanzeige gegen den Mann erstattet.
Wie die Tierrechtsorganisation in einer Pressemitteilung am Freitag erklärt, sieht sie in dem Vorgang einen „klaren Verstoß“gegen Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes, nach dem ein „vernünftiger Grund für die Tötung eines Wirbeltieres“vorliegen müsse. Die Tierrechtsorganisation stellte aber nicht nur Strafanzeige. Sie fordert angesichts dieses Vorfalls erneut die Einführung eines sogenannten Hundeführerscheins in Baden-Württemberg. „Viele Halter können ihre Hunde nicht richtig einschätzen“, wird Jana Hoger, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei Peta, in der Pressemitteilung zitiert. Daher sei die Einführung eines Hundeführerscheins in Baden-Württemberg wichtig. Denn: Die wahre Ursache für den Vorfall ist laut Hoger beim Hundehalter zu suchen. Sein Verhalten bezeichnet sie als „grob fahrlässig und verantwortungslos“. Das Tier hätte gar nicht erst in die Nähe seiner Artgenossen kommen dürfen, sagt sie.
Der Vorfall, den Peta anprangert, hatte sich am Mittwoch in Stödtlen ereignet. Ein Jagdhund hatte hier zwei Artgenossen, einen Dalmatinermischling und einen Terriermischling, angegriffen. Dabei wurde auch ein Passant, der die Hunde trennen wollte, von dem Jagdhund gebissen. Der Tierhalter des aggressiven Jagdhundes hatte daraufhin seinen Hund kurz danach getötet, berichtete die Polizei. Wie der Mann seinen Hund getötet hat, wollte die Polizei aber nicht preisgeben.