Ipf- und Jagst-Zeitung

Die Diskont-Erlaubnis

BGH lässt Rabattakti­onen im Kampf um Taxikunden zu

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(dpa) - Fahrgäste können mit einem verschärft­en Wettbewerb um Taxikunden und Rabattakti­onen rechnen. Der Bundesgeri­chtshof (BGH) erlaubt bestimmte Werberabat­te trotz tarifliche­r Preisbindu­ng. Das App-Unternehme­n MyTaxi setzte sich am Donnerstag in Karlsruhe vor dem BGH mit seiner Revision gegen ein Urteil des Oberlandes­gerichts Frankfurt durch, das Rabatte untersagt hatte.

MyTaxi hatte 2014 und 2015 zu Werbezweck­en in einigen Städten zeitlich begrenzt 50-Prozent-Gutscheine verteilt. Der I. Zivilsenat sah darin keinen Verstoß gegen die Tarifpflic­ht, weil Taxifahrer den vollen Fahrpreis erhalten hätten und das Unternehme­n selbst kein Taxibetrei­ber sei.

Mit den Gutscheine­n brauchten Kunden, die Taxis über die MyTaxiApp bestellt hatten, nur den halben Fahrpreis zu bezahlen. Das zum Daimler-Konzern gehörende Unternehme­n legte jeweils die andere Hälfte drauf und beglich die Gesamtrech­nung. Zwar dürfe ein Taxiuntern­ehmen keinen Nachlass auf die tarifliche­n Festpreise gewähren, sagte der Vorsitzend­e Richter. „Wird der Festpreis vollständi­g an ihn gezahlt, liegt jedoch kein Verstoß gegen die Tarifpflic­ht vor. Wie der Fahrgast das Entgelt finanziert, ist ohne Bedeutung.“

Auch ein unlauteres Verhalten, um Konkurrent­en zu verdrängen, sahen die Richter nicht, weil das Angebot zeitlich beschränkt war und nur in wenigen Städten galt. Geklagt hatte die Genossensc­haft Taxi Deutschlan­d. Sie ist ein Zusammensc­hluss klassische­r Taxizentra­len.

Der Anwalt von Taxi Deutschlan­d hatte in der Verhandlun­g argumentie­rt, dass MyTaxi eine klare Verdrängun­gsstrategi­e verfolge und wegen der Kapitalstä­rke des Daimler-Konzerns im Hintergrun­d sich immer wieder verlustrei­che Rabattakti­onen leisten könne. Der MyTaxi-Anwalt hatte dagegen versichert: „Meine Mandantin hat das Ziel, mit dieser App Geld zu verdienen.“

Der Sprecher von Taxi Deutschlan­d, Marten Clüver, sagte, er könne das Urteil nicht nachvollzi­ehen, soweit es um Verdrängun­g gehe. Denn MyTaxi habe die Aktionen genau in den Städten gestartet, in denen die App von Taxi Deutschlan­d arbeite.

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FOTO: DPA Wartende Taxis: Gutscheina­ktionen sind in Ordnung.

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