18-Jähriger wird wiederholt gewalttätig
Amtsgericht Ellwangen verhängt Bewährungsstrafe – Richterin Keck: „Jetzt ist das Maß überschritten“
- Das Amtsgericht Ellwangen hat einen jungen Mann aus dem Bopfinger Raum, der im angetrunkenen Zustand ausgerastet und gewalttätig geworden ist, zu sechs Monaten Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Der 18-jährige ist kein unbeschriebenes Blatt. Ihm wurden in schon mehrere Straftaten angelastet.
Ein ungezwungenes Treffen unter Jugendlichen endete mit Blessuren, Beleidigungen und Sachbeschädigungen. Alkohol hat in diesem konkreten Fall zwar auch eine Rolle gespielt, mehr noch aber nach Ansicht des Gerichts das unkontrollierte, aggressive Wesen des Angeklagten.
Die Vorgeschichte: Vier Jungs und ein Mädchen treffen sich am 17. September 2017 noch spät abends, um gemeinsam abzuhängen. Den Alkohol haben sich die Jugendlichen kurz vorher noch in einem Supermarkt besorgt. Bier, Schnaps und Wodka machen die Runde. Im angetrunkenen Zustand kommt es dann zu Provokationen unter den Jugendlichen, bis am Ende ein paar von ihnen niedergestreckt am Boden liegen.
Wer, warum und wie damit angefangen hat, lässt sich im Nachhinein nicht mehr feststellen. Fakt ist, dass der Angeklagte einem der Jugendlichen bis zu seinem Haus gefolgt ist und dort kräftig weiter randaliert hat. Auch der Vater des Verfolgten konnte den aufgebrachten 18-jährigen Angeklagten nicht beruhigen und rief die Polizei, nachdem der Angeklagte anfing die Haustür zu demolieren und im Garten des Geschädigten eine Regentonne, einen Kürbis und mehrere Blumentöpfe zerstörte.
Auch Polizisten beleidigt
Die Polizei rückte mit zwei Streifenwagen an. Auch sie konnte den jungen Mann kaum beruhigen und musste sich einige herbe Beleidigungen von ihm anhören. Erst als die Polizisten den 18-Jährigen in Handschellen legten und in Gewahrsam nahmen kam dieser zu Besinnung. Mittlerweile hat sich der Beschuldigte bereits der Tatbestände des Hausfriedensbruchs, der Sachbeschädigung und der Beamtenbeleidigung schuldig gemacht.
Gleich zu Beginn der Verhandlung räumte der Angeklagte die Taten umfassend ein. Der reuige Täter entschuldigte sich für sein Verhalten. „Das Ganze hätte so gar nicht passieren dürfen“, meinte der 18-jährige. Den finanziellen Schaden hat er beglichen, nachdem seine Mutter den Schadensbetrag vorgestreckt hatte. Außerdem hat er sich noch einmal bei allen Beteiligten für sein Verhalten entschuldigt. So weit, so gut – wären da nicht schon etliche Verhandlungen und Anzeigen mit ähnlichen Sachverhalt vorhanden.
Seit 2014 sind schon ganze acht Fälle aktenkundig. Einige Verfahren wurden eingestellt, bei anderen ist der Angeklagte zu Freizeitarrest und gemeinnütziger Arbeit verdonnert worden. Außerdem hat er in der Zeit der Tat an einem Antiaggressionstraining teilgenommen, welches er vor zwei Monaten erfolgreich absolviert hat. Des Weiteren wurde ihm in einem Gutachten der Jugendhilfe eine schwere Kindheit mit dem gewalttätigen leiblichen Vater attestiert.
Seit einiger Zeit befindet sich der 18-Jährige wegen seines unkontrollierten Verhaltens und seines Alkoholproblems in ärztlicher Behandlung, die anscheinend positiv für ihn verläuft. Zudem hat er eine Lehre begonnen und ist Mitglied eines Vereins geworden.
Der Angeklagte hat eine positive Zukunftsprognose. „Trotzdem sind schädliche Neigungen zu erkennen, und jetzt ist das Maß eindeutig überschritten“, sagte Richterin Dorothea Keck. Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu sechs Monaten Jugendstrafe, die für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem wird dem Angeklagten ein hauptamtlicher Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Richterin Keck legte dem Verurteilten nahe, feste an sich und seinem persönlichen Charakter zu arbeiten und auf Gewalt zu verzichten.