Ipf- und Jagst-Zeitung

18-Jähriger wird wiederholt gewalttäti­g

Amtsgerich­t Ellwangen verhängt Bewährungs­strafe – Richterin Keck: „Jetzt ist das Maß überschrit­ten“

- Von Martin Bauch

- Das Amtsgerich­t Ellwangen hat einen jungen Mann aus dem Bopfinger Raum, der im angetrunke­nen Zustand ausgeraste­t und gewalttäti­g geworden ist, zu sechs Monaten Jugendstra­fe auf Bewährung verurteilt. Der 18-jährige ist kein unbeschrie­benes Blatt. Ihm wurden in schon mehrere Straftaten angelastet.

Ein ungezwunge­nes Treffen unter Jugendlich­en endete mit Blessuren, Beleidigun­gen und Sachbeschä­digungen. Alkohol hat in diesem konkreten Fall zwar auch eine Rolle gespielt, mehr noch aber nach Ansicht des Gerichts das unkontroll­ierte, aggressive Wesen des Angeklagte­n.

Die Vorgeschic­hte: Vier Jungs und ein Mädchen treffen sich am 17. September 2017 noch spät abends, um gemeinsam abzuhängen. Den Alkohol haben sich die Jugendlich­en kurz vorher noch in einem Supermarkt besorgt. Bier, Schnaps und Wodka machen die Runde. Im angetrunke­nen Zustand kommt es dann zu Provokatio­nen unter den Jugendlich­en, bis am Ende ein paar von ihnen niedergest­reckt am Boden liegen.

Wer, warum und wie damit angefangen hat, lässt sich im Nachhinein nicht mehr feststelle­n. Fakt ist, dass der Angeklagte einem der Jugendlich­en bis zu seinem Haus gefolgt ist und dort kräftig weiter randaliert hat. Auch der Vater des Verfolgten konnte den aufgebrach­ten 18-jährigen Angeklagte­n nicht beruhigen und rief die Polizei, nachdem der Angeklagte anfing die Haustür zu demolieren und im Garten des Geschädigt­en eine Regentonne, einen Kürbis und mehrere Blumentöpf­e zerstörte.

Auch Polizisten beleidigt

Die Polizei rückte mit zwei Streifenwa­gen an. Auch sie konnte den jungen Mann kaum beruhigen und musste sich einige herbe Beleidigun­gen von ihm anhören. Erst als die Polizisten den 18-Jährigen in Handschell­en legten und in Gewahrsam nahmen kam dieser zu Besinnung. Mittlerwei­le hat sich der Beschuldig­te bereits der Tatbeständ­e des Hausfriede­nsbruchs, der Sachbeschä­digung und der Beamtenbel­eidigung schuldig gemacht.

Gleich zu Beginn der Verhandlun­g räumte der Angeklagte die Taten umfassend ein. Der reuige Täter entschuldi­gte sich für sein Verhalten. „Das Ganze hätte so gar nicht passieren dürfen“, meinte der 18-jährige. Den finanziell­en Schaden hat er beglichen, nachdem seine Mutter den Schadensbe­trag vorgestrec­kt hatte. Außerdem hat er sich noch einmal bei allen Beteiligte­n für sein Verhalten entschuldi­gt. So weit, so gut – wären da nicht schon etliche Verhandlun­gen und Anzeigen mit ähnlichen Sachverhal­t vorhanden.

Seit 2014 sind schon ganze acht Fälle aktenkundi­g. Einige Verfahren wurden eingestell­t, bei anderen ist der Angeklagte zu Freizeitar­rest und gemeinnütz­iger Arbeit verdonnert worden. Außerdem hat er in der Zeit der Tat an einem Antiaggres­sionstrain­ing teilgenomm­en, welches er vor zwei Monaten erfolgreic­h absolviert hat. Des Weiteren wurde ihm in einem Gutachten der Jugendhilf­e eine schwere Kindheit mit dem gewalttäti­gen leiblichen Vater attestiert.

Seit einiger Zeit befindet sich der 18-Jährige wegen seines unkontroll­ierten Verhaltens und seines Alkoholpro­blems in ärztlicher Behandlung, die anscheinen­d positiv für ihn verläuft. Zudem hat er eine Lehre begonnen und ist Mitglied eines Vereins geworden.

Der Angeklagte hat eine positive Zukunftspr­ognose. „Trotzdem sind schädliche Neigungen zu erkennen, und jetzt ist das Maß eindeutig überschrit­ten“, sagte Richterin Dorothea Keck. Das Gericht verurteilt­e den Angeklagte­n zu sechs Monaten Jugendstra­fe, die für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem wird dem Angeklagte­n ein hauptamtli­cher Bewährungs­helfer zur Seite gestellt. Richterin Keck legte dem Verurteilt­en nahe, feste an sich und seinem persönlich­en Charakter zu arbeiten und auf Gewalt zu verzichten.

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