Ipf- und Jagst-Zeitung

Angeklagte­r braucht den Notarzt

Prozessbeg­inn wegen schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern vor dem Amtsgerich­t

- Von Gerhard Krehlik

- Wegen schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern muss sich seit Gründonner­stag ein 40-jähriger lediger Monteur aus Aalen vor dem Schöffenge­richt unter dem Vorsitz von Amtsgerich­tsdirektor Martin Reuff verantwort­en. Der Angeklagte wirkte bei Prozessbeg­inn gesundheit­lich ziemlich angeschlag­en, sodass Reuff die Verhandlun­g nach zehn Minuten unterbrech­en und einen Notarzt anfordern musste.

Dieser konnte jedoch nach der Behandlung weitgehend Entwarnung geben, sodass die Verhandlun­g nach einer Pause fortgesetz­t werden konnte. Staatsanwa­lt Ulrich Karst warf dem Beschuldig­ten in seiner Anklagesch­rift vor, im Sommer 2000 mit seinem damals siebenjähr­igen Cousin in fünf Fällen Oralverkeh­r ausgeübt zu haben. Bei dessen jüngerem Bruder soll es bei einem entspreche­nden Versuch geblieben sein. Der Cousin erstattete Mitte 2015 Anzeige. Bei einer darauf folgenden Hausdurchs­uchung im Dezember 2015 beim Beschuldig­ten wurden zudem Dateien mit kinderporn­ografische­m Material sichergest­ellt. Ein weiterer Straftatbe­stand, den die Staatsanwa­ltschaft angeklagt hatte.

Beschuldig­ter streitet ab

Der Beschuldig­te wollte sich zur Sache zunächst nicht äußern, besann sich jedoch nach Rücksprach­e mit seinem Verteidige­r, Rechtsanwa­lt Peter Hubel, eines Besseren und sagte aus. Die ihm vorgeworfe­nen Taten stritt er ab. Seine Verwandtsc­haft – eine Patchwork-Familie – habe ihn noch nie leiden können, so der Beschuldig­te. Und zu den vorgeworfe­nen Taten fehlten ihm außerdem die körperlich­en Voraussetz­ungen, da er, so seine Worte, „nur sehr wenig in der Hose habe“. Deswegen habe ihn vor Jahren schon eine kurzzeitig­e Freundin bemitleide­t und verlassen.

Nur mit „Mangas“beschäftig­t

Wie die Kinderporn­os auf seinen PC gekommen seien, könne er sich nicht erklären, sagte der Angeklagte weiter. Er habe sich nur mit sogenannte­n „Mangas“beschäftig­t. Dazu sei ihm von der Polizei bestätigt worden, dass das nicht strafbar sei.

Der mit dem Fall befasste Kriminalha­uptkommiss­ar vom Aalener Polizeiprä­sidium berichtete, dass die Aussagen der beiden Cousins auf ihn einen durchaus glaubwürdi­gen Eindruck gemacht hätten. Er ließ sich auch durch bohrende Nachfragen von Rechtsanwa­lt Hubel nicht verunsiche­rn. Eine frühere Freundin des mutmaßlich­en Opfers sagte als Zeugin aus, dass ihr damaliger Freund in sexueller Hinsicht zum einen ziemlich „verklemmt“gewesen sei, anderersei­ts auch sehr aggressiv. Von angebliche­n Vorfällen in seiner Kindheit habe sie allerdings erst im Nachhinein erfahren.

Die Halbschwes­ter und der Halbbruder der beiden mutmaßlich­en Opfer sagten als Zeugen aus, dass über die Vorwürfe gegen ihren Cousin in der Familie gelegentli­ch gesprochen worden sei, lange bevor ihr Halbbruder zur Polizei ging. Bei ihm selbst, so der junge Mann im Zeugenstan­d, habe es der Beschuldig­te früher auch schon mal „probiert“. Er habe allerdings nichts weiter unternomme­n.

Die Verhandlun­g wird am kommenden Donnerstag mit der Vernehmung weiterer Zeugen, insbesonde­re der beiden mutmaßlich­en Opfer, fortgesetz­t.

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