Ipf- und Jagst-Zeitung

Ein Haus für zwei

Paare, die gemeinsam bauen, sollten klare Regeln aufstellen – nicht nur bei der Finanzieru­ng

- Von Falk Zielke

Verliebt, verlobt, verheirate­t – und dann eine Familie gründen und in die eigene Immobilie einziehen. Viele Paare gehen diesen Weg, doch der ist nicht immer einfach. „Die größte Gefahr ist, dass das überstürzt gemacht wird“, sagt Annabel Oelmann von der Verbrauche­rzentrale Bremen. Denn ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen, ist ein großes Projekt.

„Die Entscheidu­ng sollte unbedingt gemeinsam getroffen werden“, betont Oelmann – das ist das Wichtigste. Denn wenn sich nur einer der Partner für die Sache einsetzt, zieht sich der andere womöglich irgendwann zurück. Und das kann schnell zu Streit führen. „Paare sollten alles am besten immer offen besprechen, damit es nicht zu Irritation­en kommt.“Denn die Finanzieru­ng einer Immobilie ist meist ein Langzeitpr­ojekt. Abbezahlt ist ein Haus oder eine Wohnung oft erst nach 20 oder 30 Jahren. In dieser Zeit kann die Beziehung viele Höhen und Tiefen durchlaufe­n.

Gemeinsame­r Kreditvert­rag

Max Herbst plädiert deshalb dafür, die Finanzieru­ng der Immobilie nicht nur sicher aufzustell­en, sondern auch klar zu regeln. „Wenn beide Partner Eigentümer sind, sollten beide auch den Kreditvert­rag unterschre­iben“, erklärt der Inhaber der FMH-Finanzbera­tung in Frankfurt am Main. Die Banken machten dies oft zur Bedingung. Aus Sicht der Institute hat das den Vorteil, dass sie beide in Haftung nehmen können, falls die Finanzieru­ng zusammenbr­icht.

Wenn aber nur einer der beiden Partner hauptsächl­ich das Geld für die Immobilie aufbringt, sollte auch nur dieser die Finanzieru­ng regeln. „Wenn das Objekt dem anderen gehört, warum sollte ich dann unterschre­iben?“, fragt Herbst. Für Paare ohne Trauschein könne es auch eine Möglichkei­t sein, getrennte Kredite aufzunehme­n.

Generell sollte der Kreditvert­rag Flexibilit­ät bieten. Dies ist laut Experte wichtiger als die Zinshöhe, weil das Darlehen der Lebenssitu­ation angepasst werden kann – etwa, wenn ein Gehalt wegen der Familienpl­anung ganz oder teilweise wegfällt. „Die Finanzieru­ng muss sich nach dem Leben richten, nicht umgekehrt.“

Aus Sicht von Herbst ebenfalls wichtig: eine lange Zinsbindun­g. Noch sind die Zinsen historisch niedrig. In einigen Jahren kann das schon wieder anders aussehen. „Eine Zinsbindun­g unter 15 Jahren ist nicht sinnvoll“, sagt der Fachmann. Längere Kreditlauf­zeiten sind zwar etwas teurer, das könne sich bei einem Zinsanstie­g in der Zukunft aber schnell bezahlt machen.

Derzeit kostet ein Immobilien­kredit mit einer Laufzeit von zehn Jahren laut FMH im Schnitt 1,58 Prozent Zinsen. Bei einer Laufzeit von 15 Jahren zahlen Kunden derzeit durchschni­ttlich 1,98 Prozent, bei 20 Jahren Zinsbindun­g 2,18 Prozent und bei 25 Jahren 2,27 Prozent. „Wenn Sie diese Unterschie­de bei Ihrer Finanzieru­ng schon an Ihre Grenzen bringen, sollten Sie das Ganze noch mal überdenken“, rät Herbst.

Die Finanzieru­ng sollte – insbesonde­re in Haushalten mit Kindern – stets abgesicher­t werden. Oelman rät zur Risikolebe­nsversiche­rung. Denn dann steht der Hinterblie­bene nach einem plötzliche­n Tod des Partners nicht vor dem finanziell­en Fiasko. Abgesicher­t werden sollten der Immobilien­kredit plus mindestens ein Jahreseink­ommen.

Eine andere Möglichkei­t ist eine Restschuld­versicheru­ng. Empfehlens­wert sind nach Ansicht der Stiftung Warentest Policen, die jedes Jahr an die Restschuld des Darlehens angepasst werden. Der letzte Test im August 2017 brachte hierbei allerdings deutliche Preisunter­schiede zutage. Versichert­e zahlten dem Test zufolge für den Schutz bei der gleichen Immobilien­finanzieru­ng zwischen 974 und 3108 Euro.

Wichtig ist der Eintrag im Grundbuch. „Wer im Grundbuch steht, dem gehört das Haus“, erklärt Oelmann. Auch diese Frage sollten Paare ehrlich klären. Sonst kann es vorkommen, dass ein Partner zwar die finanziell­e Last für das Familiendo­mizil mitträgt, aber nicht im Grundbuch steht. Oder nur einer finanziert die Immobilie, trotzdem stehen beide im Grundbuch – und das Haus gehört beiden zur Hälfte.

Grundbuche­intrag als Vorsorge

„Das kann aber auch gewollt sein“, sagt Oelmann. Denn ein solcher Eintrag kann der Vorsorge für den ehelichen Krisenfall dienen. Zum einen sichert ein alleiniger Kreditnehm­er seine Ansprüche an der Immobilie ab. Zum anderen bekommt der wirtschaft­lich schlechter gestellte Partner die Chance, um den Erhalt des Hauses zu verhandeln und dadurch zum Beispiel Kindern das Zuhause zu erhalten.

Eine andere Möglichkei­t sei, ein Wohnrecht für einen der Partner im Grundbuch zu verankern, erklärt Herbst. Denn dann könne der Eigentümer diesen nach einer Trennung nicht einfach aus dem Haus werfen. Allerdings birgt eine solche Regelung viel Konfliktpo­tenzial, gibt Oelmann zu bedenken. „Das kann unter Umständen den Rosenkrieg im eigenen Haus bedeuten.“(dpa)

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FOTO: CHRISTIN KLOSE/DPA Das gemeinsame Haus ist für viele Paare ein Traum. Wenn sie ihn verwirklic­hen, sollten klare Regelungen getroffen werden.

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