Gebühren für ein Halleluja
Die katholische Kirche will die neue Gema-Pauschale nicht akzeptieren und einzeln abrechnen
- Keine Musik für Gotteslohn: Nicht nur bei großen Konzerten und öffentlichen Partys werden Gema-Gebühren fällig – auch bei Kirchenkonzerten haben Urheber und Herausgeber der Musik Anspruch auf Tantiemen. Evangelische und katholische Kirche haben aufgrund einer Preiserhöhung der Gesellschaft für musikalische Aufführungsund mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) Anfang des Jahres neue Verträge abgeschlossen. Aber: Während beide Kirchen den neuen Vertrag für Musik in Gottesdiensten akzeptieren, haben lediglich die Protestanten einem Pauschalvertrag mit der Gema für konzertante Kirchenmusik außerhalb der Gottesdienste zugestimmt.
Einigung nicht in Sicht
Die katholische Kirche bevorzugt jetzt die einzelne Abrechnung – und muss in der Konsequenz jedes einzelne Pfarrfest, bei dem Musik erklingt, mit Musiktitelliste anmelden und abrechnen. Der bürokratische Aufwand für die Kirchengemeinden und Chorleiter ist somit spürbar größer. Die einzelne Abrechnung kommt die katholische Kirche laut Gema auch teurer zu stehen: „Zum Vergleich: Eine kleine Veranstaltung auf 100 Quadratmetern ohne Eintritt würde die Kirche etwa 20 Euro kosten. Die Pauschale kostet seit der Gebührenerhöhung durchschnittlich 75 Euro pro Jahr für die Gemeinde, was sehr günstig ist“, rechnet GemaSprecherin Gaby Schilcher vor.
Der Sigmaringer Bezirkskantor Bruno Hamm schätzt den Aufwand nach Konzerten nun als deutlich größer für die Gemeinden ein. Und er befürchtet, dass sich die kirchliche Konzertkultur dahingehend ändern wird, dass manche Kollegen künftig die Liederauswahl hinsichtlich der Gema-Kosten abwägen werden.
Der verhandelnde Vertragspartner auf katholischer Seite, der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD), gibt in einer Pressemitteilung bekannt, dass eine Fortführung des Vertrages mit der Gema letztlich daran gescheitert sei, dass „die Vertragspartner keine Einigung über eine angemessene Vergütung und Vertragslaufzeit sowie über eine substantielle Verringerung der Meldepflichten für die kirchlichen Veranstalter erzielen konnten“. Zu konkreten Zahlen in Bezug auf die neuen und alten Beiträge will sich die katholische Kirche nicht äußern, sagt der Pressesprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp. Er betont aber: „Die GemaVerhandlungsführer konnten dem VDD nicht nachvollziehbar darlegen, warum sich in Zukunft bei Rückgang aller berechnungsrelevanten Parameter, wie Pfarreienzahl, Zahl der Mitglieder, Zahl der Gottesdienste, Zahl der Gottesdienstteilnehmer, die Zahl der Aufführungen so drastisch steigern soll, dass die in den letzten 30 Jahren gezahlte Pauschalvergütung, die seither von beiden Seiten für angemessen gehalten wurde, in Zukunft nicht mehr angemessen sein soll.“Oder anders gesagt: Warum soll etwas teurer werden, was tendenziell von weniger Menschen bei weniger Veranstaltungen genutzt wird?
Gema-Sprecherin Gaby Schilcher kann die Entscheidung der katholischen Kirche nicht verstehen. Wenn aus diesem Grund die Anzahl der Aufführungen reduziert würde, sei das außerdem auch schade für Musiker und Urheber. „Ich kriege oft den Unmut aus den Kirchengemeinden zu hören“, sagt Gaby Schilcher. „Aber wir sind da die falsche Adresse, das Angebot der Pauschale kann man annehmen – oder es lassen.“Grund für die Gebührenanhebung war laut Gema eine Diskrepanz bei der „Meldemoral“beider Kirchen. Während die evangelische Kirche im vergangenen Jahr rund 13 000 Musikfolgen, also Titellisten, im Nachgang von konzertanten Veranstaltungen meldete, waren es bei der katholischen nur 3000. Die Gema geht davon aus, dass sich die Anzahl der Veranstaltungen bei beiden Kirchen aber die Waage halten dürfte und spricht von einer „höheren Meldemoral“der evangelischen Kirche. Ob gemapflichtige Veranstaltungen auch angemeldet werden, überprüfe die Gema zum Beispiel anhand von Zeitungsberichten.
Die Begründung, die Diskrepanz liege ausschließlich an der „schlechten Meldemoral“, hält der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, für wenig überzeugend. „Im Übrigen sind die vorliegenden Zahlen – 3000 Konzerte und 13 000 Konzerte – die einzig validen Zahlen, die existieren“, sagt er. Der VDD sei der Auffassung, dass auf katholischer Seite deutlich weniger Veranstaltungen stattfinden als auf evangelischer. Dies sieht der VDD durch die Zahl der gemeldeten Veranstaltungen als belegt, auch bei „Kalkulation einer gewissen Anzahl nicht gemeldeter Veranstaltungen“.
Nur noch gebührenfreie Musik?
Wegen des Mehraufwands auf katholischer Seite haben die Leiter der Ämter und Referate für Kirchenmusik aller deutschen Diözesen die Bitte an den Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) gerichtet, sich erneut um ein Verhandlungsergebnis mit der Gema zu bemühen, sagt Michael Hertl, Pressesprecher der Erzdiözese Freiburg. Dass deswegen aber Konzerte abgesagt werden oder nur noch Gema-freie Musik gespielt wird, sei nicht zu erwarten.
Volker Bals, Leiter des Bezirks Sigmaringen im Zollernalb-Sängergau, wünscht sich weniger Bürokratie: „Unsere Hoffnung ist, dass wir den Schreibkram wieder loswerden und es bald wieder eine pauschale Abrechnung gibt.“Viele Chorleiter und Ehrenamtliche hätten ohnehin sehr viel Arbeit zu bewältigen. „Wir machen lieber Musik, als Abrechnungen“, so Bals.