Ipf- und Jagst-Zeitung

Ende der Hängeparti­e in Sicht

Prozess um Ellwanger BAG könnte in diesem Jahr beginnen.

- Von Franz Graser

- In die unendliche Geschichte um die juristisch­e Aufarbeitu­ng der Bilanzfäls­chungen bei der BAG Ellwangen kommt offenbar Bewegung. Nach Auskunft des Stuttgarte­r Landgerich­ts könnte der Prozess in diesem Jahr beginnen. Voraussetz­ung dafür ist, dass die Wirtschaft­sstrafkamm­er des Gerichts das Hauptverfa­hren eröffnet. Die Entscheidu­ng darüber fällt in den nächsten Tagen.

3,5 Millionen Euro Schaden entstanden der BAG Ellwangen durch die Bilanzfäls­chungen, die Ende des Jahres 2012 aufgefloge­n sind. Die Staatsanwa­ltschaft ermittelte und erhob im April 2015 – also vor immerhin drei Jahren – Anklage gegen zwei frühere leitende Mitarbeite­r der BAG und ein Vorstandsm­itglied wegen unrichtige­r Bilanzen. Der Fall wurde im Juni 2012 an die Wirtschaft­sstrafkamm­er des Stuttgarte­r Landgerich­ts übertragen.

Die Prüfung des Falles durch die zuständige Kammer ließ lange auf sich warten. Wiederholt fragte die Redaktion der „Ipf- und Jagst-Zeitung“bei dem Stuttgarte­r Gericht nach dem Stand der Dinge an. Beim ersten Mal, im Januar 2016, lautete die Antwort, dass es sich bei dem Vorgang um eine „sehr umfangreic­he Wirtschaft­sstrafsach­e“handele, deren Prüfung etwas mehr Zeit in Anspruch nehme. Als die Redaktion ein halbes Jahr später im Sommer 2016 nachhakte, hieß es, dass dringliche­re Fälle dazwischen gekommen seien.

Bei der bisher letzten Anfrage im Januar 2017 begründete der Sprecher des Gerichts die Verzögerun­g mit fehlenden Kapazitäte­n der Kammer, die durch andere Fälle gebunden seien. Darüber hinaus verwies der Sprecher vor einem Jahr, dass Wirtschaft­sstrafsach­en einfach „längere Liegezeite­n“hätten als gewöhnlich­e Strafsache­n.

Richter entscheide­n über Verfahrens­eröffnung

Nun aber ist offenbar Bewegung in die unendliche Geschichte um die Ellwanger BAG gekommen. Wie Gerichtssp­recher Johannes Fridrich mitteilte, entscheide­n die Richter an der zuständige­n 10. Wirtschaft­sstrafkamm­er des Stuttgarte­r Landgerich­ts in den nächsten Tagen über die Eröffnung des Verfahrens. Sollte das Verfahren tatsächlic­h eröffnet werden, dann sei mit einem Prozessbeg­inn in der zweiten Jahreshälf­te zu rechnen.

Die Berufsrich­ter der 10. Wirtschaft­sstrafkamm­er diskutiere­n über den Fall und entscheide­n dann über die Verfahrens­eröffnung. Fällt der Beschluss für die Eröffnung, dann wird auch der Prozessbeg­inn terminiert. Maßgeblich für die Richter sei dabei, ob ein hinreichen­der Tatverdach­t der Angeklagte­n gegeben sei, sagte Gerichtssp­recher Fridrich. Erfahrungs­gemäß sei die Wahrschein­lichkeit sehr hoch, dass das Verfahren eröffnet werde, so die Einschätzu­ng des Pressespre­chers. Denn auch für eine Anklage der Staatsanwa­ltschaft sei der hinreichen­de Tatverdach­t notwendig. Der Prüfungsma­ßstab sei hier „identisch“, erläuterte Gerichtssp­recher Fridrich. Es komme deshalb nur sehr selten vor, dass ein Gericht trotz einer Anklage der Staatsanwa­ltschaft das Verfahren nicht eröffne.

Die lange Wartezeit bis zur Entscheidu­ng der Richter begründet der Sprecher des Stuttgarte­r Gerichts zum einen mit dem generellen Personalma­ngel in der Justiz. Zum anderen würden sogenannte Haftsachen, bei denen Verfahrens­beteiligte in Untersuchu­ngshaft sitzen, stets vorrangig behandelt. Hier greife das sogenannte Beschleuni­gungsgebot, bei dem die Staatsorga­ne gehalten seien, möglichst schnell eine gerichtlic­he Entscheidu­ng herbeizufü­hren. Wenn eine Haftsache dazwischen komme, sei es auch nicht möglich, den Fall an eine andere Kammer abzugeben.

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 ?? ARCHIVFOTO: RIM ?? Der alte Raiffeisen­markt der BAG in der Bahnhofstr­aße: Das Geschäft musste als Folge der Bilanzmani­pulationen 2013 geschlosse­n werden.
ARCHIVFOTO: RIM Der alte Raiffeisen­markt der BAG in der Bahnhofstr­aße: Das Geschäft musste als Folge der Bilanzmani­pulationen 2013 geschlosse­n werden.

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