Ende der Hängepartie in Sicht
Prozess um Ellwanger BAG könnte in diesem Jahr beginnen.
- In die unendliche Geschichte um die juristische Aufarbeitung der Bilanzfälschungen bei der BAG Ellwangen kommt offenbar Bewegung. Nach Auskunft des Stuttgarter Landgerichts könnte der Prozess in diesem Jahr beginnen. Voraussetzung dafür ist, dass die Wirtschaftsstrafkammer des Gerichts das Hauptverfahren eröffnet. Die Entscheidung darüber fällt in den nächsten Tagen.
3,5 Millionen Euro Schaden entstanden der BAG Ellwangen durch die Bilanzfälschungen, die Ende des Jahres 2012 aufgeflogen sind. Die Staatsanwaltschaft ermittelte und erhob im April 2015 – also vor immerhin drei Jahren – Anklage gegen zwei frühere leitende Mitarbeiter der BAG und ein Vorstandsmitglied wegen unrichtiger Bilanzen. Der Fall wurde im Juni 2012 an die Wirtschaftsstrafkammer des Stuttgarter Landgerichts übertragen.
Die Prüfung des Falles durch die zuständige Kammer ließ lange auf sich warten. Wiederholt fragte die Redaktion der „Ipf- und Jagst-Zeitung“bei dem Stuttgarter Gericht nach dem Stand der Dinge an. Beim ersten Mal, im Januar 2016, lautete die Antwort, dass es sich bei dem Vorgang um eine „sehr umfangreiche Wirtschaftsstrafsache“handele, deren Prüfung etwas mehr Zeit in Anspruch nehme. Als die Redaktion ein halbes Jahr später im Sommer 2016 nachhakte, hieß es, dass dringlichere Fälle dazwischen gekommen seien.
Bei der bisher letzten Anfrage im Januar 2017 begründete der Sprecher des Gerichts die Verzögerung mit fehlenden Kapazitäten der Kammer, die durch andere Fälle gebunden seien. Darüber hinaus verwies der Sprecher vor einem Jahr, dass Wirtschaftsstrafsachen einfach „längere Liegezeiten“hätten als gewöhnliche Strafsachen.
Richter entscheiden über Verfahrenseröffnung
Nun aber ist offenbar Bewegung in die unendliche Geschichte um die Ellwanger BAG gekommen. Wie Gerichtssprecher Johannes Fridrich mitteilte, entscheiden die Richter an der zuständigen 10. Wirtschaftsstrafkammer des Stuttgarter Landgerichts in den nächsten Tagen über die Eröffnung des Verfahrens. Sollte das Verfahren tatsächlich eröffnet werden, dann sei mit einem Prozessbeginn in der zweiten Jahreshälfte zu rechnen.
Die Berufsrichter der 10. Wirtschaftsstrafkammer diskutieren über den Fall und entscheiden dann über die Verfahrenseröffnung. Fällt der Beschluss für die Eröffnung, dann wird auch der Prozessbeginn terminiert. Maßgeblich für die Richter sei dabei, ob ein hinreichender Tatverdacht der Angeklagten gegeben sei, sagte Gerichtssprecher Fridrich. Erfahrungsgemäß sei die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass das Verfahren eröffnet werde, so die Einschätzung des Pressesprechers. Denn auch für eine Anklage der Staatsanwaltschaft sei der hinreichende Tatverdacht notwendig. Der Prüfungsmaßstab sei hier „identisch“, erläuterte Gerichtssprecher Fridrich. Es komme deshalb nur sehr selten vor, dass ein Gericht trotz einer Anklage der Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht eröffne.
Die lange Wartezeit bis zur Entscheidung der Richter begründet der Sprecher des Stuttgarter Gerichts zum einen mit dem generellen Personalmangel in der Justiz. Zum anderen würden sogenannte Haftsachen, bei denen Verfahrensbeteiligte in Untersuchungshaft sitzen, stets vorrangig behandelt. Hier greife das sogenannte Beschleunigungsgebot, bei dem die Staatsorgane gehalten seien, möglichst schnell eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen. Wenn eine Haftsache dazwischen komme, sei es auch nicht möglich, den Fall an eine andere Kammer abzugeben.