74-Jähriger attackiert Nachbarin mit Beil
Angeklagter stört Pozess wegen versuchten Totschlags teilweise massiv
- Weil er auf seine Nachbarin in einem Mehrfamilienhaus in Wasseralfingen mit einem Beil losgegangen ist, muss sich ein 74 Jahre alter Mann seit Montag vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ellwangen verantworten. Die Anklage wirft dem Rentner versuchten Totschlag sowie versuchte Körperverletzung und Bedrohung in zwei Fällen vor. Denn nach der Blutentnahme im Anschluss an die erste Tat wurde der stark Betrunkene auch gegenüber zwei Polizeibeamten ausfällig.
Zu Beginn der Verhandlung sah es eher nach einer Vertagung des Prozesses aus. Denn der stark schwerhörige Angeklagte verstand offensichtlich den extra laut sprechenden Vorsitzenden Richter Gerhard Ilg überhaupt nicht. Obwohl der aus der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Hall vorgeführte Angeklagte zur Feststellung seiner Kurzpersonalien unmittelbar vor den Richtertisch zitiert wurde. Zum Prozess war er ohne sein Hörgerät gekommen.
Im Gefängnis ohne Hörgerät
Was blieb Richter Ilg anders übrig, als die Verhandlung für eine halbe Stunde zu unterbrechen und mit der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Hall zu telefonieren. Von dort erfuhr Ilg, dass der Angeklagte am Vormittag ärztlich untersucht worden war. Eine Unterhaltung mit ihm sei möglich gewesen, wurde dem Richter mitgeteilt. Im Gefängnis hatte der Angeklagte zu keinem Zeitpunkt ein Hörgerät zur Verfügung.
Schließlich erzählte der schlecht Deutsch und Dialekt sprechende Angeklagte kurz, dass er in Deutschland geboren sei und danach in Kasachstan gelebt habe. Endlich konnte Erster Staatsanwalt Martin Hengstler die Anklageschrift verlesen. Der Vorfall mit dem Beil passierte am 2. Dezember 2017 gegen 13.20 Uhr im Treppenhaus eines Wasseralfinger Mehrfamilienhauses. Opfer der Attacke war eine Türkin. Der Angeklagte wohnte mit ihr und ihrer Familie Tür an Tür.
Ehemann rettet seine Frau
Die beiden minderjährigen Töchter der jungen Frau mussten mit ansehen, wie der stark Alkoholisierte ihre Mutter mit dem Beil bedrohte und schon nach ihr ausholte. Gerade noch rechtzeitig konnte der herbeieilende Ehemann den Angreifer überwältigen, zu Boden bringen und so lange festhalten, bis die Polizei kam und ihn mitnahm. Doch nach drei Tagen in der Psychiatrie in Winnenden wurde der allein lebende Mann wieder nach Hause entlassen und prahlte: „Siehst Du, mir passiert nichts. Ich komme immer raus!“
„Er hat mich geschlagen“, sagte der Angeklagte in seiner Einlassung über den Nachbarn und führte dies als Grund für sein Ausrasten an. Vor der Tat habe er Wodka getrunken, gestand er. Aber als dann die Geschädigte und ihr Mann als Zeugen vernommen wurden, zeigte der 74-Jährige, dem aufgrund seines ausfälligen Verhaltens im Gericht Handschellen angelegt wurden, sein wahres Gesicht, stand auf und wurde lautstark und beleidigend, auch direkt zu der Frau: „Ich bin in Deutschland geboren. Du nicht! Deutschland ist meine Heimat. Du musst raus, ich nicht! Ich glaub’ an Gott.“Auch üble Ausdrücke und schlimme Androhungen sowie mehrere Sätze auf Russisch waren zu hören.
Der Angeklagte störte fortlaufend den Prozess durch laute Zwischenrufe, Selbstgespräche und massive Beleidigungen in Richtung der Geschädigten und ihres Ehemannes. Wie die Zeugen aussagten, habe der Angeklagte in betrunkenem Zustand einmal bereits „beinahe das Haus abgefackelt“.
Nach der Mittagspause gab Richter Ilg dem Angeklagten eine letzte Warnung: „Wenn Sie noch einmal stören, dann müssen Sie aus dem Saal!“Der 74-Jährige, der 1999 nach Deutschland kam, ist wegen Bedrohung, Beleidigung, Hausfriedensbruch und Körperverletzung vorbestraft.
Krankhafte seelische Störung
Als die Fachärztin für Psychiatrie, Heidi Gromann aus Winnenden, ihr Sachverständigengutachten vortrug, war der Angeklagte dank eines neben ihm sitzenden Justizwachtmeisters überraschend ruhig. Gromann diagnostizierte beim Angeklagten ein hirnorganisches Psychosyndrom und Altersdemenz und sprach von einer krankhaften seelischen Störung. Zur Tatzeit hatte er einen Blutalkoholwert von 2,13 Promille. „Die hirnorganische Komponente wird fortschreiten, selbst wenn er alkoholabstinent bleibt“, sagte die Fachärztin in Bezug auf Gemeingefährlichkeit. Sie befürchtete beim Angeklagten auch die Möglichkeit eines erweiterten Suizids. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus komme infrage, gab deshalb Richter Ilg einen rechtlichen Hinweis.
Die Verhandlung wird am heutigen Dienstag um 9 Uhr mit den Plädoyers von Staatsanwalt und Verteidiger fortgesetzt. Es ist auch mit dem Urteil zu rechnen.