Ipf- und Jagst-Zeitung

OLG korrigiert Fehler im Fall Puigdemont

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(ze/dpa) - Im Fall des katalanisc­hen Separatist­enchefs Carles Puigdemont sind zeitnah Gespräche zwischen Vertretern spanischer Behörden und der Schleswig-Holsteinis­chen Generalsta­atsanwalts­chaft bei Eurojust in Den Haag geplant. Spaniens Justiz glaubt indes, dass Schleswig-Holsteins Oberlandes­gericht (OLG) im Auslieferu­ngsstreit nicht entspreche­nd der EU-Regeln handelt. Zudem enthielt die 16-seitige Begründung des OLG-Beschlusse­s einen Fehler beim Tatdatum. Er wurde inzwischen korrigiert.

Nur wegen Untreue könne Puigdemont an Spanien ausgeliefe­rt werden, befanden die Richter. Doch in Sachen Veruntreuu­ng unterlief der Strafkamme­r in ihrem Beschluss ein Irrtum: Sie setzten ein falsches Datum hinsichtli­ch der mutmaßlich­en Zweckentfr­emdung öffentlich­er Mittel durch Puigdemont fest. Laut OLG bewilligte Puigdemont­s katalanisc­he Separatist­enregierun­g am 31. Oktober 2017 die Erstellung von Wahlmateri­alien und Wählerlist­en für das illegale Unabhängig­keitsrefer­endum, für das nach spanischen Ermittlung­en 1,6 Millionen Euro Steuergeld­er ausgegeben wurden. In Wirklichke­it beschloss die Puigdemont-Regierung dies schon am 7. September, wie aus spanischen Ermittlung­sunterlage­n hervorgeht. OLG-Sprecherin Frauke Holmer sprach von einem „offensicht­lichen Schreibfeh­ler“, der am Mittwoch korrigiert worden sei.

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