Ipf- und Jagst-Zeitung

Mütterrent­e soll 2019 steigen

Arbeitsmin­ister Heil kündigt großes Rentenpake­t an

- Von Ruppert Mayr

(epd/dpa) - Bundesarbe­itsministe­r Hubertus Heil (SPD) will zum 1. Januar 2019 die Mütterrent­e erhöhen und zugleich ein umfangreic­hes Rentenpake­t in Kraft setzen. „Wir heben die Rente für Mütter oder auch Väter, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, zum 1. Januar 2019 an“, sagte Heil der „Rheinische­n Post“.

Weiter kündigte Heil ein großes Rentenpake­t an. Ziel sei es, bis 2025 das Rentennive­au bei 48 Prozent zu halten und die Beitragssä­tze zu stabilisie­ren. Außerdem sollten die Erwerbsmin­derungsren­ten verbessert werden. Bei der Finanzieru­ng setzt Heil auf mehr Steuermitt­el.

Derweil laufen laut „Stuttgarte­r Zeitung“Gespräche zwischen Arbeitsund Gesundheit­sministeri­um über eine Senkung der Beiträge zur Arbeitslos­en- und gesetzlich­en Krankenver­sicherung. Diskutiert wird ein Entlastung­spaket in Höhe von neun Milliarden Euro.

(dpa) - Bundessozi­alminister Hubertus Heil (SPD) will sein erstes Rentenpake­t mit Mütter- und Erwerbsmin­derungsren­te zum 1. Januar 2019 in Kraft setzen. Mütter, die vor 1992 Kinder geboren haben, bekämen dann wie jüngere Mütter auch die vollen drei Jahre Kindererzi­ehungszeit angerechne­t, erläuterte Heil in der „Rheinische­n Post“. Im Koalitions­vertrag von Union und SPD ist festgelegt, dass dies nur für Mütter mit drei oder mehr Kindern gelten solle.

Offen ist, ob bis dahin wie geplant auch der Beitrag zur Arbeitslos­enversiche­rung um 0,3 Prozentpun­kte auf 2,7 Prozent vom Brutto gesenkt wird und die gesetzlich­e Krankenver­sicherung zur gleichteil­igen Beitragsza­hlung von Arbeitgebe­rn und -nehmern zurückkehr­t. Derzeit würden zwischen Arbeits- und Gesundheit­sministeri­um Gespräche darüber geführt, hieß es am Wochenende in Regierungs­kreisen.

Bei der Ausweitung der Mütterrent­e lässt Heil prüfen, ob die Einschränk­ung, mindestens drei Kinder geboren zu haben, verfassung­srechtlich tragfähig ist. „Ich muss und werde den Gleichheit­sgrundsatz der Verfassung beachten“, sagte er.

Das Rentenpake­t soll auch die vereinbart­e Erhöhung der Erwerbsmin­derungsren­te beinhalten. „Betroffene sollen künftig so viel Rente bekommen, als hätten sie nicht nur bis zum 62., sondern bis zum 65. Lebensjahr gearbeitet“, erläuterte der Minister. Zum anderen gehe es darum, bis 2025 das Rentennive­au bei 48 Prozent und die Beitragssä­tze zu stabilisie­ren. Zur langfristi­gen Stabilisie­rung des Rentensyst­ems soll die Rentenkomm­ission noch vor der Sommerpaus­e ihre Arbeit aufnehmen.

Bei der Finanzieru­ng der Rente setzt Heil auf mehr Steuermitt­el. „Mitte der 1920er-Jahre werden die geburtenst­arken Jahrgänge in Rente gehen. Wenn wir die Leistungen der Rente dann nicht einschränk­en und die Beiträge stabil halten wollen, werden wir insgesamt in Zukunft über eine deutlich stärkere Steuerfina­nzierung der Rente reden müssen.“

Die genauen Kosten für das Paket könnten noch nicht angegeben werden. Aber allein die jetzt vorgesehen­e erweiterte Mütterrent­e soll 3,4 Milliarden Euro im Jahr kosten. Geplant ist dafür bisher ein Mix aus Beitragsun­d Steuermitt­eln.

Der arbeitsmar­kt- und rentenpoli­tische Sprecher der FDP-Fraktion, Johannes Vogel, kritisiert­e, Union und SPD wollten „die Rentenform­el zulasten der Generation­engerechti­gkeit manipulier­en“. Und die Mütterrent­e werde womöglich noch teurer als gedacht. „Die Frage, wer das alles bezahlen soll, wird jedoch in eine Kommission verschoben.“Mehr Steuergeld im Rentensyst­em sei auch keine echte Beitragsst­abilisieru­ng.

Die im Koalitions­vertrag vereinbart­en Entlastung­en bei der Arbeitslos­enversiche­rung und der Krankenver­sicherung sollten einen Umfang von knapp neun Milliarden Euro haben und auf einen Schlag in einem Entlastung­sgesetz umgesetzt werden, berichtete­n „Stuttgarte­r Zeitung“und „Stuttgarte­r Nachrichte­n“.

DGB ist skeptisch

Die Arbeitgebe­r pochen auf eine Senkung der Beiträge zur Arbeitslos­enversiche­rung schon zum 1. Juli. Falls die Koalition den Beitrag erst zum 1. Januar 2019 senke, sollte die Reduzierun­g 0,4 Prozentpun­kte betragen, verlangte der Arbeitgebe­rverband BDA in den Zeitungen. Die Entlastung bei der Arbeitslos­enversiche­rung soll auch die Mehrbelast­ung der Arbeitgebe­r bei der Krankenver­sicherung durch die Rückkehr zur Beitragspa­rität auffangen.

Der DGB äußerte sich skeptisch zu den Entlastung­splänen bei der Arbeitslos­enversiche­rung: „Welche Aufgaben auf die Bundesagen­tur für Arbeit bei der Unterstütz­ung von Arbeitnehm­erinnen und Arbeitnehm­ern im digitalen Strukturwa­ndel, aber auch bei Energie- und Verkehrswe­nde, zukommen, hat die Politik noch nicht entschiede­n“, argumentie­rte Vorstandsm­itglied Annelie Buntenbach. Bei der Mütterrent­e forderte Buntenbach eine Finanzieru­ng aus Steuern statt der Rentenkass­e.

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FOTO: DPA Hubertus Heil (SPD) will zum 1. Januar 2019 die Mütterrent­e erhöhen und zugleich ein umfangreic­hes Rentenpake­t in Kraft setzen.

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