Küchenverkäufer wegen Unterschlagung in elf Fällen verurteilt
Schaden beträgt rund 70 000 Euro – Bewährung nur „mit Klimmzügen“möglich
– Ein Küchenfachverkäufer aus einer Gemeinde im Ostalbkreis hat seinen Arbeitgeber um fast 70 000 Euro geprellt. 2016 und 2017 nahm er von elf Kunden Baranzahlungen entgegen und leitete diese nicht an das Unternehmen weiter, für das er seit Juni 2011 tätig war. Der 49-Jährige zeigte Reue und war geständig. Allerdings hat er, obwohl der Betrug bereits im Oktober 2017 aufflog, erst vor zwei Tagen eine erste Zahlung von 400 Euro zur Wiedergutmachung des immensen Schadens geleistet. Außerdem lebt er auf großem Fuß in einer teuren Mietwohnung. Diese wird er aufgeben müssen, um die monatlichen Ratenzahlungen, die ihm das Urteil auferlegt, leisten zu können.
Er habe seiner verschuldeten Familie helfen wollen, antwortete der 49-Jährige auf die Frage von Amtsgerichtsdirektor Norbert Strecker, warum er nach Jahren vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Unternehmen bei sehr gutem Verdienst und ohne wirtschaftliche Not Beträge in dieser Höhe für sich abgezweigt habe. Dafür habe er die unterschlagenen Gelder überwiegend verwendet. Einen Teil habe er auf sein Konto überwiesen in der Hoffnung auf einen Bankkredit aufgrund der beträchtlichen Einzahlungen. Die Unterschlagung flog auf, als ein Monteur der Firma bei der Endabnahme der Küche die Kaufsumme von einem Kunden verlangte. Dieser legte eine vom Angeklagten ausgestellte Quittung über die bereits geleistete Anzahlung vor. Baranzahlungen seien möglich, erklärte der als Zeuge vernommene Geschäftsführer der Firma. Allerdings würden sie üblicherweise bei der Buchhaltung geleistet und nicht beim Verkäufer. Üblich seien Anzahlungen in Höhe von rund 60 Prozent des Kaufpreises. Deshalb sei der entstandene finanzielle Schaden so hoch. Die Firma habe nachfinanzieren müssen, um das aufzufangen. Dem Verkäufer wurde fristlos gekündigt. Mittlerweile hat er eine neue Teilzeitarbeitsstelle.
„Strenges Bewährungskorsett“
Verteidiger Markus Haintz räumte die Vorwürfe ein und beantragte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Allerdings habe man seinem Mandanten die Unterschlagung leicht gemacht. Doch der Weg sei falsch gewesen, auch wenn sein Mandant das „noch nicht zu 100 Prozent“erkannt habe. Der Angeklagte habe das Vertrauen seines Arbeitgebers missbraucht und über seine Verhältnisse gelebt, stellte Oberstaatsanwalt Jürgen Volmer fest. Volmer beantragte eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung und ein „strenges Korsett“bei den Bewährungsauflagen.
Richter Strecker schloss sich in seinem Urteil an. Die Strafe sei „an der untersten Grenze des Vertretbaren“, sagte er. Bewährung sei nur „mit einigen Klimmzügen“möglich. Strecker setzte die Bewährungszeit auf drei Jahre fest. Ab Juni muss der 49Jährige ein Jahr lang 800 Euro monatlich an seinen ehemaligen Arbeitgeber zurückzahlen. Das sei zumutbar. Außerdem muss er 4000 Euro in Raten von 200 Euro an den Verein Kleine Hände zahlen. Kommt er seinen Verpflichtungen nicht nach, muss er ins Gefängnis. Das Urteil ist rechtskräftig.