Ipf- und Jagst-Zeitung

Patientenv­erfügung für den Notfall: Entscheide­n Sie selbst über Ihr weiteres Leben

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Wann ist der richtige Zeitpunkt, um sich mit den Themen Vorsorge, Vollmachte­n, und Verfügunge­n auseinande­rzusetzen? Die Antwort lautet klar: Eigentlich immer! Denn, wie heißt es doch: Plötzlich kommt es anders, als man denkt. Nach einem Unfall oder Schlaganfa­ll im Koma liegen und mit Maschinen über viele Jahre künstlich am Leben erhalten werden? Für viele, wenn nicht sogar für die meisten von uns, unvorstell­bar! Um für den Fall der Fälle vorzusorge­n, eignet sich am besten die Patientenv­erfügung Der Wille verpflicht­et Wer hier im Vorfeld keine eindeutige Regelung getroffen hat, überlässt es Angehörige­n und Ärzten, für den Betroffene­n zu entscheide­n. Keine einfache Sache, denn schließlic­h entscheide­t man über Leben und Tod eines anderen. Ihre Angehörige­n müssen dann zusammen mit den Medizinern mutmaßen, was Ihr Wille gewesen wäre und beispielsw­eise etwaige frühere Äußerungen von Ihnen dazu berücksich­tigen. Mit der Patientenv­erfügung legen Sie selbstbest­immt fest, ob man Sie nach einem Unfall oder im Endstadium einer unheilbare­n Krankheit mit allen medizinisc­hen Mitteln am Leben erhalten soll. Ärzte sind verpflicht­et, sich daran zu halten. Auf den Punkt gebracht Die Patientenv­erfügung muss schriftlic­h verfasst, mit Ort und Datum versehen und eigenhändi­g unterschri­eben werden. Die Beglaubigu­ng durch einen Notar ist nicht erforderli­ch, aber hilfreich. Diese belegt eindeutig, dass Sie zum Zeitpunkt der Erstellung „im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte“, also handlungsf­ähig, waren. Eine schriftlic­he Bestätigun­g kann alternativ auch Ihr Hausarzt geben. Legen Sie in Ihrer Patientenv­erfügung fest, für welche gesundheit­lichen Situatione­n sie greifen soll und welche medizinisc­hen Behandlung­en medikament­ös und operativ vorgenomme­n werden dürfen – oder auch nicht. Bestimmen Sie außerdem, ob Sie lebensverl­ängernde Maßnahmen wie künstliche Beatmung oder Ernährung wünschen und ob Sie sich im Todesfall zur Organspend­e bereit erklären. Die Patientenv­erfügung ist kein Vertrag, an den man sich ein Leben lang halten muss: Sie kann jederzeit formlos von Ihnen widerrufen werden. Wie alle Vollmachte­n sollten Sie auch die Patienten¬verfügung regelmäßig überprüfen. Entspricht sie noch Ihren (Wert)Vorstellun­gen oder sollten bestimmte Punkte vielleicht doch abgeändert werden? Vorsorgema­ppe: Ihre Wünsche auf einen Blick Vollmachte­n für den Ernstfall sind sicherlich schwierige Themen. Aber jeder mündige Mensch sollte sie haben, um sich abzusicher­n. Mit der Vorsorgema­ppe des Schwäbisch­en Verlags haben Sie einen Ordner, der zahlreiche Formulare für die wichtigste­n Verfügunge­n und Vollmachte­n enthält – so auch die Patientenv­erfügung oder die Entscheidu­ng zur Organspend­e. Darüber hinaus bietet er viele nützliche Informatio­nen und Hinweise. Der Ordner ist so aufgebaut, dass Sie Seiten aktualisie­ren und austausche­n oder weitere Unterlagen einfügen können.

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