Land erhält Recht im Streit ums Holz
BGH kippt Beschluss des Bundeskartellamts zur Holzvermarktung
(kab) - Erfolg für das Land Baden-Württemberg vor dem Bundesgerichtshof. Die Karlsruher Richter urteilten am Dienstag, dass das Bundeskartellamt 2015 keine drastisch verschärften Regeln für die Bewirtschaftung des Waldes hätte erlassen dürfen. Die obersten Richter argumentieren allerdings mit rein formalen, nicht mit inhaltlichen Gründen. Agrarminister Peter Hauk (CDU) feierte das Urteil dennoch. Trotzdem muss er sich auf zivilrechtliche Klagen von Sägewerksbetreibern gefasst machen.
- Überraschendes Ende eines jahrelangen Rechtsstreits. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe rüttelt nicht daran, wie das Land Baden-Württemberg den Wald bewirtschaftet und Holz vermarktet. Agrarminister Peter Hauk (CDU) und die kommunalen Spitzenverbände feiern das Urteil als Erfolg. Dennoch muss sich das Land auf Schadenersatzklagen einstellen – denn der BGH urteilte nach rein formalen Gründen. „Das ist kein Urteil über die grundsätzliche Rechtmäßigkeit des Handelns von Baden-Württemberg“, erklärte die BGH-Präsidentin Bettina Limperg am Dienstag in ihrer kurzen Urteilsbegründung.
Bis 2015 haben Mitarbeiter der Landesbehörde ForstBW nicht nur den Staatsforst bewirtschaftet, auch Kommunen und Privatbesitzer konnten die Förster für die Pflege ihrer Wälder buchen – und über sie ihr Holz verkaufen. Dagegen lief das Bundeskartellamt Sturm. Der Vorwurf: Wettbewerbsverzerrung. Zwar ließ sich ForstBW seine Dienste bezahlen. Die Preise waren allerdings so niedrig, dass andere Anbieter nicht konkurrieren konnten.
Das Kartellamt hatte schon früher Einwände gegen die Praxis des Einheitsförsters im Südwesten. Die Wettbewerbshüter trafen schließlich 2008 eine Vereinbarung mit dem Land. Demnach durften die Landesförster nur für Kommunen und Privatbesitzer tätig werden, wenn deren Waldfläche nicht größer als 3000 Hektar ist. Diese Grenze sei deutlich zu hoch, stellte das Kartellamt später fest und senkte sie 2015 auf 100 Hektar.
Nach Auffassung des BGH hätte das Kartellamt die Vereinbarung von 2008 nicht einfach so aufheben und verschärfen dürfen. Das sei nur möglich, wenn es in der Zwischenzeit wesentliche neue Tatsachen, etwa wissenschaftliche Erkenntnisse, gegeben hätte. „Solche Besonderheiten liegen aber hier nicht vor“, sagte BGH-Präsidentin Limperg.
Das Land und die kommunalen Spitzenverbände äußerten sich über das Urteil hoch erfreut. „Für das Land war das ein erfolgreicher Tag“, sagte Minister Hauk, der auch im Gerichtssaal war. Die Vereinbarung mit dem Kartellamt von 2008 sei die rechtliche Basis, und die könne nun von niemandem beanstandet werden.
ForstBW wird aufgelöst
Unabhängig vom Urteil stelle das Bundeswaldgesetz von 2016 das Land vor Veränderungen, sagte Hauk. Nach dem BGH-Urteil könne dies aber in Ruhe und in Absprache mit den Kommunalverbänden geschehen. Auch Landkreistagspräsident Joachim Walter (CDU) zeigte sich erleichtert: „Der enorme Druck ist vom Tisch.“Die Forstreform weiter voranzutreiben fordert auch die Forstkammer BW, der Verein der Waldbesitzer.
Der Prozess, ForstBW aufzulösen und eine Anstalt des öffentlichen Rechts für den Staatswald zu gründen, laufe weiter, so Hauk. Den Einheitsförster werde es aber auch weiterhin geben. Klar sei indes: „Den Träumereien von exorbitanten Schadenersatzklagen ist die Grundlage entzogen.“
Das sieht Rüdiger Lahme völlig anders. Er ist Rechtsanwalt bei der renommierten Kartellrecht-Kanzlei Quinn Emanuel und vertritt die Ausgleichsgesellschaft der Sägeindustrie mbH. In dieser haben sich Sägewerkunternehmer zusammengeschlossen, um ihre Ansprüche zivilrechtlich einzuklagen. „Das Bundeskartellamt hat inhaltlich recht, hat es damals aber leider formal falsch angepackt“, sagt Lahme. Darüber ärgerten sich die Wettbewerbshüter nach seiner Einschätzung nun wohl am meisten. Er spricht von guten Erfolgsaussichten für seine Mandanten. Denn: „Der BGH hat sich zur materiellen Rechtmäßigkeit