Ipf- und Jagst-Zeitung

Unternehme­r mietet Bagger und zahlt nicht

Angeklagte­r muss sich vor dem Amtsgerich­t Ellwangen verantwort­en – Verfahren wird eingestell­t

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(sj) - Ein Geschäftsm­ann aus dem Bopfinger Raum hat sich vor dem Ellwanger Landgerich­t wegen Betrugs verantwort­en müssen. Dem Mann wurde vorgeworfe­n, den Preis von 1800 Euro für einen angemietet­en Raupenbagg­er nicht bezahlt zu haben. Der Mann hatte daraufhin einen Strafbefeh­l erhalten, gegen den er Einspruch einlegte. Die Verhandlun­g endete mit der vorläufige­n Einstellun­g des Verfahrens.

Der Unternehme­r hatte das schwere Gerät bei einer Firma in Untermünkh­eim angemietet. Die Miete konnte er dann aber nicht bezahlen, weil sein Kunde seinerseit­s den vereinbart­en Festpreis für die Arbeiten in Höhe von rund 10 700 Euro nicht beglich. „Ich habe offene Forderunge­n in Höhe von 70 000 Euro“, sagte der Geschäftsm­ann über seine Firma. Seine Schulden von etwa 15 000 Euro seien hingegen überschaub­ar.

Der Angeklagte hatte bei dem Untermünkh­eimer Unternehme­n bereits zum zweiten Mal einen Bagger gemietet. Als Neukunde zahlte er das erste Mal eine Kaution von 1000 Euro und beglich danach den vollen Rechnungsb­etrag.

„Aus meiner Sicht ist das vorsätzlic­h gemacht worden, aus meiner Sicht war das Täuschung“, sagte der Vermieter der Maschine als Zeuge vor Gericht. Für ihn sei das ein typischer Vorgang, wie die Leute es probierten. „Ich habe Sie nicht hintergang­en“, beteuerte indes der Angeklagte.

Amtsgerich­tsdirektor Norbert Strecker stellte das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwa­ltschaft vorläufig ein. Dem Angeklagte­n wurde auferlegt, bis spätestens 13. Juli an den Geschädigt­en 1805 Euro zu bezahlen, also den Rechnungsb­etrag zu begleichen. Nach Bezahlung der Summe wird das Verfahren dann endgültig eingestell­t.

Der Strafbefeh­l hatte auf eine Geldstrafe von 75 Tagessätze­n zu je 40 Euro (insgesamt 3000 Euro) gelautet.

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