Unternehmer mietet Bagger und zahlt nicht
Angeklagter muss sich vor dem Amtsgericht Ellwangen verantworten – Verfahren wird eingestellt
(sj) - Ein Geschäftsmann aus dem Bopfinger Raum hat sich vor dem Ellwanger Landgericht wegen Betrugs verantworten müssen. Dem Mann wurde vorgeworfen, den Preis von 1800 Euro für einen angemieteten Raupenbagger nicht bezahlt zu haben. Der Mann hatte daraufhin einen Strafbefehl erhalten, gegen den er Einspruch einlegte. Die Verhandlung endete mit der vorläufigen Einstellung des Verfahrens.
Der Unternehmer hatte das schwere Gerät bei einer Firma in Untermünkheim angemietet. Die Miete konnte er dann aber nicht bezahlen, weil sein Kunde seinerseits den vereinbarten Festpreis für die Arbeiten in Höhe von rund 10 700 Euro nicht beglich. „Ich habe offene Forderungen in Höhe von 70 000 Euro“, sagte der Geschäftsmann über seine Firma. Seine Schulden von etwa 15 000 Euro seien hingegen überschaubar.
Der Angeklagte hatte bei dem Untermünkheimer Unternehmen bereits zum zweiten Mal einen Bagger gemietet. Als Neukunde zahlte er das erste Mal eine Kaution von 1000 Euro und beglich danach den vollen Rechnungsbetrag.
„Aus meiner Sicht ist das vorsätzlich gemacht worden, aus meiner Sicht war das Täuschung“, sagte der Vermieter der Maschine als Zeuge vor Gericht. Für ihn sei das ein typischer Vorgang, wie die Leute es probierten. „Ich habe Sie nicht hintergangen“, beteuerte indes der Angeklagte.
Amtsgerichtsdirektor Norbert Strecker stellte das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft vorläufig ein. Dem Angeklagten wurde auferlegt, bis spätestens 13. Juli an den Geschädigten 1805 Euro zu bezahlen, also den Rechnungsbetrag zu begleichen. Nach Bezahlung der Summe wird das Verfahren dann endgültig eingestellt.
Der Strafbefehl hatte auf eine Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu je 40 Euro (insgesamt 3000 Euro) gelautet.
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