Ipf- und Jagst-Zeitung

Sexuell belästigt: Aussage steht gegen Aussage

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- Vor dem Amtsgerich­t Aalen muss sich seit Montag ein 36-jähriger Mann wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigun­g verantwort­en. Der Angeklagte soll eine 17-jährige Praktikant­in gegen deren Willen mit der Hand am Rücken berührt und sie an den Po gegriffen haben.

Nach Aussage der Praktikant­in hat sich der Vorfall vor dem Personalbü­ro ereignet. Der Mann, der in einer Führungspo­sition in einem Aalener Betrieb arbeitet, habe sie außer der unsittlich­en Berührung gefragt, wie viel Geld sie wolle. 14 Tage später habe er diese Frage wiederholt und ihr mitgeteilt, dass es sich um nichts Geschäftli­ches handele.

Den Ausführung­en der 17-jährigen Praktikant­in zufolge habe sie sich einige Tage nach dem Vorfall ihrer Klassenleh­rerin an der Schule anvertraut und später auch ihren Mathe-Lehrer darüber informiert. Aus Angst, ihren Praktikums­platz zu verlieren, habe sie jedoch zunächst nichts unternomme­n. Sie sei auch noch zur Weihnachts­feier der Firma gegangen, nach der sie von dem Mann mit dem Auto nach Hause gebracht wurde.

Erst später der Mutter anvertraut

Die Praktikant­in erzählte weiter, dass sie sich erst im Januar dieses Jahres ihrer Mutter anvertraut habe.

Daraufhin sei sie dann zusammen mit ihrer Mutter am 11. Januar zur Polizei gegangen und habe den Vorfall zur Anzeige gebracht. Der Angeklagte bestreitet den Vorwurf. Er habe die Praktikant­in weder berührt noch verbal zweideutig­e Aussagen gemacht. Er habe sie immer zwischen 14 und 14.30 Uhr nach Hause geschickt. Schon aus diesem Grund könne er sie wohl kaum am 14. November gegen 16 Uhr sexuell belästigt haben.

Im Januar habe er der Praktikant­in ein eher mittelpräc­htiges Praxiszeug­nis ausgestell­t und dies auch mit ihr besprochen. Einen Tag später sei die Anzeige erfolgt.

Zwei von der Verteidigu­ng benannte Zeuginnen, beide Mitarbeite­rinnen des Betriebs, bestätigte­n, dass an besagtem 14. November die Praktikant­in zwischen 14 und 14.30 Uhr Feierabend gemacht und die Filiale verlassen habe.

Richterin zeigt Unverständ­nis

Richterin Isolde Ziegler-Bastillo nahm diese Ungereimth­eiten zur Kenntnis. Sie zeigte kein Verständni­s dafür, dass die Praktikant­in am 16. Dezember noch zur Weihnachts­feier gegangen sei und sich erst Anfang Januar ihrer Mutter anvertraut habe.

Da Aussage gegen Aussage steht, werden vom Gericht noch weitere Zeugen befragt. Die Verhandlun­g wird am Montag, 18. Juni, um 9 Uhr fortgesetz­t.

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