Ipf- und Jagst-Zeitung

Die wichtigste­n Punkte

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Folgende Eckpunkte sieht der Entwurf vor: Einen Antrag auf Verringeru­ng

● ihrer Arbeitszei­t einreichen können Mitarbeite­r, die länger als sechs Monate in dem Unternehme­n angestellt sind. Verringert werden kann das Pensum für einen Zeitrum zwischen einem und fünf Jahren. Gründe, wie die Pflege von

● Angehörige­n oder Kindererzi­ehung, müssen nicht angegeben werden. Gestellt werden muss der

● Antrag schriftlic­h mindestens drei Monate vor der gewünschte­n Arbeitszei­tverringer­ung. Die Regelung soll nur für

● Unternehme­n mit mehr als 45 Beschäftig­ten gelten. Für Arbeitgebe­r, die zwischen 46 und 200 Arbeitnehm­er beschäftig­en, soll es zudem eine besondere Zumutbarke­itsgrenze geben. Hier müssen die Arbeitgebe­r je 15 Arbeitnehm­ern nur einem den Anspruch auf Brückentei­lzeit gewähren. (AFP)

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