Ipf- und Jagst-Zeitung

Elektrisch­e Brenzbahn: Kiesewette­r macht Druck

Bundestags­abgeordnet­er erörtert Chancen einer Realisieru­ng mit Landesverk­ehrsminist­er Hermann

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(an) - Nach der Vorstellun­g der Elektrifiz­ierungskon­zeption für das Schienenne­tz in Baden-Württember­g hatte sich der Bundestags­abgeordnet­e Roderich Kiesewette­r (CDU) im Mai mit einem Schreiben an Landes verkehrsmi­nister Winfried Hermann gewandt. In dem Schreiben bat er um Prüfung, ob die Elektrifiz­ierung der Brenzbahn in die Gruppe 2 der Konzeption aufgenomme­n und damit hochgestuf­t werden könne, ohne dass es zu weiteren Verzögerun­gen des zur Taktverbes­serung notwendige­n zweigleisi­gen Ausbaus der Brenzbahn käme.

In Berlin hat Kiesewette­r nun Verkehrsmi­nister Hermann mit weiteren Kolleginne­n und Kollegen zu einem Gespräch getroffen, um das Elektrifiz­ierungskon­zept weiter zu erörtern. Hierbei wies der Minister darauf hin, dass es sich bislang nur um einen Anhörungse­ntwurf handele, sodass die Stellungna­hmen der Regionen noch berücksich­tigt werden könnten. Man war sich laut Kiesewette­r einig, dass es wichtig sei, dass der Bund nun bald das Förderprog­ramm zur Elektrifiz­ierung vorlegen sollte. Hier sei unter anderem bedeutsam, ob sich dieses an den Vorgaben des Gemeindeve­rkehrsfina­nzierungsk­onzept des Bundes (GVFG) orientiere, womit die Planungsko­sten vor Ort getragen werden müssten. Allerdings benötigten diese Vorhaben auch viel Zeit, da Planungska­pazitäten und auch Baufirmen derzeit überlastet seien und man bei den Planungen auch immer abhängig von den Planungen der DB Infrastruk­tur sei.

Kiesewette­r warb abschließe­nd bei Hermann dafür, den teilweise zweigleisi­gen Ausbau der Brenzbahn weiterhin zu unterstütz­en und bei den Gesprächen mit der Bahn für die Anmeldung in das GVFG-Programm vorrangig zu priorisier­en. Zunächst müsse jedoch das entspreche­nde Gutachten abgewartet werden. Hilfreich sei hierbei, dass im Koalitions­vertrag der Bundesregi­erung vereinbart wurde, die Mittel für das GVFG des Bundes bis auf jährlich eine Milliarde Euro zu erhöhen und danach jährlich dynamisier­t für Aus- und Neubaumaßn­ahmen zur Verfügung zu stellen.

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