Tankstellenüberfall mit Spielzeugpistole
Angeklagter hat psychische Probleme und muss sich stationär in die Psychiatrie einweisen lassen
(R.) - Wegen einer Trunkenheitsfahrt und schweren Diebstahls hat sich ein junger Mann aus dem Ostalbkreis vor dem Jugendschöffengericht verantworten müssen. Die psychischen Probleme des geständigen Angeklagten nahmen in der Verhandlung im Ellwanger Amtsgericht breiten Raum ein. Er muss stationär in die Psychiatrie nach Weinsberg.
Am 27. November 2017 gegen 22 Uhr fuhr der Angeklagte angetrunken zu einer Tankstelle in seinem Wohnort. Beim Kassierer verlangte er eine Packung Zigaretten und wollte gehen, ohne zu bezahlen. Die Pächterin der Tankstelle sortierte am Eingang Zeitungen und wurde durch lautes Rufen ihres Mitarbeiters aufmerksam: „Ich sah einen jungen Mann im schwarzen Kapuzenpullover an mir vorbeirennen. Ich hab’ ihn am Pulli erwischt und festgehalten. Er hat sich mit Händen und Füßen gewehrt.“Sie rief die Polizei, während der Kassierer den Dieb in Schach hielt.
Erst nach Eintreffen der Beamten wurde klar, dass der 20-Jährige in der Tasche seines Hoodies eine Pistole versteckt hatte: „Als ich die Waffe sah, wurde mir mulmig. Das ist geschwind heftig gewesen“, schilderte die Pächterin ihr Erschrecken beim Anblick der Waffe. Dass es sich um eine Spielzeugpistole handelte, war nicht zu erkennen.
„Für mich war es eine scharfe Waffe“, sagte der Kassierer aus. Als er den Dieb nach dem Motiv für seine Tat gefragt habe, habe dieser geantwortet: „Es ist sowieso alles egal. Die Polizei kennt mich wahrscheinlich schon.“Weder Pächterin noch Kassierer haben psychische Schäden davongetragen. Doch beide sagten aus, sie seien seit dem Vorfall vorsichtiger und würden die Kunden genauer beobachten.
Die Blutentnahme ergab einen Alkoholgehalt von 1,44 Promille. Die Polizei brachte den jungen Mann ins Zentrum für Psychiatrie Weinsberg. Nach seiner Entlassung im Mai dieses Jahres stattete er derselben Tankstelle einen erneuten „Besuch“ab, diesmal mit einem Messer – offenbar, so ein Polizeihauptmeister, um wieder nach Weinsberg zu kommen.
Handschriflicher Entschuldigungsbrief
Wegen seiner Erkrankung, so das Gericht, sei der 20-Jährige einem Jugendlichen gleichzusetzen. Es ordnete seinen stationären Aufenthalt in Weinsberg an, den er ohne ärztliches Einverständnis nicht verlassen darf. Außerdem muss er sich um einen Platz im ambulant betreuten Wohnen bemühen. Dafür und für eine ambulante Therapie muss er einen Kostenträger finden. Binnen sechs Wochen muss er einen handschriftlichen Entschuldigungsbrief an die Tankstellenpächterin schreiben und diesen dem Gericht vorlegen. Der Führerschein bleibt für weitere sechs Monate eingezogen.
„Sie haben einen hohen Bedarf an externer Hilfe. Diese haben wir ihnen mit dem Bündel an Maßnahmen sozusagen aufgezwungen“, so Jugendrichter Malte Becker. Die Weisungen des Gerichts sollten ihn psychisch stabilisieren.
Sie wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit erörtert. „Sehr wohlwollend“, so der Jugendrichter, erteilte das Gericht dem Dieb nur Weisungen. Es gehe nicht um Strafe, sondern darum, ihn psychisch zu stabilisieren.