Erbbaurecht könnte helfen
Zur Schließung zweier evangelischer Kirchen in Aalen erreichte uns diese Zuschrift:
Im Falle des Abrisses der Martinsund Markuskirche wird die Wohnungsbau Aalen als neue Eigentümerin der Kirchengrundstücke darauf leider keine Kirchen mehr aufbauen, sondern Wohnungen. Warum eigentlich gleich zwei evangelische Kirchen in Aalen abreißen? Warum nicht mindestens die Martinskirche erhalten wollen? Ich kenne die Finanzlage der evangelischen Kirchengemeinde nicht, weiß aber als württembergischer Notariatsassesor, dass es eine Lösung gibt, durch die die Kirchen – für deutlich weniger Geld als gegeben wurde – durch die evangelische Kirchengemeinde zurückerworben werden können, nämlich durch Erbbaurecht und Zahlung einer monatlichen Erbpacht. Da der Grund und Boden nicht zurückerworben wird, sondern nur die Kirchengebäude, ist die Erbpacht niedriger als eine normale Pacht.
Unterbleiben Verhandlungen mit der Wohnungsbaugesellschaft, wird der Abriss beider Kirchen Wirklichkeit, und, so weit ich denken kann, wären das die ersten Kirchen in Aalen, die man abreißt und nicht wieder aufbaut. Zuständig ist der Dekan. Ihn habe ich ermutigt und bestärkt, in Verhandlungen mit dem Geschäftsführer der Wohnungsbaufirma zu treten, und den Kirchengemeinderat davon informiert. Hoffentlich bleibt es bei den evangelischen Christen in Aalen einigermaßen so, wie zur Zeit Bileams, den man gerufen hatte, Israel zu verfluchen, er es aber nur segnen konnte, dreimal.