Es bedarf härterer Strafen
Unerwünschte Telefonanrufe nerven. Das gilt erst recht, wenn die Stimme am anderen Ende der Leitung einem ein nicht benötigtes Produkt aufschwatzen will. Schlimmstenfalls geschieht dies auch noch zu nachtschlafender Zeit, weil das Gegenüber in irgendeinem Callcenter in einer anderen Zeitzone der Welt sitzt. Vor allem diese Praxis hat im Laufe der vergangenen Jahre Millionen von Verbrauchern verärgert, bis unerlaubte Werbeanrufe schließlich von der Regierung verboten wurden. Niemand darf zu Werbezwecken angerufen werden, ohne dass er vorher ausdrücklich zugestimmt hat.
Doch das Gesetz ist offenkundig nicht ausreichend, um die ärgerlichen Telefonate tatsächlich zu unterbinden. Das belegt die stabil hohe Zahl von Beschwerden darüber bei der Bundesnetzagentur. Knapp 29 000 Eingaben bei mehr als 80 Millionen Einwohnern innerhalb des ersten halben Jahres – das hört sich zunächst nach gar nicht so viel an. Allerdings beschwert sich in der Regel nur ein Bruchteil der Betroffenen bei den Behörden. Tatsächlich dürften Millionen Haushalte einmal oder mehrfach von den telefonischen Drückerkolonnen belästigt worden sein.
Das Verbot schreckt nicht ausreichend ab. Dabei drohen den Unternehmen, die hinter den Anrufern stehen, auf den ersten Blick Bußgelder in sechsstelliger Höhe. Nur kommt dieses Instrument offenkundig kaum einmal zum Einsatz. Gerade einmal ein Dutzend Bußgeldbescheide verschickte die Bonner Bundesnetzagentur bislang in diesem Jahr. Damit wird das Verbot zur halben Sache, denn anscheinend fällt die Abwägung der Unternehmen zwischen Gewinnchance und Risiko klar zugunsten der Chancen aus.
Eine Verschärfung des Rechtsrahmens durch die Bundesregierung könnte den Verbrauchern viel Ärger ersparen. Dazu gehören mehr und empfindlichere finanzielle Strafen bei unerlaubten Werbeanrufen und vor allem eine konsequentere Verfolgung der Vergehen. Es darf sich auf keinen Fall lohnen, gegen geltendes Recht zu verstoßen.