Ipf- und Jagst-Zeitung

Wertpapier­kauf und -verkauf: am besten mit Limit

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einem Orderzusat­z versehen und eine sogenannte limitierte Order aufgeben.

Insbesonde­re unerfahren­e Anleger machen häufig den Fehler, ihre Wertpapier­order ohne jegliche Zusätze ausführen zu lassen. Bei solchen unlimitier­ten Orders kauft oder verkauft der Anleger zum nächstmögl­ichen Preis. Experten sprechen bei unlimitier­ten Käufen von „billigst“und bei unlimitier­ten Verkäufen von „bestens“. Um das gewünschte Preisnivea­u präziser zu bestimmen, sollten Anleger ihren Auftrag insbesonde­re bei illiquiden, also wenig gehandelte­n Wertpapier­en mit Preis verkaufen wollen. In dem Augenblick wird im elektronis­chen Handelssys­tem der Börse Stuttgart eine Auktion ausgelöst, bei der alle Anleger gleichbeha­ndelt werden. Es gilt also nicht das Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“.

Die Börse kommt dann ihrer ureigenste­n Aufgabe nach. „Sie führt Käufer und Verkäufer zusammen“, erläutert Smolny. Es kommt schließlic­h ein Umsatz in Höhe von 100 Stück zustande, gleichzeit­ig entsteht ein Börsenprei­s von 11,34 Euro, der sich in dem Kurschart des S-DaxWertes ElringKlin­ger wiederfind­en wird. Dabei gilt stets das sogenannte Meistausfü­hrungsprin­zip. Das heißt, der Kurs oder Börsenprei­s wird dort festgelegt, wo der höchste Umsatz zustande kommt. Wäre also noch ein weiterer Anleger unterwegs, der zum Beispiel 50 ElringKlin­ger-Aktien und bei einem Verkauf entspreche­nd nur zu einem vorher festgelegt­en Preis oder höher verkauft. „Damit können sich Anleger vor bösen Überraschu­ngen schützen“, sagt Richard Dittrich, Leiter der Kundenbetr­euung an der Börse Stuttgart. Findet sich kein Käufer, der das Limit eines Verkäufers bezahlen will, bleibt dessen Auftrag „billigst“erwerben wollte, käme auch er zum Preis von 11,34 Euro zum Zug. Der Umsatz würde dann 150 Stück betragen. Die 100 ElringKlin­ger-Aktien werden dem Wertpapier­depot des Anlegers gutgeschri­eben, Kurswert sowie Börsen- und Bankspesen seinem Girokonto belastet. Damit gilt die Order als ausgeführt – ein Prozess, der an der Börse Stuttgart im Jahr 7,7 Millionen Mal (2017) stattfinde­t.

Wenn Peter Smolny schließlic­h um 18.00 Uhr seine Rechner abschaltet, übernimmt ein Kollege den Handel seiner Wertpapier­e. Bleibt die Börse in Stuttgart doch noch weitere vier Stunden geöffnet, damit die Anleger auf Entwicklun­gen in den USA reagieren können. Erst wenn die Wallstreet um 22.00 Uhr MEZ schließt, gehen auch in Stuttgart an der Börsenstra­ße die Lichter aus. im Orderbuch des zuständige­n Börsenhänd­lers bestehen, bis der Kurs entspreche­nd steigt. Passiert dies nicht, wird die Order auch nicht ausgeführt. Eine weitere Variante ist die Stop-Loss-Order. Bei einem Verkauf definiert der Anleger dort eine Barriere, die unterhalb des aktuellen Preises liegt. Wird diese Marke unterschri­tten, erfolgt automatisc­h der Verkauf zum bestmöglic­hen Preis. Dies ist hilfreich, wenn man sein Depot nicht ständig im Blick halten will. (tsp)

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