Ostalb wappnet sich für die Afrikanische Schweinepest
Ostalbkreis verzichtet auf Gebühren für Trichinenuntersuchung bei Wildschweinen
(an) - Ab 1. August 2018 verzichtet der Ostalbkreis auf die Gebühren für die Trichinenuntersuchung bei Wildschweinen, sofern die Probenentnahme durch den Jäger erfolgt.
Wie bereits berichtet, breitet sich die Afrikanische Schweinepest (ASP) - eine anzeigepflichtige Tierseuche, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind – seit 2014 von Russland über Osteuropa aus. Das Risiko des Ausbruchs der ASP in Deutschland vom Friedrich-Löffler-Institut wird als hoch eingeschätzt.
Auch der Ostalbkreis bereitet sich in Abstimmung mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg vor. So werden derzeit im Kreis sieben sogenannte Verwahrstellen eingerichtet, die im Seuchenfall die verendeten oder erlegten Wildschweine sowie Tierkörperteile aufnehmen und unter Einhaltung der seuchenhygienischen Bedingungen bis zur Abholung und Entsorgung lagern können.
Im Ostalbkreis herrscht eine große Wildschweindichte und es gibt auch eine erhebliche Anzahl von Hausschweinehaltungen. Um das Risiko des Eintrags der ASP zu verringern und um eine schnelle Ausbreitung nach Ausbruch der Seuche zu verhindern, ist die Reduzierung der Schwarzwildbestände ein entscheidender Faktor. Die Intensivierung der Schwarzwildbejagung und die Unterstützung bei der Wildbretvermarktung sind deshalb wichtige Punkte, die die Landesregierung verfolgt. Mit dem Erlass der Gebühren für die Trichinenuntersuchung von Wildschweinen sollen die Jäger finanziell entlastet und zu höheren Abschusszahlen animiert werden. Für Rückfragen steht beim Landratsamt Ostalbkreis der Geschäftsbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, JuliusBausch-Str. 12, Aalen, Tel. 07361 / 503-1830, E-Mail veterinaeramt@ostalbkreis.de gerne zur Verfügung.
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