Rechtliche Formalitäten in Sterbefällen
Wohin muss ich mich wenden, um zu erfahren, wer im Falle eines Todes erbt? Dafür ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Bezirk sich der Verstorbene zuletzt aufhielt. Das Nachlassgericht ist zuständig für die Erteilung eines Erbscheins, die Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erklärungen zur Ausschlagung eines Erbes. Auch die Bestellung eines Nachlasspflegers gehört zu den Aufgaben des Gerichts, wenn dieser zur Sicherung und Erhaltung des Nachlasses und zur Ermittlung unbekannter Erben erforderlich ist. Bekomme ich nach dem Tod eines Angehörigen automatisch Post vom Nachlassgericht? Erbvertrag dem Nachlassgericht vorliegt, werden die darin begünstigten Personen und die gesetzlichen Erben automatisch vom Nachlassgericht benachrichtigt. Erhalte ich beim Nachlassgericht Auskunft über den Nachlass? Nein. Das Nachlassgericht weiß nicht, welche Gegenstände dem Verstorbenen gehört haben, darf diese nicht ermitteln und verteilt sie auch nicht. Wann brauche ich einen Erbschein? Wenn es ein notarielles Testament oder einen notariellen Erbvertrag gibt und in diesen Urkunden die Erben namentlich genannt sind, braucht man in der Regel keinen Erbschein. Gibt es diese Urkunden nicht, wird ein Erbschein benötigt, wenn der Verstorbene Immobilien hatte und eine Änderung im Grundbuch erforderlich ist. In der Regel verlangen auch Banken, Sparkassen und Versicherungen einen Erbschein, wenn es weder ein notarielles Testament noch einen notariellen Erbvertrag gibt. Wie komme ich zu einem Erbschein? Der Erbschein wird durch das Nachlassgericht nur auf Antrag erteilt. Der Antrag muss bei einem Notar gestellt oder bei einem Termin im Nachlassgericht gestellt werden. Zur Vorbereitung des Antrags gibt es Formulare, die man im Internet herunterladen kann. Die Ausstellung eines Erbscheins ist kostenpflichtig. Was passiert, wenn ich enterbt wurde? Nahen Angehörigen wie Kindern, Ehegatte, Eltern steht ein Pflichtteil zu, wenn sie durch ein Testament oder einen notariellen Erbvertrag enterbt wurden. Der Pflichtteil muss gegenüber den Erben geltend gemacht werden. Eine Mitwirkung des Nachlassgerichts ist nicht möglich. Kann ich ein Erbe ausschlagen? Jeder hat die Möglichkeit, eine Erbschaft auszuschlagen, allerdings nur innerhalb einer Frist von sechs Wochen. Die Frist beginnt, sobald man vom Tod und der Erbschaft erfahren hat. Wer das Erbe ausschlägt, muss das vor einem Notar erklären. Grundsätzlich gilt, dass ein Nachlass- beziehungsweise Amtsgericht keine Rechtsberatung in Nachlasssachen und keine Hilfestellung beim Abfassen eines Testaments leisten kann. In Zweifelsfällen sollte man sich an einen Rechtsanwalt wenden.
Nein. Nur wenn ein Testament oder