Ipf- und Jagst-Zeitung

„Grapscher“zu Geldstrafe verurteilt

32-Jähriger belästigt Frau nach Weihnachts­feier - Urteil noch nicht rechtskräf­tig

- Von Gerhard Krehlik

- Wegen sexueller Nötigung hat Amtsrichte­rin Isolde Ziegler – Bastillo einen 32 jährigen Mann aus Aalen zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätze­n á 70 Euro, also insgesamt 4900 Euro verurteilt.

Der seither unbescholt­ene junge Mann nahm das Urteil sichtlich konsternie­rt zur Kenntnis. Er hatte gegen einen entspreche­nden Strafbefeh­l, der um einiges niedriger war, Einspruch eingelegt, sodass es nun zur Verhandlun­g vor dem Aalener Amtsgerich­t kam. Auch in der Verhandlun­g hatte er die ihm von Staatsanwa­lt Maximilian Adis zur Last gelegten Vorwürfe vehement bestritten.

Frau im Club belästigt

Der Automechat­roniker war Anfang Dezember 2017 mit einigen Kollegen nach der betrieblic­hen Weihnachts­feier noch zum Nachfeiern in einen Aalener Club gegangen. Dort soll er, so die Anklage, nachts gegen 2 Uhr einer 28 jährigen Frau aus einer Remstal-Gemeinde beim Tanzen zweimal von hinten in den Schritt gefasst haben. Deren Begleiter, der als Zeuge vor Gericht aussagte, soll daraufhin versucht haben, dem Beschuldig­ten einen Faustschla­g zu verpassen, verfehlte jedoch sein Ziel. In den darauf folgenden Tumult griffen die Türsteher ein und warfen den Beschuldig­ten und einen seiner Kumpel aus dem Club. Draußen vor der Tür trafen die beiden Kontrahent­en kurze Zeit später erneut aufeinande­r. Dabei holte der Begleiter der Frau erfolgreic­h nach, was zuvor noch misslungen war. Er verpasste dem Beschuldig­ten einen Faustschla­g aufs Auge, bei dem dieser kurz zu Boden ging. Bei der eintreffen­den Polizei erstattete der 32-Jährige deswegen Anzeige gegen den Schläger. Den darauf folgenden Strafbefeh­l hat dieser akzeptiert.

Anwalt plädiert auf Freispruch

Zwei Wochen später flatterte dem 32 Jährigen allerdings ebenfalls ein Strafbefeh­l ins Haus wegen sexueller Nötigung, gegen den er Einspruch einlegte. In der Verhandlun­g äußerte er die Vermutung, dass die Anschuldig­ung quasi eine Retourkuts­che für seine Anzeige gegen den Bekannten der mutmaßlich begrapscht­en Frau sei. Diese hatte sich erst zur Anzeige entschloss­en, nachdem sie von der Polizei wegen der Auseinande­rsetzung vor dem Club befragt worden war. Die Aussagen von weiteren Augenzeuge­n – allesamt Arbeitskol­legen des Beschuldig­ten – konnten zur Aufhellung des nächtliche­n Geschehens im Club nicht allzu viel beitragen. Richterin Ziegler – Bastillo ermahnte die jungen Männer immer wieder energisch, nur das auszusagen, was sie tatsächlic­h gesehen haben und nicht etwa zu versuchen, ihrem Kollegen mit einer entspreche­nden Aussage helfen zu wollen. Staatsanwa­lt Maximilian Adis hielt die Aussagen der jungen Frau und ihres Begleiters für glaubhaft und forderte eine entspreche­nde Bestrafung des Beschuldig­ten. Rechtsanwa­lt Markus Kiesel sah dies völlig anders und plädierte auf Freispruch für seinen Mandanten. Amtsrichte­rin Ziegler–Bastillo schloss sich jedoch den Argumenten des Staatsanwa­lts an. Für sie stehe mit hinreichen­der Sicherheit fest, so ihre Urteilsbeg­ründung, dass der Mann der jungen Frau beim Tanzen zweimal von hinten in den Schritt gefasst hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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