Ipf- und Jagst-Zeitung

Bauverträg­e auf Einhaltung des neuen Rechts prüfen

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(dpa) – Nach wie vor unterschre­iben Bauherren veraltete Verträge – obwohl am 1. Januar ein neues Bauvertrag­srecht in Kraft getreten ist. Dies passiere teils aus Unkenntnis, teils hebelten Baufirmen auch ganz bewusst das neue Recht aus, so der Verband Privater Bauherren (VPB). Vor dem Unterzeich­nen sollten Bauherren den Inhalt ihres Vertrags genau prüfen. Hinweise auf einen veralteten Vertrag gebe etwa das Fehlen einer geplanten Bauzeit. So beziehen sich Baufirmen zwar im Vertragste­xt auf das neue Recht, fügen dann aber eine veraltete Baubeschre­ibung ohne Bauzeit an.

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