Bauverträge auf Einhaltung des neuen Rechts prüfen
(dpa) – Nach wie vor unterschreiben Bauherren veraltete Verträge – obwohl am 1. Januar ein neues Bauvertragsrecht in Kraft getreten ist. Dies passiere teils aus Unkenntnis, teils hebelten Baufirmen auch ganz bewusst das neue Recht aus, so der Verband Privater Bauherren (VPB). Vor dem Unterzeichnen sollten Bauherren den Inhalt ihres Vertrags genau prüfen. Hinweise auf einen veralteten Vertrag gebe etwa das Fehlen einer geplanten Bauzeit. So beziehen sich Baufirmen zwar im Vertragstext auf das neue Recht, fügen dann aber eine veraltete Baubeschreibung ohne Bauzeit an.