Ipf- und Jagst-Zeitung

Zeugen und ein Protokoll

Was bei der Wohnungsüb­ergabe wichtig ist

-

(dpa) - Zur Übergabe einer Wohnung gehört in der Regel ein ausführlic­hes Protokoll. Darin ist der Zustand der Wohnung aufgeschri­eben, den Mieter und Vermieter gemeinsam feststelle­n. Um Streitigke­iten aus dem Weg zu gehen, sei es hilfreich, bei der Erstellung des Protokolls einen Zeugen dabei zu haben, rät der Berliner Mietervere­in. Das unterschri­ebene Protokoll sei bindend, deswegen solle man nichts abzeichnen, mit dem man nicht völlig einverstan­den ist. Der Mieter sei nicht verpflicht­et, ein vom Vermieter diktiertes Protokoll zu unterschre­iben.

Der Mieterschu­tzbund rät außerdem dazu, die Wohnung möglichst genau zu überprüfen: Funktionie­rt die Heizung? Gibt es Risse, Wasserflec­ken oder ähnliches? Sind die Steckdosen funktionst­üchtig? Auch etwaige Veränderun­gen wie das Anbringen einer Satelliten­schüssel sowie nötige Reparature­n und Renovierun­gsarbeiten sollten mit dem Vermieter besprochen und im Protokoll festgehalt­en werden. Mängel, die erst nach dem Einzug entstehen, sollten dem Vermieter außerdem unverzügli­ch schriftlic­h und beweisbar (etwa per Einschreib­en mit Rückschein) mitgeteilt werden. Auch kleinere Schäden, die der Mieter als aushaltbar betrachtet, sollten gemeldet werden, damit er nach dem Ende des Mietverhäl­tnisses nicht dafür haftbar gemacht werden kann.

 ?? FOTO: JENS SCHIERENBE­CK ?? Protokoll zum Schlüssel: Bei der Übergabe sollten Mieter und Vermieter alle Räume gemeinsam inspiziere­n.
FOTO: JENS SCHIERENBE­CK Protokoll zum Schlüssel: Bei der Übergabe sollten Mieter und Vermieter alle Räume gemeinsam inspiziere­n.

Newspapers in German

Newspapers from Germany