Auch Schaulustige
Zum Großbrand in Sederndorf erreichte uns folgende Zuschrift:
Die Berichterstattung über den Großbrand in Sederndorf vom 10. August stößt bei mir auf großes Unverständnis. Eine absolute Katastrophe ist passiert, der Artikel ist auch dementsprechend objektiv und informierend. Aber dass die anwesenden Journalisten von dem Brand und den Einsatzkräften Fotos gemacht und sogar ein Video gedreht haben, macht mich fassungslos.
Natürlich müssen Journalisten über solche Ereignisse zeitnah berichten. Bei den 38 Fotos sowie dem Video auf der Website der Schwäbischen Zeitung von Franz Graser und Hariolf Fink, welche die Feuerwehrkräfte aus nächster Nähe bei den Löscharbeiten zeigen, stellt sich mir die Frage, ob das noch objektiver Journalismus oder doch eher sensationsgieriges Gaffen ist. Für mich unterscheiden sich die Leute, die die Bilder auf Internetplattformen stellen, nicht von denen, die sie für die Zeitung machen. Eine Berichterstattung über wichtige lokale Ereignisse ist absolut richtig, aber diese könnte auch erst mal ohne Bild nur als Kurzmitteilung in der Zeitung erscheinen.
Ein Tag später könnte dann ein ausführlicher Artikel mit Fotos publiziert werden (wie am 11. August durch Alexandra Rimkus), welcher bei der Entstehung niemanden stören oder gar behindern würde. Ich finde den Kommentar von Frau Rimkus, in dem sie die Gaffer auf das Schärfste verurteilt, absolut richtig. Allerdings muss sie dann auch an ihre Kollegen denken, die am Tag vorher ebenfalls mit den vielen Schaulustigen am Ort des Geschehens waren. Frau Rimkus war am Tag danach in Sederndorf, um die noch anwesenden Feuerwehrkräfte zu interviewen. Das ist eindeutig die bessere Variante, als direkt während des laufenden Einsatzes Fotos zu machen.
Das Gesetz gegen Gaffen ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, jedoch muss auch eine klarere Richtlinie für den Journalismus gelten, der bisher von diesem Recht befreit ist (StGB §201a, Absatz 4). Jonathan Hock, Ellwangen
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