Ipf- und Jagst-Zeitung

Beim Antrag auf Prozesskos­tenhilfe geschummel­t

Weil sie falsche Angaben zu ihrem Vermögen gemacht hat, muss sich eine Frau vor Gericht verantwort­en

-

(R.) - Die Staatsanwa­ltschaft hat ihr Betrug vorgeworfe­n. Gegen den Strafbefeh­l hatte sie Einspruch eingelegt. Deshalb musste eine Frau aus dem Ostalbkrei­s am Donnerstag im Ellwanger Amtsgerich­t erscheinen. Dieser Gang ist der bisher unbescholt­enen 47-Jährigen sichtlich schwer gefallen. Außer bei ihrer Ehescheidu­ng stand sie noch nie vor Gericht.

Die Verhandlun­g vor Amtsgerich­tsdirektor Norbert Strecker hat schmerzlic­he Erinnerung­en an die Scheidung wachgerufe­n. Für das Verfahren hatte sie im Mai 2016 beim Ellwanger Amtsgerich­t Kostenhilf­e beantragt und musste in einer persönlich­en Erklärung ihre wirtschaft­lichen Verhältnis­se offen legen. Die 47-Jährige gab an, lediglich über ein Girokonto im Minus und ein Auto im Wert von rund 4000 Euro zu verfügen. Daraufhin wurden ihr 2354 Euro Prozesskos­tenhilfe gewährt. 1486 Euro wurden sofort ausgezahlt.

Was das Gericht nicht ahnte: Bei der Auflistung ihres Vermögens hatte die kaufmännis­che Angestellt­e ein Sparkonto mit 9000 Euro, Genossensc­haftsantei­le der VR-Bank von rund 2500 Euro und zwei unbebaute Grundstück­e im Wert von fast 145 000 Euro nicht angegeben. Die unvollstän­digen Angaben seien zwar „grob fahrlässig“, aber kein Betrug, führte ihr Verteidige­r Elmar Bergmann aus. Seine Mandantin habe nicht die Absicht gehabt, die Staatskass­e zu schädigen.

Der Staatsskas­se ist kein Schaden entstanden

Wegen der Scheidung sei es ihr sehr schlecht gegangen. Sie habe sich sogar einer psychosoma­tischen Therapie unterzogen. Deshalb sei sie nicht in der Lage gewesen, den Antrag wahrheitsg­etreu auszufülle­n. Der Staatskass­e sei kein Schaden entstanden. Seine Mandantin habe inzwischen 1595 Euro zurückgeza­hlt, also mehr, als ihr ausgezahlt wurde. Die Differenz habe man ihr erstattet.

„Ich habe einen Fehler gemacht“, räumte die bedrückt wirkende Beschuldig­te unter Tränen ein. Dem Vorschlag von Richter Strecker auf vorläufige Einstellun­g des Verfahrens stimmten sie und ihr Anwalt nach kurzer Beratung zu. Eigentlich, so Bergmann, müsse sie freigespro­chen werden.

Gegen einen Freispruch hätte die Staatsanwa­ltschaft Revision eingelegt, gegen eine Verurteilu­ng die Verteidigu­ng. Dann wäre das Verfahren in der nächsten Instanz erneut aufgerollt worden. Das wäre, so Strecker, sicher nicht im Sinne der geschieden­en Ehefrau gewesen. Bis spätestens 31. August muss die 47-Jährige eine Geldbuße von 300 Euro an die Kinderklin­ik Tübingen zahlen. Kommt sie dieser Auflage nach, wird das Verfahren endgültig eingestell­t.

Newspapers in German

Newspapers from Germany