Beim Antrag auf Prozesskostenhilfe geschummelt
Weil sie falsche Angaben zu ihrem Vermögen gemacht hat, muss sich eine Frau vor Gericht verantworten
(R.) - Die Staatsanwaltschaft hat ihr Betrug vorgeworfen. Gegen den Strafbefehl hatte sie Einspruch eingelegt. Deshalb musste eine Frau aus dem Ostalbkreis am Donnerstag im Ellwanger Amtsgericht erscheinen. Dieser Gang ist der bisher unbescholtenen 47-Jährigen sichtlich schwer gefallen. Außer bei ihrer Ehescheidung stand sie noch nie vor Gericht.
Die Verhandlung vor Amtsgerichtsdirektor Norbert Strecker hat schmerzliche Erinnerungen an die Scheidung wachgerufen. Für das Verfahren hatte sie im Mai 2016 beim Ellwanger Amtsgericht Kostenhilfe beantragt und musste in einer persönlichen Erklärung ihre wirtschaftlichen Verhältnisse offen legen. Die 47-Jährige gab an, lediglich über ein Girokonto im Minus und ein Auto im Wert von rund 4000 Euro zu verfügen. Daraufhin wurden ihr 2354 Euro Prozesskostenhilfe gewährt. 1486 Euro wurden sofort ausgezahlt.
Was das Gericht nicht ahnte: Bei der Auflistung ihres Vermögens hatte die kaufmännische Angestellte ein Sparkonto mit 9000 Euro, Genossenschaftsanteile der VR-Bank von rund 2500 Euro und zwei unbebaute Grundstücke im Wert von fast 145 000 Euro nicht angegeben. Die unvollständigen Angaben seien zwar „grob fahrlässig“, aber kein Betrug, führte ihr Verteidiger Elmar Bergmann aus. Seine Mandantin habe nicht die Absicht gehabt, die Staatskasse zu schädigen.
Der Staatsskasse ist kein Schaden entstanden
Wegen der Scheidung sei es ihr sehr schlecht gegangen. Sie habe sich sogar einer psychosomatischen Therapie unterzogen. Deshalb sei sie nicht in der Lage gewesen, den Antrag wahrheitsgetreu auszufüllen. Der Staatskasse sei kein Schaden entstanden. Seine Mandantin habe inzwischen 1595 Euro zurückgezahlt, also mehr, als ihr ausgezahlt wurde. Die Differenz habe man ihr erstattet.
„Ich habe einen Fehler gemacht“, räumte die bedrückt wirkende Beschuldigte unter Tränen ein. Dem Vorschlag von Richter Strecker auf vorläufige Einstellung des Verfahrens stimmten sie und ihr Anwalt nach kurzer Beratung zu. Eigentlich, so Bergmann, müsse sie freigesprochen werden.
Gegen einen Freispruch hätte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, gegen eine Verurteilung die Verteidigung. Dann wäre das Verfahren in der nächsten Instanz erneut aufgerollt worden. Das wäre, so Strecker, sicher nicht im Sinne der geschiedenen Ehefrau gewesen. Bis spätestens 31. August muss die 47-Jährige eine Geldbuße von 300 Euro an die Kinderklinik Tübingen zahlen. Kommt sie dieser Auflage nach, wird das Verfahren endgültig eingestellt.