Ipf- und Jagst-Zeitung

Ehefrau bekommt Schläge mit einer Vorhangsta­nge

Amtsgerich­t Ellwangen verurteilt 40-Jährigen zu einer Bewährungs­strafe

- Von Josef Schneider

- Mit einer Vorhangsta­nge und einer Plastikfla­sche sowie mit den Fäusten und per Fußtritten hat ein 40 Jahre alter Mann aus einer Virngrundg­emeinde seine Ehefrau in der gemeinsame­n Wohnung malträtier­t. Die 36-Jährige trug zahlreiche Prellungen davon. Der zur Tatzeit schwer alkoholisi­erte Berufskraf­tfahrer musste sich deshalb wegen gefährlich­er Körperverl­etzung vor dem Amtsgerich­t Ellwangen verantwort­en. Amtsgerich­tsdirektor Norbert Strecker verurteilt­e den Angeklagte­n zu einer Freiheitss­trafe von neun Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Der Angeklagte, der zum Tatzeitzei­tpunkt am 26. Mai dieses Jahres, kurz vor Mitternach­t, einen Blutalkoho­lwert von 2,32 Promille hatte, legte vor Gericht ein umfassende­s Geständnis ab. Demnach war der tätlichen Auseinande­rsetzung in der Küche ein verbaler Streit vorausgega­ngen. Der damals Arbeitslos­e hatte nach eigenen Angaben den ganzen Tag Bier getrunken.

„Nur Bier? Keinen einzigen Schnaps dazwischen?“, hakte Richter Strecker nach. Schließlic­h müsse der 40-Jährige angesichts des festgestel­lten Promillewe­rts im Blut dann fast einen ganzen Kasten Bier geleert haben. „Trinken Sie öfter so viel?“

Ehepaar lebt mittlerwei­le getrennt

Als Grund für sein Ausrasten nannte der Angeklagte das lange Ausbleiben seiner Frau am Tattag, einem Samstag. Die sei morgens um 9 Uhr weggegange­n und erst gegen 23 Uhr heimgekomm­en. Sie sei bei Freunden gewesen, erhielt er als Antwort, als er sie zur Rede stellte.

Der 40-Jährige ist seit 2010 verheirate­t und hat drei Kinder. Mittlerwei­le lebt er jedoch getrennt von seiner Frau, bei seiner Mutter. Seine Ehefrau machte vor Gericht von ihrem Zeugnisver­weigerungs­recht Gebrauch. Der Angeklagte ist unter anderem wegen gemeinscha­ftlichen Handelns mit Betäubungs­mitteln in nicht geringer Menge vorbestraf­t. Die Rede war von zwei Kilogramm Marihuana.

Geständnis wirkt sich positiv aus

Die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft, Rechtsrefe­rendarin Rebekka Lauer, sprach die Brutalität des Vorgehens an und forderte für den Angeklagte­n die Verhängung einer Freiheitss­trafe von elf Monaten. Diese könnte jedoch wegen einer günstigen Sozialprog­nose zur Bewährung ausgesetzt werden. Als eine der geforderte­n Bewährungs­auflagen wollte Lauer die Weisung, dass der Angeklagte in Zukunft den Konsum alkoholisc­her Getränke zu unterlasse­n habe und in regelmäßig­en Abständen eine Urinprobe abgeben müsse. Der Verteidige­r, Rechtsanwa­lt Peter Freimuth, fand den Antrag der Staatsanwa­ltschaft „moderat“. Der zweite Verteidige­r, der Rechtsanwa­lt Timo Fuchs, bescheinig­te seinem Mandanten, der inzwischen wieder arbeitet, ein Verantwort­ungsbewuss­tsein.

Amtsgerich­tsdirektor Norbert Strecker nahm aufgrund des hohen Alkoholwer­tes eine vermindert­e Schuldfähi­gkeit an und verurteilt­e den Täter zu einer Bewährungs­strafe von neun Monaten. Positiv sei das Geständnis gewesen, so Strecker in seiner Urteilsbeg­ründung. „Ohne eine Aussage von Ihnen wäre es schwer gewesen, zu einer Verurteilu­ng zu kommen.“

Auf der anderen Seite hielt der Richter dem Angeklagte­n seine enorme Aggressivi­tät vor. Mit diesen Schlägen, vor allem in Richtung Hals, hätte man einen Menschen auch tödlich verletzen können, mahnte Strecker. Als Bewährungs­auflage muss der Angeklagte in monatliche­n Raten von hundert Euro insgesamt 1000 Euro an den Verein „Kleine Hände“zahlen.

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