Ehefrau bekommt Schläge mit einer Vorhangstange
Amtsgericht Ellwangen verurteilt 40-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe
- Mit einer Vorhangstange und einer Plastikflasche sowie mit den Fäusten und per Fußtritten hat ein 40 Jahre alter Mann aus einer Virngrundgemeinde seine Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung malträtiert. Die 36-Jährige trug zahlreiche Prellungen davon. Der zur Tatzeit schwer alkoholisierte Berufskraftfahrer musste sich deshalb wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Ellwangen verantworten. Amtsgerichtsdirektor Norbert Strecker verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Der Angeklagte, der zum Tatzeitzeitpunkt am 26. Mai dieses Jahres, kurz vor Mitternacht, einen Blutalkoholwert von 2,32 Promille hatte, legte vor Gericht ein umfassendes Geständnis ab. Demnach war der tätlichen Auseinandersetzung in der Küche ein verbaler Streit vorausgegangen. Der damals Arbeitslose hatte nach eigenen Angaben den ganzen Tag Bier getrunken.
„Nur Bier? Keinen einzigen Schnaps dazwischen?“, hakte Richter Strecker nach. Schließlich müsse der 40-Jährige angesichts des festgestellten Promillewerts im Blut dann fast einen ganzen Kasten Bier geleert haben. „Trinken Sie öfter so viel?“
Ehepaar lebt mittlerweile getrennt
Als Grund für sein Ausrasten nannte der Angeklagte das lange Ausbleiben seiner Frau am Tattag, einem Samstag. Die sei morgens um 9 Uhr weggegangen und erst gegen 23 Uhr heimgekommen. Sie sei bei Freunden gewesen, erhielt er als Antwort, als er sie zur Rede stellte.
Der 40-Jährige ist seit 2010 verheiratet und hat drei Kinder. Mittlerweile lebt er jedoch getrennt von seiner Frau, bei seiner Mutter. Seine Ehefrau machte vor Gericht von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Der Angeklagte ist unter anderem wegen gemeinschaftlichen Handelns mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorbestraft. Die Rede war von zwei Kilogramm Marihuana.
Geständnis wirkt sich positiv aus
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Rechtsreferendarin Rebekka Lauer, sprach die Brutalität des Vorgehens an und forderte für den Angeklagten die Verhängung einer Freiheitsstrafe von elf Monaten. Diese könnte jedoch wegen einer günstigen Sozialprognose zur Bewährung ausgesetzt werden. Als eine der geforderten Bewährungsauflagen wollte Lauer die Weisung, dass der Angeklagte in Zukunft den Konsum alkoholischer Getränke zu unterlassen habe und in regelmäßigen Abständen eine Urinprobe abgeben müsse. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Peter Freimuth, fand den Antrag der Staatsanwaltschaft „moderat“. Der zweite Verteidiger, der Rechtsanwalt Timo Fuchs, bescheinigte seinem Mandanten, der inzwischen wieder arbeitet, ein Verantwortungsbewusstsein.
Amtsgerichtsdirektor Norbert Strecker nahm aufgrund des hohen Alkoholwertes eine verminderte Schuldfähigkeit an und verurteilte den Täter zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten. Positiv sei das Geständnis gewesen, so Strecker in seiner Urteilsbegründung. „Ohne eine Aussage von Ihnen wäre es schwer gewesen, zu einer Verurteilung zu kommen.“
Auf der anderen Seite hielt der Richter dem Angeklagten seine enorme Aggressivität vor. Mit diesen Schlägen, vor allem in Richtung Hals, hätte man einen Menschen auch tödlich verletzen können, mahnte Strecker. Als Bewährungsauflage muss der Angeklagte in monatlichen Raten von hundert Euro insgesamt 1000 Euro an den Verein „Kleine Hände“zahlen.