Kirchheim wird Schwerpunktgemeinde
Land sichert für fünf Jahre finanzielle Unterstützung bei schwierigen Projekte zu
(ij) - Die Gemeinden Kirchheim am Ries, Mulfingen (Hohenlohekreis), Albbruck (Landkreis Waldshut), Tengen (Landkreis Konstanz) und die Stadt Leutkirch (Landkreis Ravensburg) werden ab dem Jahr 2019 für einen Zeitraum von fünf Jahren als Schwerpunktgemeinden im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) anerkannt. Sie erhalten einen Mittelrahmen für den Fünf-Jahres-Zeitraum, Fördervorrang und einen um zehn Prozent erhöhten Fördersatz bei gemeinwohlorientierten Projekten innerhalb des ELR.
„Damit erhalten die Gemeinden eine gesichertere finanzielle Basis, um auch schwierigere Projekte auf den Weg zu bringen. Bewerbungen sind machbar und lohnen sich auf jeden Fall“, sagte der Minister für Ländlichen Raum, Peter Hauk (CDU), in Stuttgart. „Wesentliche Kriterien für attraktive ländliche Gemeinden und Orte sind ein vielfältiges Angebot an zeitgemäßem Wohnraum sowie lebendige und funktionsfähige Ortskerne. Unser Ziel ist es, vor allem die Innenentwicklung weiter voranzutreiben“, betonte der Minister.
Daher würden weiterhin rund 50 Prozent der Fördermittel für die Innenentwicklung und den Förderschwerpunkt Wohnen bereitgestellt. Dies gelte auch für die Schwerpunktgemeinden. „Mindestens die Hälfte der Fördermittel sind für solche Projekte einzusetzen. Damit machen wir die Gemeinden für Jung und Alt, vor allem aber für Familien zukunftsfähig. Wohnen in den ländlichen Kommunen muss wieder attraktiver werden“, betonte Peter Hauk.
Die Schwerpunktgemeinden im ELR werden jährlich in einem Wettbewerbsverfahren ausgewählt. Die Anerkennung ist nur für wenige Gemeinden möglich. Sie ist eine besondere Auszeichnung und ist auf Gemeinden im ländlichen Raum beschränkt.
Zukunfstfähige Lösungen für Verbesserungen
Schwerpunktgemeinden zeichnen sich dadurch aus, dass sie einen besonderen Beitrag zur Umsetzung der landespolitischen Zielsetzungen leisten. Schwerpunktgemeinden müssen sich konkrete Ziele geben und Strategien zu ihrer Erreichung darlegen. Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb für Schwerpunktgemeinden ist ein umfassendes Entwicklungskonzept. Damit können Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Gemeinden in einem gemeinsamen Beteiligungsprozess zukunftsfähige Lösungen für strukturelle Verbesserungen entwickeln. Von besonderer Bedeutung sind hierbei eine flächensparende Siedlungsentwicklung, der Umgang mit der demografischen Entwicklung sowie Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft.