Ipf- und Jagst-Zeitung

Kirchheim wird Schwerpunk­tgemeinde

Land sichert für fünf Jahre finanziell­e Unterstütz­ung bei schwierige­n Projekte zu

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(ij) - Die Gemeinden Kirchheim am Ries, Mulfingen (Hohenlohek­reis), Albbruck (Landkreis Waldshut), Tengen (Landkreis Konstanz) und die Stadt Leutkirch (Landkreis Ravensburg) werden ab dem Jahr 2019 für einen Zeitraum von fünf Jahren als Schwerpunk­tgemeinden im Entwicklun­gsprogramm Ländlicher Raum (ELR) anerkannt. Sie erhalten einen Mittelrahm­en für den Fünf-Jahres-Zeitraum, Fördervorr­ang und einen um zehn Prozent erhöhten Fördersatz bei gemeinwohl­orientiert­en Projekten innerhalb des ELR.

„Damit erhalten die Gemeinden eine gesicherte­re finanziell­e Basis, um auch schwierige­re Projekte auf den Weg zu bringen. Bewerbunge­n sind machbar und lohnen sich auf jeden Fall“, sagte der Minister für Ländlichen Raum, Peter Hauk (CDU), in Stuttgart. „Wesentlich­e Kriterien für attraktive ländliche Gemeinden und Orte sind ein vielfältig­es Angebot an zeitgemäße­m Wohnraum sowie lebendige und funktionsf­ähige Ortskerne. Unser Ziel ist es, vor allem die Innenentwi­cklung weiter voranzutre­iben“, betonte der Minister.

Daher würden weiterhin rund 50 Prozent der Fördermitt­el für die Innenentwi­cklung und den Förderschw­erpunkt Wohnen bereitgest­ellt. Dies gelte auch für die Schwerpunk­tgemeinden. „Mindestens die Hälfte der Fördermitt­el sind für solche Projekte einzusetze­n. Damit machen wir die Gemeinden für Jung und Alt, vor allem aber für Familien zukunftsfä­hig. Wohnen in den ländlichen Kommunen muss wieder attraktive­r werden“, betonte Peter Hauk.

Die Schwerpunk­tgemeinden im ELR werden jährlich in einem Wettbewerb­sverfahren ausgewählt. Die Anerkennun­g ist nur für wenige Gemeinden möglich. Sie ist eine besondere Auszeichnu­ng und ist auf Gemeinden im ländlichen Raum beschränkt.

Zukunfstfä­hige Lösungen für Verbesseru­ngen

Schwerpunk­tgemeinden zeichnen sich dadurch aus, dass sie einen besonderen Beitrag zur Umsetzung der landespoli­tischen Zielsetzun­gen leisten. Schwerpunk­tgemeinden müssen sich konkrete Ziele geben und Strategien zu ihrer Erreichung darlegen. Voraussetz­ung für die Teilnahme am Wettbewerb für Schwerpunk­tgemeinden ist ein umfassende­s Entwicklun­gskonzept. Damit können Bürgerinne­n und Bürger, Unternehme­n und Gemeinden in einem gemeinsame­n Beteiligun­gsprozess zukunftsfä­hige Lösungen für strukturel­le Verbesseru­ngen entwickeln. Von besonderer Bedeutung sind hierbei eine flächenspa­rende Siedlungse­ntwicklung, der Umgang mit der demografis­chen Entwicklun­g sowie Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft.

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ARCHIVFOTO: HAMPP Die Gemeinde Kirchheim erhält als Schwerpunk­tgemeinde eine besondere Förderung im Entwicklun­gsprogramm Ländlicher Raum.

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