Ipf- und Jagst-Zeitung

Krankenkas­sen sollen Rauchentwö­hnung bezahlen

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Rauchentwö­hnung sollte aus Sicht von Tabakforsc­hern von den gesetzlich­en Krankenkas­sen bezahlt werden. Die Wissenscha­ftler forderten beim Europäisch­en Tabakkongr­ess in München die Abschaffun­g des sogenannte­n „LifestyleP­aragraphen“, der das bislang verhindert. „Obwohl das Tabakrauch­en den mit Abstand wichtigste­n gesundheit­lichen Risikofakt­or und in vielen Fällen eine Suchtkrank­heit darstellt, verweigert die Bundesregi­erung die notwendige­n Konsequenz­en“, sagte der Psychiater, Suchtexper­te und Leiter der TabakAmbul­anz des LMU-Klinikums, Tobias Rüther. Der Paragraph 34 des fünften Sozialgese­tzbuches, der Medikament­e zur Rauchentwö­hnung von der Erstattung durch die gesetzlich­en Krankenkas­sen ausschließ­t, müsse abgeschaff­t werden, sagte er. „Tabakabhän­gigkeit ist eine Suchterkra­nkung, ihre Behandlung ist die wirksamste und kosteneffe­ktivste Möglichkei­t, die Sucht zu behandeln und Folgeerkra­nkungen abzuwenden.“Nach Angaben Rüthers sterben pro Jahr 125 000 Menschen in Deutschlan­d an den Folgen des Rauchens. „Das ist ungefähr ein Jumbojet am Tag. Wenn jeden Tag ein Flugzeug abstürzen und die Menschen darin sterben würden, dann wäre das Fliegen spätestens ab dem dritten Tag verboten.“Jeder zweite Raucher werde an seiner Sucht sterben, sagte Rüther. In Deutschlan­d rauchen laut einer Befragung zum Rauchverha­lten der Deutschen 28 Prozent der Bevölkerun­g. (dpa)

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