Fünf Drogendealer stehen vor Gericht
Polizisten berichten über die Durchsuchungen von zwei sogenannten Bunker-Wohnungen
- Im Schwurgerichtssaal des Ellwanger Landgerichts ist am Montag die Hauptverhandlung der Ersten Großen Strafkammer gegen vier Männer und eine Frau wegen bandenmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge fortgesetzt worden (wir berichteten mehrfach). Ermittelnde Polizeibeamte haben am sechsten Verhandlungstag vor dem Gericht zu den Durchsuchungen von zwei sogenannten Bunker-Wohnungen in Aalen ausgesagt.
Weil weitere Zeugen zu dem Verfahren geladen wurden, wird sich der Prozess voraussichtlich bis in den Dezember hinziehen. Ursprünglich sollte er bereits im Oktober zu Ende gehen.
Ein zum zweiten Mal geladener Zeuge blieb dem Gericht erneut unentschuldigt fern. Der Vorsitzende Richter Gerhard Ilg verhängte gegen ihn eine Ordnungsstrafe von 400 Euro, ersatzweise vier Tage Ordnungshaft.
Sorgfältig mit Klebeband verschnürte Drogenpäckchen
Wie ein Kriminalkommissar der Ersten Großen Strafkammer schilderte, waren in einem Zimmer einer Aalener Hinterhofwohnung unter einer Wolldecke auf einem Schlafsofa acht mit Klebeband verschnürte Päckchen mit Marihuana gefunden worden. Im Bettkasten des Sofas hatten die Beamten weitere Päckchen entdeckt.
Auch eine Waage und Verpackungsmaterial stellten die Ermittler sicher. Ein Polizeioberkommissar hatte darüber hinaus in der Wohnung eines Angeklagten in Unterkochen zahlreiche Handys sowie ein Kilo Marihuana gefunden, das ebenfalls sorgfältig in einem Paket verschnürt war.
Die von der Polizei untersuchten Kontobewegungen der Angeklagten ergaben keine Auffälligkeiten: „Die Konten aller Beteiligten waren knapp auf Kante genäht“, sagte ein Kriminalhauptkommissar, der mit den finanziellen Ermittlungen betraut war. Einer der Angeklagten, ein 39-jähriger Mann ohne festen Wohnsitz und ohne Aufenthaltserlaubnis, besaß außerdem überhaupt kein Girokonto.
Den Angeklagten drohen mindestens fünf Jahre Haft
Wie der Vorsitzende Richter Ilg ausführte, sieht die Kammer den 39-Jährigen und einen weiteren Angeklagten aufgrund des bisherigen Verlaufs der Beweisaufnahme als die beiden Haupttäter an. Ihre zu erwartende Freiheitsstrafe bewege sich, so Ilg, deutlich im Strafrahmen der angeklagten Taten.
Wer Betäubungsmittel anbaut, herstellt, ein- und ausführt und Handel mit nicht geringen Mengen und zugleich bandenmäßig betreibt, müsse mit mindestens fünf Jahren Freiheitsentzug rechnen. Ob die anderen Angeklagten Mittäter oder nur Gehilfen waren, muss noch geklärt werden.
Im Anschluss an die Verhandlung wurde den Verteidigern gestattet, sich im Beisein der Dolmetscher mit ihren Mandanten zu besprechen. Die Frage des Stuttgarter Rechtsanwalts Jörg Ahrens, ob sich ein Geständnis günstig für seinen Mandanten auswirken werde, beschied der Vorsitzende Richter Ilg kurz und knapp: „Ein Geständnis am siebten Verhandlungstag ist nicht heilsbringend, aber strafmildernd.“
Der des Verfahrens am Ellwanger Landgericht wurde auf Montag, 1. Oktober, angesetzt.