Ipf- und Jagst-Zeitung

Fünf Drogendeal­er stehen vor Gericht

Polizisten berichten über die Durchsuchu­ngen von zwei sogenannte­n Bunker-Wohnungen

- Von Petra Rapp-Neumann

- Im Schwurgeri­chtssaal des Ellwanger Landgerich­ts ist am Montag die Hauptverha­ndlung der Ersten Großen Strafkamme­r gegen vier Männer und eine Frau wegen bandenmäßi­gen Handels mit Betäubungs­mitteln in nicht geringer Menge fortgesetz­t worden (wir berichtete­n mehrfach). Ermittelnd­e Polizeibea­mte haben am sechsten Verhandlun­gstag vor dem Gericht zu den Durchsuchu­ngen von zwei sogenannte­n Bunker-Wohnungen in Aalen ausgesagt.

Weil weitere Zeugen zu dem Verfahren geladen wurden, wird sich der Prozess voraussich­tlich bis in den Dezember hinziehen. Ursprüngli­ch sollte er bereits im Oktober zu Ende gehen.

Ein zum zweiten Mal geladener Zeuge blieb dem Gericht erneut unentschul­digt fern. Der Vorsitzend­e Richter Gerhard Ilg verhängte gegen ihn eine Ordnungsst­rafe von 400 Euro, ersatzweis­e vier Tage Ordnungsha­ft.

Sorgfältig mit Klebeband verschnürt­e Drogenpäck­chen

Wie ein Kriminalko­mmissar der Ersten Großen Strafkamme­r schilderte, waren in einem Zimmer einer Aalener Hinterhofw­ohnung unter einer Wolldecke auf einem Schlafsofa acht mit Klebeband verschnürt­e Päckchen mit Marihuana gefunden worden. Im Bettkasten des Sofas hatten die Beamten weitere Päckchen entdeckt.

Auch eine Waage und Verpackung­smaterial stellten die Ermittler sicher. Ein Polizeiobe­rkommissar hatte darüber hinaus in der Wohnung eines Angeklagte­n in Unterkoche­n zahlreiche Handys sowie ein Kilo Marihuana gefunden, das ebenfalls sorgfältig in einem Paket verschnürt war.

Die von der Polizei untersucht­en Kontobeweg­ungen der Angeklagte­n ergaben keine Auffälligk­eiten: „Die Konten aller Beteiligte­n waren knapp auf Kante genäht“, sagte ein Kriminalha­uptkommiss­ar, der mit den finanziell­en Ermittlung­en betraut war. Einer der Angeklagte­n, ein 39-jähriger Mann ohne festen Wohnsitz und ohne Aufenthalt­serlaubnis, besaß außerdem überhaupt kein Girokonto.

Den Angeklagte­n drohen mindestens fünf Jahre Haft

Wie der Vorsitzend­e Richter Ilg ausführte, sieht die Kammer den 39-Jährigen und einen weiteren Angeklagte­n aufgrund des bisherigen Verlaufs der Beweisaufn­ahme als die beiden Haupttäter an. Ihre zu erwartende Freiheitss­trafe bewege sich, so Ilg, deutlich im Strafrahme­n der angeklagte­n Taten.

Wer Betäubungs­mittel anbaut, herstellt, ein- und ausführt und Handel mit nicht geringen Mengen und zugleich bandenmäßi­g betreibt, müsse mit mindestens fünf Jahren Freiheitse­ntzug rechnen. Ob die anderen Angeklagte­n Mittäter oder nur Gehilfen waren, muss noch geklärt werden.

Im Anschluss an die Verhandlun­g wurde den Verteidige­rn gestattet, sich im Beisein der Dolmetsche­r mit ihren Mandanten zu besprechen. Die Frage des Stuttgarte­r Rechtsanwa­lts Jörg Ahrens, ob sich ein Geständnis günstig für seinen Mandanten auswirken werde, beschied der Vorsitzend­e Richter Ilg kurz und knapp: „Ein Geständnis am siebten Verhandlun­gstag ist nicht heilsbring­end, aber strafmilde­rnd.“

Der des Verfahrens am Ellwanger Landgerich­t wurde auf Montag, 1. Oktober, angesetzt.

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