Allerletzte Chance für Drogendealer
Jugendschöffengericht verurteilt 19-Jährigen zu zwei Jahren auf Bewährung
(R.) – Mit einem blauen Auge ist ein junger Mann aus dem Ostalbkreis im Ellwanger Amtsgericht davongekommen. Das Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Jugendrichter Malte Becker sah es als erwiesen an, dass der 19-Jährige sowohl Drogen konsumiert als auch damit gehandelt habe. Weil er sich auf einem guten Weg befinde und seit Februar drogenfrei lebe, fiel das Urteil trotz neun Voreintragungen „vertretbar großzügig“aus, so Becker. Das Gericht vertraue darauf, dass der junge Mann diesen Weg weitergehe.
Wichtig für den Angeklagten war die Aussage seiner Mutter. Sie hatte im Zimmer ihres Sohnes am Abend des 27. September 2017 eine Dose mit Marihuana und Ecstasy-Pillen sowie 180 Euro in 20-Euro-Scheinen gefunden – eine umso schlimmere Entdeckung, als ihr Sohn just an diesem Tag im Ellwanger Amtsgericht wegen Drogenbesitzes zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten verurteilt worden war. Dieses Urteil wurde in den neuen Schuldspruch einbezogen.
Mutter enttäuscht und schockiert
„Ich war enttäuscht, entsetzt und schockiert“, schilderte die sichtlich mitgenommene Frau ihre Gefühle. Sie versteckte den Fund, rief die Polizei und zeigte den Sohn an. In der Dose befanden sich 19 Gramm Marihuana, 16 Gramm Amphetamine und neun Ecstasy-Pillen. Das Argument, das Rauschgift habe vier Kumpels gehört, an deren Namen er sich nicht erinnere könne, die ihn an diesem Tag besucht und die Dose auf seinem Bett vergessen hätten, nahm das Gericht dem Angeklagten nicht ab. Noch unglaubwürdiger erschien seine Behauptung, er „sammle“20-EuroScheine: „Eine typische Stückelung im Drogenhandel“, erklärte Becker.
Zuviel für den eigenen Konsum
Allerdings nicht nur beim Verkauf, sondern auch beim Kauf. Nach Ansicht des Gerichts sei die Panik des jungen Mannes, als die Dose weg war, nicht damit zu erklären, dass er Angst davor gehabt habe, was seine Kumpels wegen des Verlusts mit ihm machen würden. Sondern vielmehr damit, dass auch das Geld weg war, mit dem er seinen Drogenkauf bezahlen wollte. Für den eigenen Konsum seien es viel zu viele Drogen gewesen – für das Gericht ein Beleg dafür, dass der Angeklagte damit handelte.
Positiv wirkte sich das Statement von Sozialpädagogin Katja Schiele von der Jugendgerichtshilfe aus. Sie berichtete von familiären Problemen, Inobhutnahme und Entgiftungen. In jüngster Zeit seien zwei Drogenscreenings negativ ausgefallen. Drogenfrei muss der 19-Jährige auch künftig leben und das nachweisen: „Ich widerrufe Bewährungen sehr schnell“, mahnte Malte Becker. Der junge Mann muss zuverlässig mit seinem Bewährungshelfer zusammenarbeiten, seiner jetzigen Beschäftigung oder einer adäquaten Ausbildung nachgehen und sich einer ambulanten Therapie unterziehen. Kosten wurden ihm nicht auferlegt.