Ortschaftsrat Lindenmeier klagt gegen Stadtverwaltung
Klage richtet sich gegen Lauchheimer Wassersatzung
- Bei der Bürgerfragestunde zu Beginn der Ortschaftsratssitzung in Hülen hat Ortschaftsrat Josef Lindenmeier bekanntgegeben, dass er vor dem Verwaltungsgericht Mannheim Klage gegen die Lauchheimer Stadtverwaltung eingereicht hat. Die Normenkontrollklage richtet sich gegen die von der Stadtverwaltung beschlossene Wassersatzung.
CDU-Ortschaftsrat Josef Lindenmeier hörte nicht auf Ortsvorsteher Andreas Walter, der ihn darauf aufmerksam machte, dass die Bürgerfragestunde für Fragen und nicht für Statements „zum Bekanntgeben“gedacht sei und gab seinem Unmut freien Lauf. Dieser war verbunden mit Vorwürfen gegen Ortschaftsratskollegen, die noch vor Jahresfrist mit ihm auf das Hülener Wasserprivileg aus dem Eingemeindungsvertrag von 1973 gepocht hatten. In diesem sei der Ortschaft Hülen eine eigene Wasserrechnung verbrieft worden. Der Ortschaftsrat habe sich noch vor einem Jahr einhellig auf das Wasserprivileg berufen, sei dann aber durch Beeinflussung von Lauchheimer Gemeinderäten und Bürgermeisterin Andrea Schnele „umgefallen“.
Bürgermeisterin verärgert
Sowohl Ortsvorsteher Andreas Walter als auch Bürgermeisterin Andrea Schnele konnten den Ärger über das Begehren Lindenmeiers, der dieses als Beschluss der CDU-Fraktion des Ortschaftsrats vorstellte, nicht verbergen. Das sei keine „CDU-Klage“, sondern eine des Bürgers Josef Lindenmeier, berichtigte ihn Bürgermeisterin Andrea Schnele. Josef Lindenmeier wies dies zurück und sagte, er habe die Klage zwar eingereicht, doch stünden de facto 80 Prozent der Hülener Wasserbezieher dahinter, was er mit über 300 Unterschriften bestätigen könne.